Landwirtschaftlicher Nebenerwerb
Landwirtschaftlicher Nebenerwerb
Hallo,
kann mir jemand einen Überblick geben, welche vorrausetzungen man erfüllen muß, um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb anmelden zu können?
Liebe grüße & danke,
Claudia
kann mir jemand einen Überblick geben, welche vorrausetzungen man erfüllen muß, um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb anmelden zu können?
Liebe grüße & danke,
Claudia
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Björn
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Jürgen
hallo
also landwirtschaftlichen nebenerwerb , diesen begriff gibt es eigentlich nur in punkto finanzamt ,
vorteile :
absetzten von anfallenden kosten . abschreibung von maschinenen und geräten
nachteiele :
der zwang von gewinn erziehlung , mitgliedschaft in der BG / alterskasse /Krankenkasse ( diese punkte kommen aber trotzdem irgendwann ab 2,5 ha größe des betriebes .
ansonsten würde mich interesieren wie der gedankengang ist um evtl zu verstehen warum man sich mit dem gedanken trägt einen nebenerwerbsbetrieb anmelden zu wollen oder oder
grüße jürgen
also landwirtschaftlichen nebenerwerb , diesen begriff gibt es eigentlich nur in punkto finanzamt ,
vorteile :
absetzten von anfallenden kosten . abschreibung von maschinenen und geräten
nachteiele :
der zwang von gewinn erziehlung , mitgliedschaft in der BG / alterskasse /Krankenkasse ( diese punkte kommen aber trotzdem irgendwann ab 2,5 ha größe des betriebes .
ansonsten würde mich interesieren wie der gedankengang ist um evtl zu verstehen warum man sich mit dem gedanken trägt einen nebenerwerbsbetrieb anmelden zu wollen oder oder
grüße jürgen
Hallo Claudia,
Das was Jürgen sagt stimmt nur Bedingt. Alters- und Krankenkassen Beiträge fallen im Nebenerwerb nicht an, wenn die Einkünfte im Hauptberuf über 4 800€ jährlich liegen ( Steuererklärung ) (genauen Betrag noch mal Nachfragen, bin mir nicht mehr sicher waren mal um die 7500 DM) Es müssen aber beide Ehepartner über dem Satz verdienen. sonst wird tatsächlich der Beitrag von der netten BG erhoben.
Worauf man auch achten muss, bei baulichen genehmigungspflichtigen Massnahmen hält diese BG auch die Hand voll auf :( wenn in Eigenleistung gebaut wird !!! :!:
Grüßlies ML
Das was Jürgen sagt stimmt nur Bedingt. Alters- und Krankenkassen Beiträge fallen im Nebenerwerb nicht an, wenn die Einkünfte im Hauptberuf über 4 800€ jährlich liegen ( Steuererklärung ) (genauen Betrag noch mal Nachfragen, bin mir nicht mehr sicher waren mal um die 7500 DM) Es müssen aber beide Ehepartner über dem Satz verdienen. sonst wird tatsächlich der Beitrag von der netten BG erhoben.
Worauf man auch achten muss, bei baulichen genehmigungspflichtigen Massnahmen hält diese BG auch die Hand voll auf :( wenn in Eigenleistung gebaut wird !!! :!:
Grüßlies ML
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Burgershof
- Beiträge: 75
- Registriert: 05.10.2005, 19:40
Hallo Claudia,
für die Anerkennung einen landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, daß dieser Betrieb mit einer Gewinnabsicht betrieben wird, d.h. einen finanziellen Gewinn erzielt - Ausschluß der Liebhaberei -. Für die Anerkennung sollte in Zusammenarbeit mit der für Dich zuständigen Landwirtschaftskammer ein Betriebskonzept erstellt werden, aus der dieses nachvollziehbar hervorgeht. Dort kannst Du auch erfahren, ob das ganze für Dich sinnvoll ist.
Viele Grüße Axel
P.S @Björn und @Jürgen
Vorteile bringt zum Beispiel die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebs im Nebenerwerb bei Baumaßnahmen im Außenbereich -
Claudia hatte nach den Voraussetzungen gefragt, nicht nach Vor- und Nachteilen :-D
für die Anerkennung einen landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, daß dieser Betrieb mit einer Gewinnabsicht betrieben wird, d.h. einen finanziellen Gewinn erzielt - Ausschluß der Liebhaberei -. Für die Anerkennung sollte in Zusammenarbeit mit der für Dich zuständigen Landwirtschaftskammer ein Betriebskonzept erstellt werden, aus der dieses nachvollziehbar hervorgeht. Dort kannst Du auch erfahren, ob das ganze für Dich sinnvoll ist.
Viele Grüße Axel
P.S @Björn und @Jürgen
Vorteile bringt zum Beispiel die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebs im Nebenerwerb bei Baumaßnahmen im Außenbereich -
Claudia hatte nach den Voraussetzungen gefragt, nicht nach Vor- und Nachteilen :-D
Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
Hallo Claudia,
einige Punkte wurden ja schon erwähnt. Da gibt es aber noch viel mehr abzuwägen. Z.B. die Frage der Vermögenswerte, ob sie dann zum Betrieb gehören sollen, oder im privaten Vermögen bleiben sollen. Das hat ziemliche konsequenzen, wenn der landwirtschaftliche Betrieb dann wieder aufgelöst werden muß. Aus welchen Gründen auch immer.
Ich glaube, daß bei Euch in MeckPom die Mindestfläche über 2,5 ha Grünland liegt, da dieses Bundesland ein Flächenland ist.
Zum Bauernverband gehören, zumindest in den meisten Bundesländern, landwirtschaftliche Buchstellen mit Steuerberatern. Laß Dich da mal eingehend beraten. Das Erstgespräch sollte sogar kostenlos sein. Diese Leute sitzen vor Ort und kennen die Verhältnisse. Laß Dich aber nicht drängen, denn die Buchstellen nehmen gerne jeden neuen Kunden.
Vielleicht hast Du ja sowieso einen Steuerberater und kannst den mal ausquetschen. Zwei Meinungen sind da sowieso besser.
Grüßle an die Küste
Lafayette
einige Punkte wurden ja schon erwähnt. Da gibt es aber noch viel mehr abzuwägen. Z.B. die Frage der Vermögenswerte, ob sie dann zum Betrieb gehören sollen, oder im privaten Vermögen bleiben sollen. Das hat ziemliche konsequenzen, wenn der landwirtschaftliche Betrieb dann wieder aufgelöst werden muß. Aus welchen Gründen auch immer.
Ich glaube, daß bei Euch in MeckPom die Mindestfläche über 2,5 ha Grünland liegt, da dieses Bundesland ein Flächenland ist.
Zum Bauernverband gehören, zumindest in den meisten Bundesländern, landwirtschaftliche Buchstellen mit Steuerberatern. Laß Dich da mal eingehend beraten. Das Erstgespräch sollte sogar kostenlos sein. Diese Leute sitzen vor Ort und kennen die Verhältnisse. Laß Dich aber nicht drängen, denn die Buchstellen nehmen gerne jeden neuen Kunden.
Vielleicht hast Du ja sowieso einen Steuerberater und kannst den mal ausquetschen. Zwei Meinungen sind da sowieso besser.
Grüßle an die Küste
Lafayette
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Wuschel
Also,
Du bist ein Landwirtschaftlicher Betrieb, wenn Du was selbst herstellst und dann auch selbst verkaufst.
Dann tut Dich das Amt für Landwirtschaft als Landwirtschaftlicher Betrieb anerkennen(egal ob als neben erwerb oder hauptberuflich)
Vorteile: Du kannst je nach Bundesland einen Landwirtschaftlichen Geräteschuppen bauen ohne Baugenemigung lol , nur das Amt für Landwirtschaft muß es Dir genemigen( macht dies umsonst)
Und Du kannst Flächenprämie beantragen..... aber aber denk ans finanzamt...den wer gelder bezieht muß auch welche abgeben.....
hoffe Dir geholfen zuhaben.
Du bist ein Landwirtschaftlicher Betrieb, wenn Du was selbst herstellst und dann auch selbst verkaufst.
Dann tut Dich das Amt für Landwirtschaft als Landwirtschaftlicher Betrieb anerkennen(egal ob als neben erwerb oder hauptberuflich)
Vorteile: Du kannst je nach Bundesland einen Landwirtschaftlichen Geräteschuppen bauen ohne Baugenemigung lol , nur das Amt für Landwirtschaft muß es Dir genemigen( macht dies umsonst)
Und Du kannst Flächenprämie beantragen..... aber aber denk ans finanzamt...den wer gelder bezieht muß auch welche abgeben.....
hoffe Dir geholfen zuhaben.
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Burgershof
- Beiträge: 75
- Registriert: 05.10.2005, 19:40
hallo wuschel,
ganz so einfach ist die sache dann doch nicht, du mußt nämlich grundsätzlich alterskassenpflichtig sein um als landwirtschaftlicher betrieb anerkannt zu werden und das ist man nur wenn man mehr als 100% punkte (glaube ich) erreicht und diese punkte werden in abhängigkeit der bewirtschafteten fläche (eigene und gepachtete) errechnet.
die genaue punktezahl muss ich mal heute abend aus unseren unterlagen raussuchen, vielleicht weiß ja einer der anderen "landwirte" das auswendig?
viele grüße
christian
ganz so einfach ist die sache dann doch nicht, du mußt nämlich grundsätzlich alterskassenpflichtig sein um als landwirtschaftlicher betrieb anerkannt zu werden und das ist man nur wenn man mehr als 100% punkte (glaube ich) erreicht und diese punkte werden in abhängigkeit der bewirtschafteten fläche (eigene und gepachtete) errechnet.
die genaue punktezahl muss ich mal heute abend aus unseren unterlagen raussuchen, vielleicht weiß ja einer der anderen "landwirte" das auswendig?
viele grüße
christian
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Wuschel
Hi Christian,
ich weiß nur, daß wir als nebenerwerbs Landwirt anerkant sind und von einer Alterkasse weiß ich nichts *shock* . Wir zahlen Beiträge in die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft!!! Meinst Du das damit???
Wie gesagt habe nur geschrieben wies in unserem Fall ist, aber ich denke da gibts auch jede menge ausnahmen wie immer in unseren deutschen Staat!!!!
ich weiß nur, daß wir als nebenerwerbs Landwirt anerkant sind und von einer Alterkasse weiß ich nichts *shock* . Wir zahlen Beiträge in die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft!!! Meinst Du das damit???
Wie gesagt habe nur geschrieben wies in unserem Fall ist, aber ich denke da gibts auch jede menge ausnahmen wie immer in unseren deutschen Staat!!!!