Kleines Rechtsproblem?!

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TanjaB
Beiträge: 391
Registriert: 06.05.2004, 22:03

Kleines Rechtsproblem?!

Beitrag von TanjaB »

Hallo,

vielleicht hattet ihr auch schon mal so ein Problem???

Ich habe bei einem Reitsportgeschäft übers Internet zwei Fahrkopfstücke in Größe Kaltblut bestellt.

Da die Ware gekommen ist, als ich im Krankenhaus lag usw. hatte ich keine Zeit/Möglichkeit diese Teile auszuprobieren. Nun sind 6 Wochen vergangen und habe denen mein Problem geschildert , per Email - da ich telefonisch dort niemanden erreichen konnte.

Sie sehen sich außerstande den Artikel noch umzutauschen, da der Kauf schon 6 Wochen her ist.

Wer kann mir nen Tip geben, was ich tun kann???

Dem Sattler ne Änderung machen lassen wäre ein Unding.


LG
Tanja B.


Sven
Beiträge: 8291
Registriert: 06.03.2001, 00:00

Beitrag von Sven »

Hallo Tanja,

ich sag's ja nur ungern, aber ich denke, dass Du rein rechtlich fast keine Chance hast. Ausser ein ärztliches Attest würde vor dem Gesetz reichen, um den Beginn Deiner Dir lt. Fernabsatzgesetz zustehenden 14-tägigen Widerrufsfrist zu verschieben. Dann aber wahrscheinlich auch nur bis zum Tag Deiner Entlassung aus dem Krankenhaus. Dort würden dann die 14 Tage anfangen zu zählen.

Wenn es so eine Regelung mit dem Attest nicht gibt, dann sehe ich nur eine Chance: Ich würde auf die Kundenfreundlichkeit der Firma plädieren und in meinem Schreiben erwähnen, dass sie bestimmt kein Interesse haben, dass ein unzufriedener Kunde in seinem seeeeehr grossen Bekanntenkreis, der natürlich auch koooomplett dem Reitsport verbunden ist, herum erzählt, dass die Firma X Y den schlechten Gesundheitszustand eines Kunden zu deren Vorteil ausnutzt.

Vielleicht hilft's ...

Aber vielleicht kann Dir noch jemand juristisch fundiertere Antworten geben ...

Das beste wäre halt, Du findest qualitative Mängel, dann wäre es ja ein Garantiefall :-)

Viele liebe Grüße und viel Glück!

Sven


Christine77
Beiträge: 41
Registriert: 12.05.2006, 09:51

Beitrag von Christine77 »

Hallo Tanja

ich gehe davon aus, daß Du noch keine Rechnung bezahlt hast!?

Schick das Teil zurück und heb Dir den Rücksendeschein gut auf (mind. 2 Jahre bist Du dazu verpflichtet dies belegen zu können) !!

Was sollen die dann ausrichten?... Du hast die Ware ja ned mehr und kannst dies belegen ; )

Ich habe selbst schon mal so eine Erfahrung gemacht, allerdings stellte ich nach einer gewissen Zeit erst fest, daß ein Mangel an der Ware war!!


mit lieben Grüßen
Christine

Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel
(Bernard Russel)
sanhestar
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Registriert: 17.03.2003, 11:56

Beitrag von sanhestar »

Hallo Tanja,

warum willst Du umtauschen - passen die Kopfstücke nicht?

Wenn Du nicht vom Vertrag zurücktreten willst = Ware zurück und Geld wiederhaben, sondern nur den Vertrag wandeln willst = andere Ware, Geld bleibt beim Verkäufer, müsste eigentlich was zu machen sein.

Lass Dich doch, wenn's gar kein Einsehen vom Verkäufer gibt, bei einer Verbraucherschutzorganisation beraten.

Gruss


Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
TanjaB
Beiträge: 391
Registriert: 06.05.2004, 22:03

Beitrag von TanjaB »

Hallo Sabine,

genau, die Teile sind viel zu groß. Ich glaube die wurden für Elefanten gemacht.

Bezahlt hatte ich ja die Ware schon im Voraus, sonst hätten sie nicht geliefert. Da wird so ne dolle Service-Tel. angeboten, wo die einem mit Rat und Tat zur Seite stehen, derweil ist das eine 0900-Nr. die ich nicht anwählen kann (habe die mal bei Telekom sperren lassen). Und unter der "normalen" Telefonnr. ist nie jemand zu erreichen. #bonk#

Ich wollte ja umtauschen, aber lt. email-Auskunft nicht möglich. So schnell geb ich jetzt nicht auf und werde denen nochmals auf den Geist gehen. Ansonsten gibts ne "ordentliche" Ebay-Bewertung von mir #baeh#

LG
Tanja B.


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