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Homöopathie für Schafe und Ziegen

Verfasst: 21.12.2005, 20:48
von ClaudiaH
Hallo ihr Lieben,

bei Ulmer gibt es ein neues Buch aus der Reihe Patient Tier von Christine Erkens : "Homöopathie für Schafe und Ziegen".
Erscheinungsdatum ist 2006, ich weiß nicht genau, ob es schon lieferbar ist. Habe es bestellt und gebe dann Rückmeldung!

Liebe Grüße,
Claudia

Verfasst: 21.12.2005, 21:34
von Sonja
Hallo Claudia,

danke für den Tipp !! Habe das Buch auch gerade bei www.amazon.de vorbestellt, da fallen keine Versandkosten an ! Freue mich schon drauf.
Gruß
Sonja

Verfasst: 22.12.2005, 07:50
von sanhestar
Hallo,

wisst ihr, was mich wundert?

Seit der Arzneimittelreform dürfen die meisten Einzelmittelhomöopathika nicht mehr bei Nutztieren angewendet werden wegen der fehlenden Zulassung für Nutztiere.

Trotzdem erscheinen noch immer Bücher über Homöopathie bei Nutztieren. Ist den Autoren nicht klar, dass sie im schlimmsten Fall zum Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz auffordern?

Gruss

Verfasst: 22.12.2005, 08:59
von Loise
Hallo Sabine!

Wir wissen doch alle wie sinnlos diese Gesetzgebung ist.....aber stafrechtlich kann einem Autor solcher Bücher Gott sei Dank nichts passieren...Homöopathika sind ja nach wie vor frei verkäuflich!!

LG Jutta

Verfasst: 22.12.2005, 09:37
von Mathilda
Moin,
Bei der Arzneimittelreform muß man zunächst die Art des Anwenders unterscheiden:

Privat: Wenn man sich entscheidet, sein Tier mit einem frei verkäuflichen Arzneimittel"umzubringen", kann der Gesetzgeber nichts machen. Außerdem kann sich der Privatmann noch immer auf die bestrittene Wirkbreite von Homöopathika berufen.

Professionell: Sowohl TA als auch THP müssen ein Formular ausfüllen, dessen Durchschrift dem Besitzer übergeben wird, worin das angewandte Medikament genau beschrieben ist. Für THPs gibt es solche Formulare über die Kooperation der THP-Verbände zu bestellen, für TAs über deren Standesvereinigung.

Und dann lautet der Trick an der Sache, der auf alle Fälle vom Tierarzt angewandt werden darf:
Umwidmung!!!!

Und unter dem Stichwort geht fast alles.

Für THPs kommmt der Trick in Frage, nicht unter D6 zu verabreichen!

Generell zielt die neue Gesetzgebung darauf hin, Nicht-TAs aus dem Geschäft zu drängen. Daher raten die Kooperationsverbände allen THPs, sich zusätzlich noch nach einer nicht-medikamentösen Behandlungsart umzuschauen, wie z.B. Akupunktur, Akupressur, Physiotherapie, Bioresonanz o.ä.
Da ab nächstem, spätestens übernächstem Jahr der "THP" auch in Deutschland abgeschafft werden soll, ist das eine prächtige Vorbereitung.

Bevor jetzt Aufschreie kommen, das stimme so nicht:
Doch! Gleichzeitig wird aber ein Bestandssschutz für bestehende Praxen gewährleistet, ...wird versprochen.


Aber noch mal:
Für Privat besteht keine Gefahr!(Und wenn es drauf ankommt, sind wir ja alle so was von privat....)

Übrigens: Wußtet Ihr, daß Bachblüten eigentlich Verschreibungspflichtig sind? Und das über das "Spezialitäten-Gesetzt" diese Verschreibungspflicht umgangen wird?
Auch geschickt ist der trick einiger Hersteller, Bachblüten als " Bachblütennahrungsergänzung" anzubieten. Über die schiene sind sie dann nicht mal mehr apothekenpflichtig.

Gruß
Thilda

Verfasst: 22.12.2005, 11:39
von Elise
Hallo Thilda, wer verschreibt denn Bachblüten? Doch nicht der normale Schulmediziner???
Vlg Claudia

Verfasst: 22.12.2005, 12:52
von Mathilda
Eine ist Onkologin hier, behandelt ausschließlich naturheilkundlich und rät schwerkranken Patienten gezielt von allem schulmedizinischen ab.

Aber das ist ein anderes Thema

Thilda

Verfasst: 23.12.2005, 06:56
von sanhestar
Hallo Mathilda,

generell stimme ich Dir zu, sehe aber noch eine weitere Problematik, die auch von den THP-Verbänden seinerzeit angesprochen wurde:

Wenn ich als Landwirt - dann nicht Privatmann - ein nicht zugelassenes, aber in einem Buch empfohlenes Homöopathikum verabreiche - sagen wir mal Phytolacca C30, weil z.B. zum Trockenstellen empfohlen (ich fantasiere hier jetzt wirklich), dann muss der Landwirt, korrekt gesehen, diese Gabe im Stallbuch eintragen.

Da er kein Privatmann ist, der sein Tier behandelt, würde ich sagen, kommt er nah an den rechtsfreien Raum.

Die Komplexmittel mit Zulassung oder die Einzelmittel, die mit Zulassung für Nutztiere verkauft werden, kann man da ja ausnehmen, aber gerade die KOmplexmittel werden (und sollen) in den Homöopathiebüchern ja nicht empfohlen werden.

Ich denke, es wird da kritisch, wo Ziegen und Schafe in den Lebensmittelkreislauf geraten und die KOntrollen schärfer werden. Mir als Otto-Normalziegenhalter wird man nicht an's Bein pinkeln, jemand, der z.B. Milch abliefert, vermutlich eher. Oder ist das bei den "Professionellen" unter uns anders? Wie handhabt ihr bis jetzt die Verabreichung von Homöopathika, Bachblüten, etc.?

Gruss

Verfasst: 23.12.2005, 08:10
von Elise
Hallo, ich bin der Meinung, daß trotz Kontrollen immer noch Wege bestehen die Tiere "selbst" zu behandeln.Auch wenn die Kontrollen verstärkt werden wird genug Spielraum bleiben die bewährten Mittel verwenden. Vlg Claudia

Verfasst: 23.12.2005, 08:11
von Werner
Hallo,

können Homöopathika (zB. Globuli) nicht als wissenschaftlich, nachgewiesen, nebenwirkungsfreie Milchzuckerbonbons gesehen werden?

Müssen Bonbons ins Stallbuch eingetragen werden? Sollten halt nicht in der Stallapotheke stehen. Bei den Medikamenten im Haus dürfens ja stehen.

In der Stallapotheke steht nur was der Tierarzt gibt, im Stallbuch auch.

Gruß Werner