Landwirtschaftlicher Nebenerwerb

Smalltalk und Diskussionen über Gott und die Welt
ClaudiaH
Beiträge: 1256
Registriert: 14.09.2005, 23:24

Beitrag von ClaudiaH »

Hallo,

eigentlich geht's mir nur darum, geschlachtetes und meine Hühnereier mit Rechnung verkaufen zu können. Wahrscheinlich reicht auch ein normaler Nebenerwerb, wie mir das örtliche Amt heute sagte. Ich mach mich aber noch mal beim Amt für Landwirtschaft kundig.

Danke und liebe Grüße,
Claudia


Wuschel

Beitrag von Wuschel »

Hi Claudia,

bekommtst Du dann nicht jedemenge auflagen, wenn Du die Hühner selbst schlachtest und verkaufst????

Ich denke an kühlraum, schlachtraum etc....


Wenn ich daran denke was ich für auflagen hätte, wenn ich einen Liter Rohmilch verkaufen möchte....... lohnt sich für mich nicht!!!


ClaudiaH
Beiträge: 1256
Registriert: 14.09.2005, 23:24

Beitrag von ClaudiaH »

Ich habe eine Anfrage nach Zicklein, die ein Bekannter für die Köcheausbildung in der Berufsschule braucht. Ich könnte ihm auch ca. 40 Perlhühner pro Jahr verkaufen. Und was man sonst noch so außer der Reihe (Supermarkt) anbieten könnte :D

Schlachten kann ich bei Freunden in der Schlachtkammer, macht auch ein Schlachter. Allerdings ist es hier so, daß oft vom Hausschlachter auf den Höfen geschlachtet und zerlegt wird und auch direkt ab Hof verkauft. Und zwar so öffentlich verkauft, daß es nicht offiziell sein kann, da es auch hier J.'s ( lol sorry, das mußte jetzt sein) gibt. Geflügel würde er wahrscheinlich sogar nur tot nehmen, um gleich eine Einheit rupfen und ausnehmen mit zu lehren. Einfacher kann ich's gar nicht haben.

Eier würde meine Freundin nehmen, die ein Cafe hat und viel bäckt. Aber wie gesagt, nur mit Rechnung.

Liebe Grüße,
Claudia


Lafayette
Beiträge: 1256
Registriert: 13.05.2005, 12:53

Beitrag von Lafayette »

Hallo Claudia,

machst Du eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung nach §4 3 EStG? Kannst du in etwa abschätzen, was Du an tatsächlichem Gewinn pro Jahr erzielst?

Folgendes: Wenn Du keine nennenswerten Gewinne erzielst, Deine Beiträge bei der Berufsgenossenschaft ordentlich bezahlst, Deine Flächen ordnungsgemäß beim Amt für die EU gemeldet hast und die von Dir erzeugten Produkte ordnungsgemäß (im Sinne sämtlicher Verordnungen) produziert werden, dann kannst du Deine Eier und die Perlhühner problemlos gegen Rechnung verkaufen. Eier und geschlachtetes Geflügel entsprechen Verarbeitungsstufe 1 und dürfen ohne Gewerbemeldung vertrieben werden.

Als landwirtschaftlicher Betrieb darf man nämlich pauschalieren! Das heißt, daß man die MwSt für seine Rohstoffe zahlt, und die MwSt für die erzeugten Produkte einbehalten darf! Direktvermarktende Betriebe profitieren von dieser Steuerregelung. Man je mehr man direkt verkauft, desto mehr bleibt von der Differenz zwischen Einkaufssteuersatz 7 % und MwST 16 % kleben.

Ob sich bei Dir der Nebenerwerbsbetrieb realisieren läßt, kann man nur beurteilen, wenn man die genauen Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennt. Und da stößt das Internet wirklich an eine Grenze - deshalb Steuerberater.

Grüßle
Lafayette


Burgershof
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Registriert: 05.10.2005, 19:40

Beitrag von Burgershof »

@wuschel
nun, ich habe von einer "grundsätzlichen pflicht" zur alterskasse gesprochen, sobald du mehr als 400 euro/monatlich dazuverdienst, bist du befreit von der beitragspflicht zur alterskasse!
das spielt v.a. eine rolle in bezug auf zuschüsse :D

grüße christian


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