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Stallbauen & Co
Verfasst: 23.07.2003, 18:43
von Khamis
wollte noch eine Rechtsfrage klären!
Wie Ihr Weisst, habe ich eine Wiese zugepachtet. Nun baue ich gerade auf der Wiese einen Stall (aus Holz und ohne Fundament, Größe 4mx6m).
Es krippelt aber im Bauch, daß das Ordnungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde bei mir aufkreuzt und etwas dagegen hat.
Ich weiss, der Bauer darf soviel Ställe bauen, wie er will. Wie sieht es aber als Hoppyzüchter aus? Darf ich nun unbesorgt diesen Stall bauen?
gruss
khamis
RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 24.07.2003, 16:11
von Nicola
Hallo,
die Frage ist nicht generell zu klären. Es ist davon abhängig in welchem Gebiet die Weide ist. Gewerbe-, Misch- oder landwirtschaftliche Region. Außérdem, ob eine Einschränkung besteht. Bei uns z.B. ist zwar der A... der Welt, aber weil hier Landschaftsschutzgebiet ist ( es nisten mehrere Schwarzstorchpaare), dürfen wir noch nicht mal einen kleinen,offenen Unterstand bauen.
Wir stellen deshalb überall fahrbare Weidehütten oder Bauwagen auf. Die sind mobil und dürfen überall stehen ( sehen nur Sch... aus, aber das interessiert keinen).
Die Landwirte ringsum müßten dir aber eigendlich Auskunft geben können. Keiner kennt die Tricks so gut wie sie!!
Gruß
Nicola
RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 24.07.2003, 17:38
von Khamis
Hallo Nicola,
danke für deinen Input. Das mit der Wiesenhütte oder Bauwagen ist ein Tipp für Hilfslosen, wie ich und du.
Ich hatte Mut gefaßt und beim Bauamt angerufen. Die Antwort kennt ihr bestimmt (wie immer und ewig ein grundsätzliches Nein). Direkt gegenüber meiner Wiese wird ein Industriegebiet entstehen, dafür gibt es massenhaft Genehmigungen! Aber eine Hütte für einpaar Schafe, das ist was anderes.
Der Herr sprach auch von einer Sondergenehmigung, wenn ich den Betrieb als Nebenverdienst führe, d.h. wenn ich irgendwo bei einem Bauernverband als Mitglied eingetragen bin. Für nährere Details werde ich den Herrn vom Bauamt besuchen und will hoffen, daß ich mit ihm eine Einigung erzielen kann.
P.S. Ich hätte da eine Idee, einfach unter meiner selbstgebauten Hütte vier Räder runterzustellen und es als fahrbare Wiesenhütte (aus Holz) auszustellen. Wäre das auch möglich?
Gruss
Khamis
RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 24.07.2003, 17:47
von Nicola
Hallo,
alles,was mobil ist und jederzeit angehängt und abtransportiert werden kann ,ist nicht gebaut sondern abgestellt. Für abgestellte Dinge braucht man aber keine Baugenehmigung!
Gruß
Nicola
RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 24.07.2003, 23:00
von Maja
Hallo Khamis
Ruf mal bei der unteren Naturschutzbehörde an. Die können dir sagen ob das Grundstück in ihren Bereich fällt. Für Bauern ist die Regelung, wenn sie priviligiert sind, brauchen sie keine Baugenehmigung. Du brauchst auch keine wenn die Hütte nur 2x3m groß ist höhe weis ich grad nicht so genau. Davon kannst du so viele in Abstand von 2-3m bauen wie du willst. Sobald ich meine Unterlagen wieder habe kann ich dir das ganze EU-Recht schreiben. Es darf aber kein Naturschutzgebiet sein.
Gruß Heike
Achso. Hau den vom Bauamt einfach mal darauf an auf das EU-Recht. Dann ist er gezwungen nachzuschauen.
RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 24.07.2003, 23:00
von Konny
Hallo Khamis!
Wenn du glaubst, ein Bauer darf soviele Ställe bauen wie er will, bist du auf dem Holzweg. Ich habe einen landwirtschaftlichen Betrieb und habe Stall gebaut. Bis ich die Genehmigung hatte, hat es 7 Monate gedauert. Der Schriftwechsel hierzu mit samt den ganzen Auflagen füllt einen Ordner. Heuer wollten wir an unsere Maschinenhalle ein Vordach anbringen (Holzstützen mit Blechdach) Grösse 200 qm. Diesmal hat es 6 Monate gedauert, bis es genehmigt wurde. Dazu wurde, wie auch beim Stallbau, die Naturschutzbehörde, das Wasser- und Wirtschaftsamt, Landratsamt und Landwirtschaftsamt befragt. Ausserdem kam einer vom Landwirtschaftsamt und hat geprüft, ob wir priviligiert sind. Mit der Genehmigung haben wir gleichzeitig einen Bepflanzungsplan bekommen, in dem sogar drin steht, was für Bäume wir pflanzen müssen. Wir werden ausserdem in regelmässigen Abständen kontrolliert. Du solltest nicht denken, dass wir es leichter haben als du.
Viele Grüsse Konny
<b>khamis schrieb:</b> <!--quote start--><br><table border="0" width="80%" class="quote"><tr><td>wollte noch eine Rechtsfrage klären!
Wie Ihr Weisst, habe ich eine Wiese zugepachtet. Nun baue ich gerade auf der Wiese einen Stall (aus Holz und ohne Fundament, Größe 4mx6m).
Es krippelt aber im Bauch, daß das Ordnungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde bei mir aufkreuzt und etwas dagegen hat.
Ich weiss, der Bauer darf soviel Ställe bauen, wie er will. Wie sieht es aber als Hoppyzüchter aus? Darf ich nun unbesorgt diesen Stall bauen?
gruss
khamis</td></tr></table><!--quote end--></td>
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RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 24.07.2003, 23:03
von Konny
Hallo Heike!
Auch Bauern mit Priviligierung brauchen eine Genehmigung. Bauen darf man solange ohne, solange die Grundfläche 100 qm nicht überschreitet.
Viele Grüsse Konny
RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 25.07.2003, 01:39
von Khamis
Hallo Maja
Das mit dem EU-Recht kannte ich nicht, bitte schnell mit dem Text oder die URL her, das werde ich dem Mann beim Bauamt auf den Tisch schlagen. Allerdings habe ich wie gesagt mit dem Bau eines Holzhauses (4x6m) angefangen, es fehlt nur das Dach. Vor lauter Schiss habe ich heute einpaar Bäume vor dem Haus angesetzt, damit es von der Straße nicht so doll zu sehen ist.
Hallo Conny,
also der Mann vom Bauamt hat mir explizit gesagt, ein Bauer braucht für sowas keine Genehmigung. Ein Bauer bei ihm ist so definiert, daß er sein Hauptverdienst von seinem wirtschaftlichen Betrieb herzieht.
Jetzt weiss ich von dir, daß dies auch limitiert ist.
Jedenfalls verstehe ich nicht, warum die Bauämter sich so aufblasen, wenn man (als kleiner Mann) bei ihnen eine Anfrage macht. Es werden hierzulande soviel Häuser auf vorher wunderschöne Grünflächen gebaut, obwohl viele Wohnungen leer stehen.
Des guten Willen werde ich versuchen, eine Genehmigung zu bekommen, falls ich keine bekomme, hole ich einpaar hässliche Bauwagen.
gruss
khamis
P.S. Wollte ich noch hinzufügen, das Grundstück ist natürlich kein Nautschutzgebiet. Das Grundstück nebenan (ein Bach trennt die Grundstücke) is Landschaftsschutzgebiet. Meins aber nicht. Wie es so schön heisst "Grenzt an einem Landschaftsschutzgebiet". Das ist das besondere daran.
RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 25.07.2003, 11:03
von Konny
Hallo Khamis!
Eigentlich hast du schon gegen das Gesetz verstossen. Du solltest sehr vorsichtig sein, mit dem was du jetzt tust! Wir haben 2001 ein Getreidesilo aufgestellt. Die Baugenehmigung haben wir beantragt, haben aber, da die Ernte bevorstand, ohne die schriftl. Genehmigung angefangen. Dummerweise fuhr ein Mann vom Landratsamt vorbei und hat das gesehen. Der Bau wurde uns umgehend eingestellt (kostete eine Gebühr von 60 DM). Wir hatten gegen den Art. 72 Abs.5 der Bayerischen Bauordnung verstossen und somit den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt (steht wörtlich so im Vollzugsbescheid). Auf die Durchführung eines Bußgeldverfahrens wurde aber dann doch verzichtet. Uns wurde aber ein Zwangsgeld angedroht, wenn wir den Bau nicht sofort bis zur Genehmigung einstellen würden.
Die Genehmigung hat dann nochmal 64,20 DM gekostet (richtet sich nach der Bausumme). Es kann wirklich teuer werden, wenn du an den falschen Beamten kommst.
Viele Grüsse Konny
RE: Stallbauen & Co
Verfasst: 26.07.2003, 01:57
von Khamis
Hallo Conni,
Ich war heute im bauamt und der mann hat mir einen formular ausgehändigt, den ich ausfüllen und eine bauanfrage oder bauantrag stellen soll. er meinte, der landkreis muss noch erfragt werden. wahrscheinlich fragt auch der landkreis zich andere instututionen. also wenn ich überhaupt glück habe, könnte ich in einem jahr eine genehmigung kriegen. Obwohl der mann eigentlich behilflich klang, kann er nix dafür, wenn der landkreis die bauanfrage ablehnt.
Übrigens habe ich wegen mobiler wagen gefragt, er meint dafür braucht man auch eine genehmigung, denn in solcher situation hat der zweck des bauwagens sich geändert und hat damit festen boden unter sich *kein entrennen*.
gruss
khamis