Schlachten

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Kai
Beiträge: 213
Registriert: 04.02.2004, 19:33

Schlachten

Beitrag von Kai »

Hallo Ihr
Wer kennt sich denn mit der genauen Gesetzlage aus?
Darf jeder, der die Möglichkeit hat (Räumlichkeiten, Schußgerät und einen Tierarzt für die Fleischbeschau) auch selber schlachten, oder muß man dafür gelernter Metzger sein? Ein Bekannter sagte mir man dürfe das so, kann mir es aber nicht vorstellen. Besten dank für die Antworten!


" Wirklich reich ist, wer mehr Träume
in seiner Seele hat, als die Realität
zerstören kann "
Wolfgang
Beiträge: 66
Registriert: 03.05.2005, 23:45

Beitrag von Wolfgang »

Hallo Kai,
um schlachten zu dürfen mußt Du einen Sachkundenachweis haben.
Diesen kannst Du in Lehrgängen die von der Landwirtschaftskammer oder von Lehr - und Versuchsanstalten angeboten werden erwerben.
Termine und Kosten kann Dir normalerweise Deine LWK mitteilen.

MfG Wolfgang


Günter
Beiträge: 783
Registriert: 27.03.2003, 23:09

Beitrag von Günter »

Hallo Kai,

den Sachkundenachweis habe ich gemacht. Meines Erachtens ist er nur erforderlich, wenn ich für andere schlachte, nicht jedoch bei einer Hausschlachtung für den Eigenbedarf.
Aber der Kreisverterinär hatte sich während des Seminars zu obiger Frage nicht eindeutig ausdrücken wollen. (Trotzdem bin ich froh, während des Kurses was gelernt zu haben).
Wenn ein unkundiger Laie dem Tier beim Schlachtversuch jedoch unnötige und vermeidbare Leiden zufügt, dann kann er meines Wissens wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz belangt werden.
D.h. sich zeigen lassen von jemand Erfahrenem oder Sachkundenachweis.

Den Sachkundenachweis müßte man bei seiner Kreisverwaltung vorlegen . Habe ich bisher nicht gemacht. Fleischbeschauer oder sonst wer hat sich dafür auch noch nicht interessiert.

Gruß Günter


Folge denen, die die Wahrheit suchen.
zweifle an denen, die sie gefunden haben.
Lafayette
Beiträge: 1256
Registriert: 13.05.2005, 12:53

Beitrag von Lafayette »

Hallo Kai,

der Tip mit dem Sachkundenachweis ist korrekt, es sei denn, Du hast eine landwirtschaftliche Berufsausbildung mit Abschluß vor 1990 (bin mir mit dem Zeitraum allerdings nicht ganz sicher). Wichtig ist aber noch, daß wenn Du nicht nur für den Eigenbedarf schlachtest, gewisse gesetzliche Normen bei den Räumlichkeiten erfüllen mußt (aufwändig und teuer). Es gibt da eine gewisse Grauzone was Hausschlachtung für den eigenen Bedarf ist, und was den Verkauf an den Endverbraucher anbelangt. Man sollte es aber nicht überziehen, da der Fleischbeschauer nur bis zu einem gewissen Grad die Augen zudrückt.
Landwirtschaftlich ist lediglich der Verkauf von Schlachthälften bzw. bei Rindern z. B. die Viertel. Zerteilen in küchenfertige Fleischstücke ist eine gewerbliche Tätigkeit! Auch hier gibt es eine gewisse Grauzone, die toleriert wird. Z. B. das halbe Ziegenlamm wird in küchenfertige Stücke zerteilt und verkauft.
Wenn man Fleisch verkaufen möchte, braucht man gleichzeitig auch ein Gesundheitszeugnis. Die Modalitäten sind beim Kreisveterinär bzw. beim Gesundheitsamt zu erfragen.
Zur Zeit werden die Freiräume, die man als Ziegenhalter hatte immer weiter eingeschränkt. Ich nenne da nur das Reizwort Viehverkehrsverordung und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht. Mit Einführung der Einzeltierkennzeichnung wird der Verbleib jedes Tieres kontrollierbar werden! Damit sind wir dann wieder am Anfang meiner Zeilen! Wir werden gläserne Ziegenhalter werden und die Grauzonen werden immer kleiner .
Eigentlich wollte ich Dir nur eine kleine Zusatzinformation aus meinem Fundus geben. Nun hoffe ich, daß ich Dich nicht allzusehr erschreckt habe.

Gruß Lafayette


Kai
Beiträge: 213
Registriert: 04.02.2004, 19:33

Beitrag von Kai »

Hallo Ihr
Ich bedanke mich für eure Antworten.
Ihr habt mir wirklich weiter geholfen.
:wink:


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