Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Anonymous

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Anonymous »

Hallo!

@ Marion...... das ist gut #daumen_hoch* #daumen_hoch*

@ hey Nora und Gabi! :-) .. jetzt kommt wieder was vielohhhsofisches.: Die, die anderen Stricke drehen , haben meist den meisten Dreck am Strick oder Keller. Nur sind diese Leute sich dessen nicht so sehr bewusst, bis sie darauf hingewiesen werden würden :-)
........oh jetzt hab ich wieder einen Satz gelassen ,den ich am besten per Copyright geschützt wissen würde. :-) ...... geht das überhaupt??? Im Ernst.......... wär mal eine Frage an Sven oder Axel

......in manchen Foren ,werden solche Themen nur in PN `s behandelt.

Grüßli
Raimund


Bockhalter
Beiträge: 629
Registriert: 24.05.2005, 15:20

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Bockhalter »

Soluna hat geschrieben:
Nora hat geschrieben:weil hier auch Andere mitlesen,die einem daraus einen Strick drehen könnten
#daumen_runter#

Ein Forum sehe ich immer auch als "Gemeinschaft" wo man einander respektieren und auch ein wenig zusammen halten sollte, lieg ich da mit meiner Meinung so falsch???

lg Gabi
.......ja Gabi,

aus dem Forum holen sich auch Leute infos mit denen man "respektvoll" umgehen sollte was gewisse Angelegenheiten angeht.
Dafür haben wir doch die PN`s... #damdidam#

Liebe Grüße der Bockhalter


Soluna
Beiträge: 1148
Registriert: 15.02.2009, 13:27

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Soluna »

Nein, nix PN das ist es ja!!!!

Ich muss doch um Gotte Willen sagen könne was ich denke? Mir liegt bei dem Thema schon die ganze Zeit etwas verdammt böses auf der Zunge und ich DARF es nicht sagen!!!!
Bockhalter hat geschrieben:aus dem Forum holen sich auch Leute infos mit denen man "respektvoll" umgehen sollte was gewisse Angelegenheiten angeht
meistens sind das die Leute die man zum Mond schiessen sollte #engel#

lg Gabi


Macht hat nur der über Dich dem Du diese Macht auch gibst....
Locura
Beiträge: 4653
Registriert: 31.05.2007, 10:01

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Locura »

Du darfst alles sagen, was Du denkst - Du solltest nur darauf achten, zu wem... #engel#


Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss schließlich auch mit jedem Ar*** klar kommen!
_________________________________________________________________________________

Die meisten Tiere haben Besitzer - Ziegen haben Personal!
_________________________________________________________________________________

Nehmt Euch mal die Zeit!!!
http://veg-tv.info/Earthlings
MWahl
Beiträge: 15
Registriert: 22.05.2009, 20:35

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von MWahl »

Jeder Betrieb (?) mit Ziegen hat doch unabhängig von der Größe eine Betriebsnummer. Ihr könnt doch Eure beiden Betriebe zu einem Betrieb zusammenlegen, der dann einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts gehört. Eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts kann jede Personengruppe formlos gründen.

Die Milch müßte dann von allen Gesellschaftern und deren Familien konsumiert werden dürfen.

Wenn es viel mehr Personen werden, dann ist ggf ein eingetragener Verein als Ziegenhalter zu gründen.

Das einfachste ist natürlich: wo kein Kläger ist, ......

Gruß Manfred


Anonymous

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Anonymous »

Hier habe ich mal etwas dazu gefunden !

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.buzer.de/gesetz/7852/a151440 ... tm</a><!-- m -->

schöne Grüße
Nora


Annabella
Beiträge: 1746
Registriert: 19.11.2003, 10:48

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Annabella »

Hallo Gabi,
leider ist es so, dass man manche Dinge, die sich am Rande der "Gesetzlichkeit" bewegen, nicht öffentlich schreiben kann.
Dazu ein Beispiel: eine Freundin von mir hatte Hundewelpen annonciert (reinrassige mit Papieren), ein Interessent rief an, fragte, wieviel die kosten, wieviele Welpen im Wurf sind, ob nur diese Hündin einmal Welpen hätte, oder ob ein weiterer Wurf geplant sei....
Fazit: der Anruf kam vom Finanzamt!
Wie wissen nicht, wer hier alles mitliest....


Liebe Grüße,
Katja
------------------------------------------------------
Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich!
(Konrad Adenauer)
Soluna
Beiträge: 1148
Registriert: 15.02.2009, 13:27

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Soluna »

Hallo Katja,

so sind die Menschen! Ich find das so schade, es könnte so viel besser laufen wenn nicht überall der Neid und die Gier nach Geld wäre... aber nun ja daran werd wohl gerad ich nichts ändern können :-(

lg Gabi


Macht hat nur der über Dich dem Du diese Macht auch gibst....
Alraune
Beiträge: 619
Registriert: 16.05.2008, 18:59

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Alraune »

Hi,
vor 2 Jahren hab ich "Milchsachkunde" gemacht - empfiehlt sich zumindest für alle, die Milch auf dem Hof weiterverarbeiten wollen, das Vet-Amt mag das gerne leiden. Und nu hab ich nochmal vorsichtshalber in den Unterlgen geblättert, wei ich mir nicht 100% sicher war.
Laut Verordnung (EG)853/2004 (kann man sich irgendwo auch als pdf runterladen) §18 - Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucherinnen und Verbraucher
(1) es ist verboten Rohmilch und Rohrahm an Verbraucherinnen und Verbraucher abzugeben.
(2) abweichend Vorzugsmilch > wird hier definiert (is sauhart!!)
(4) Abweichend von Absatz 1 darf Rohmilch ferner von Milcherzeugungsbetrieben unmittelbar an Verbraucherinnen (es lebe die Geleichstellung selbst beim Milchkaufen ;)) und Verbraucher abgegeben werden, wenn die ABgabe im Milcherzeugungsbetrieb unmittelbar erfolgt und wenn
1. die Rohmilch im eigenen Betrieb gewonnen und behandelt worden ist
2. die Rohmilch am Tag der Abgabe oder am Tag zuvor gewonnen ist
3. an der Abgabestelle gut sichtbar und lesbar der Hinweis "Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" angebracht ist
4. die Abgabe von Rohmilch zuvor der zuständigen Behörde angezeigt wurde

An
1. Familienangehörige der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, ALtenteiler und Verpächterinnen oder Verpächter des Betriebs
2. Personen, die im Betrieb beschäftigt sind und an deren Familienangehörigen und
3. Wanderer und Berghütten im Falle von Alm oder Alpbetrieben
darf Rohmilch von Milcherzeugungsbetrieben auch dann abgegeben werden, wenn die Anforderungen nach Satz 1 Nr.2-4 nicht erfüllt sind

So, das ist die Geschichte mit der Rohmilch ab Hof. Vorsicht, was viele durcheinanderbringen ist Rohmilch und Vorzugsmilch. Vorzugsmilch ist Rohmilch, aber Rohmilch ist keine Vorzugsmilch!
Ich kann natürlich nicht sagen, ob sich am Gesetzestext mittlerweile etwas geändert hat, also vorsichtshalber vor der Anwendung googeln!!!!!
LG
Birgit


Alraune
Beiträge: 619
Registriert: 16.05.2008, 18:59

Re: Rechtliche Grundlagen bei Gemeinschaftsprojekt?

Beitrag von Alraune »

Nachsatz:
das würde für mich heißen, bevor ich eine GbR gründen würde, würde ich mir ein Schild ausdrucken und das Vet-Amt davon in Kenntnis setzen, dass ich Rohmilch ab Hof verkaufe, nach oben genannten Gesetz #baeh#
Achja, bitte Gefäße verwenden, die der Käufer mitbringt, wenn Du quasi ein Flaschen oder Pfandflaschensystem eröffnest stürzt Du Dich in´s Unglück der Hygienevorschriften wegen. Es lebe die gute alte Milchkanne!
Nu hab Spaß
Birgit


Antworten