Hallo Leute,
ich brauche mal eueren Rat. Und zwar habe ich heute in der Zeitung eine Anzeige (Rubrik Landwirtschaft) gelesen, in welcher im Zusammenhang mit der Verpachtung einiger Flächen auch der Begriff "mit oder ohne ZA" (Zahlungsanspruch?) gefallen ist.
Nun meine Frage: Weiß vielleicht einer von euch was dieses ZA bedeutet bzw. was der Begriff, der dahintersteckt, für eine Bedeutung hat?
Viele Grüße
Siggi
ZA - was ist das?
Re: ZA - was ist das?
Ein Zahlungsanspruch (ZA) ist das Recht, die Betriebsprämie für ein Hektar Fläche zu bekommen. Die Bundesrepublik entschied sich für das "Kombimodell". Danach wurde den Landwirten für die Ackerflächen, die sie im Jahr 2005 beantragten, Prämienrechte von ca. 298 €/ha zugewiesen. Für beantragte Dauergrünlandflächen gab es Prämienrechte von ca. 88 €/ha. Die "Kombination" besteht darin, dass diese Grund-ZA aufgestockt wurden um Beträge, die sich aus Tierproduktionsleistungen des Landwirts in der Vergangenheit herleiten. Dadurch sollte verhindert werden, dass "viehstarke Betriebe", die den bisherigen Prämien vertraut hatten, von heute auf morgen vor dem Untergang stehen. Dieser betriebsindividuelle Betrag (BIB) konnte den Acker-ZA eines Milchbauern oder Bullenmästers z.B. auf 490 €/ha erhöhen.
Im Jahr 2005 wurden ZA nur für Acker und Dauergrünland zugewiesen. In späteren Jahren wurden ZA nachgereicht für Reb- und Baumschulflächen sowie Dauerkulturen (z.B. Obstplantagen). Größeren Betrieben wurden 2005 auch Stillegungs-ZA zugewiesen. Wer z.B. 5 ha Stillegungs-ZA bekam, musste jährlich 5 ha Acker stilllegen und bekam dafür ca. 298 €/ha.
Die Zahlungsansprüche sind mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen und in der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) erfasst. Zahlungsansprüche sind in der Regel frei handelbar, jedoch können nur aktive Landwirte Zahlungsansprüche erwerben. Ein Zahlungsanspruch im Wert 298,- Euro wird (Stand: Januar 2010) mit etwa 387,- Euro gehandelt. Zahlungsansprüche können auch verpachtet werden. Wenn zum Beispiel 2 Hektar ZA verpachtet werden, dann müssen auch mindestens zwei Hektar Fläche an den Bewirtschafter mitverpachtet werden. Die Landwirte können selbst in der ZI-Datenbank alle Buchungen vornehmen oder durch Dienstleister vornehmen lassen. Die Prämienbehörden wachen über die ZID. Sie können Falschbuchungen stornieren und ziehen Zahlungsansprüche in die "nationale Reserve" ein, die zwei Jahre nicht genutzt wurden.
Mit 2008 wurden die Stillegungs-ZA in normale Zahlungsansprüche umgewandelt und die Pflichtstillegung abgeschafft. Zahlungsansprüche kleben grundsätzlich nicht an bestimmter Fläche. Wenn ein Landwirt 18 Hektar Zahlungsansprüche hat und 15 Hektar Fläche, werden ihm die 15 wertvollsten Zahlungsansprüche ausbezahlt. Diese "Benutzung von Zahlungsansprüchen mit Fläche" nennt sich "Aktivierung".
Quelle: Wapedia
Im Jahr 2005 wurden ZA nur für Acker und Dauergrünland zugewiesen. In späteren Jahren wurden ZA nachgereicht für Reb- und Baumschulflächen sowie Dauerkulturen (z.B. Obstplantagen). Größeren Betrieben wurden 2005 auch Stillegungs-ZA zugewiesen. Wer z.B. 5 ha Stillegungs-ZA bekam, musste jährlich 5 ha Acker stilllegen und bekam dafür ca. 298 €/ha.
Die Zahlungsansprüche sind mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen und in der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) erfasst. Zahlungsansprüche sind in der Regel frei handelbar, jedoch können nur aktive Landwirte Zahlungsansprüche erwerben. Ein Zahlungsanspruch im Wert 298,- Euro wird (Stand: Januar 2010) mit etwa 387,- Euro gehandelt. Zahlungsansprüche können auch verpachtet werden. Wenn zum Beispiel 2 Hektar ZA verpachtet werden, dann müssen auch mindestens zwei Hektar Fläche an den Bewirtschafter mitverpachtet werden. Die Landwirte können selbst in der ZI-Datenbank alle Buchungen vornehmen oder durch Dienstleister vornehmen lassen. Die Prämienbehörden wachen über die ZID. Sie können Falschbuchungen stornieren und ziehen Zahlungsansprüche in die "nationale Reserve" ein, die zwei Jahre nicht genutzt wurden.
Mit 2008 wurden die Stillegungs-ZA in normale Zahlungsansprüche umgewandelt und die Pflichtstillegung abgeschafft. Zahlungsansprüche kleben grundsätzlich nicht an bestimmter Fläche. Wenn ein Landwirt 18 Hektar Zahlungsansprüche hat und 15 Hektar Fläche, werden ihm die 15 wertvollsten Zahlungsansprüche ausbezahlt. Diese "Benutzung von Zahlungsansprüchen mit Fläche" nennt sich "Aktivierung".
Quelle: Wapedia
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss schließlich auch mit jedem Ar*** klar kommen!
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Die meisten Tiere haben Besitzer - Ziegen haben Personal!
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Nehmt Euch mal die Zeit!!!
http://veg-tv.info/Earthlings
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Re: ZA - was ist das?
vieleicht hilft dir dieser link weiter
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.zi-daten.de/infoZA.html">htt ... ml</a><!-- m -->
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Herrchen unser, der du bist am Hofe; geheiligt werde deine weide; das astwerk komme, unser Wille geschehe, wie im stall so auch auf der Weide; Uns're täglichen Kräuter gib uns heute; Und vergib uns unsere Schuld, wenn wir hopsen auf nachbars Weide; führ uns also nicht in Versuchung, sondern Erlöse uns von dem Astwerkmangel....so is'es .

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Ziegentrekking Altmühlfra
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- Registriert: 31.03.2010, 19:24
Re: ZA - was ist das?
'n Abend, ihr Beiden :-)
Vielen Dank euch für die Infos bzw. den Link, ihr habt mir damit wirklich weitergeholfen.
LG
Siggi
Vielen Dank euch für die Infos bzw. den Link, ihr habt mir damit wirklich weitergeholfen.
LG
Siggi