Rechtliches...

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Butterblume
Beiträge: 639
Registriert: 14.04.2005, 18:45

Rechtliches...

Beitrag von Butterblume »

Die Frage habe ich schon im Schafforum gestellt,aber ebend nun auch hier.Wenn ich ein verwahrlostes Tier finde-in diesem Fall ein Schäferschaf-muß der Schäfer die tierärztlichen Aufwendungen bezahlen oder nicht?Kann ich ihn wegen Tierquälerei anzeigen(Fotos habe ich ja)und er mir gleichzeitig das Schaf wegnehmen,wo es vermutlich den Weg der anderen nehmen wird(im Wald verendet und vom Fuchs gefressen),wodurch natürlich die Beweisführung schwierig wird?
Anzumerken sei noch,das man ihm vor einiger Zeit seinen Schäferhund wegenommen hatte-wegen Tierquälerei....
(Ich habe das Schaf noch,und ich glaube auch nicht,das er es vermißt!)
Danke für Euren Rat,Butterblume *cry* *cry*


Wuschel

Beitrag von Wuschel »

hi,

wie das genau rechtlich aussieht, kann ich Dir auch nicht sagen, ich weiß nur das bei uns ein Schäfer 5000 Euro zahlen mußte und ein Verbot für 5 Jahre zu jeglicher Tierhalung bekommen hat. Aber wie genau das funktioniert... er wurde angezeigt.... frag doch mal bei Tierschutz nach.

Gruß Bine


xandra68

Beitrag von xandra68 »

Hallo,
also wenn Du ihm die Tierärztlichen Kosten in Rechnung stellen willst, dann wird er auf jeden fall auf sein Recht, und das heisst das Tier zurück haben beharren.
Ich an deiner stelle würde, wenn Du vor hast das Tier zu behalten nichts derartiges machen.
Wenn Du der Meinung bist das die Tiere nicht Artgerecht gehalten werden, dann Melde das einfach mal dem Tierschutzbund.
Wobei ich glaube das die in den wenigsten fällen wo es wirklich notwendig wäre einschreiten.
Zumal das bei den Wanderschäfern doch sehr schwierig ist, auf längeren Strecken immer zu wissen das alle Tiere auch wirklich in der Herde sind.
Es gibt immer mal ein älteres oder jüngeres Tier das der Herde nicht mehr folgen kann, und wenn dann nicht genügend Hütehunde dabei sind ist es vorprogrammiert.
Ich Persönlich finde es auch immer wieder fürchterlich wenn die Wanderschäfer duch ziehen, und immer mal wieder ein geschwächtes Tier zurückbleibt.
Aber wenn man mal genauer drüber nachdenkt, also wenn ich alleine mit 2 oder 3 Hunden eine 500 Köpfige Schafherde von A nach B treiben müsste, würde mir das sicher auch passieren.
Denn wie soll man das noch überschauen können.
Wir versorgen Tiere die wir irgendwo am Straßenrand finden, wenn wir sie behalten wollen sagen wir nichts(gab es auch schon), und wenn wir wollen das die Tiere abgeholt werden dann rufen wir bei dem Schäfer an und sagen ihm das er an Platz X ein Tier verlohren hat.
Dann kommt er in der Regel recht schnell und holt dieses Tier und bringt es in die Herde zurück.

Also, vielleicht nicht all zu voreilig Handeln, es ist alles nicht so einfach wie man sich das oft vorstellt, und es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
In diesem Sinne, liebe Grüße
Alex


MartinM
Beiträge: 517
Registriert: 24.02.2003, 09:14

Beitrag von MartinM »

Hallo,

zur rechtlichen Seite ist zu sagen, daß Tiere als Sachen angesehen werden.
D.h. es ist so wie wenn du dem Schäfer sein Auto weg nimmst weil du meinst er pflege es nicht richtig und
ann die Kosten für die Waschanlage von ihm haben willst.
Ist also bestimmt nicht der richtige Weg.

Die einzigsten die feststellen können ob die Tiere nicht richtig gehalten werden ist das Veterinäramt.
Die gehören in BW zum Landratsamt.
Du kannst auch einen Tierarzt um Hilfe bitten der sich die Tiere im Vorfeld anschaut.
Aber bitte keinen der nur Haustiere behandelt.
Am besten einen der auch Bauern betreut und deren Lage einschätzen kann.

LG Martin


Butterblume
Beiträge: 639
Registriert: 14.04.2005, 18:45

Beitrag von Butterblume »

Aber wenn der Schäfer seine Schrottkarre vor meiner Garage parkt,und ich muß sie entsorgen oder zwangsabschleppen lassen muß er die Rechnung ja auch tragen-wenn es nun mal um Sachen geht!
Die Tierärztin,die ich hinzuzog wollte dem Tier keinen 5er mehr zugestehen.Wir kämpfen aus Mitleid bereits den 4.Tag um das Leben des Schafes.Mit Haferschleim und leichtgesalzenen Trinkwasser(weil es weder genug trinkt,noch frißt,noch der Pansen ordentlich funktioniert).Die Fachleute,die ich herangezerrt habe staunen,das diese Buchenwaldschablone solange noch durchhält.Die Tierärztin baut drauf,das ich den Schäfer anzeige-schließlich ist es nicht das einzigste Schaf,das er nun sagen wir verschandelt.
Gut,die Meldung ans Veterinäramt werde ich tätigen,aber sicher das Schaf-wenn es dann überleben sollte-nur dem Tierschutz aushändigen!


MartinM
Beiträge: 517
Registriert: 24.02.2003, 09:14

Beitrag von MartinM »

Hallo,

wenn du Diebstahl als Lösung ansiehst ist das dein Problem.
Nur das Veterinäramt kann dem Schäfer die Tierhaltung verbieten.
Das sind nun mal die Fachleute und nicht die ach so lieben Tierschützer.

Überlege dir mal was es bisher gekostet hat das Schaf zu peppeln.
Wie soll den ein Schäfer mit wie vielen Tieren? dies erwirtschaften?
Oder kaufst du den Fleisch, Wolle usw. von dem Schäfer um ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen?

LG Martin


Susa
Beiträge: 54
Registriert: 19.05.2005, 20:14

Beitrag von Susa »

Hallo,

Kreisveterinär anrufen, haltung anzeigen, Schaf ist ja auch Beweismittel. in so einem drastischen fall wird er das Schaf auch nicht mehr bekommen. Und für die anderen Schafe Auflagen erhalten, die regelmäßig kontrolliert werden. Im schlimmsten Fall wird ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Dann muss man aber auch wirklich was gegen ihn in der hand haben. Deshalb: Immer alles mit Bildern dokumentieren. Die Veterinäre sind meist dankbar, wenn sie Hilfe erhalten, wo sie die Tiere unterbringen können. Und der Eigentümer muss bei wegnahme / Unterbringung auch die Kosten zahlen. Wie´s aussieht, wenn du weißt, wem ein zugelaufenes Tier ist, ihn nicht informierst und erste Hilfe leistest...da würde ich eher sagen, dass du diese Kosten nicht bekommst. das ist eher handeln ohne Auftrag.

Gruß Nicole


xandra68

Beitrag von xandra68 »

Hallo,

"Aber wenn der Schäfer seine Schrottkarre vor meiner Garage parkt,und ich muß sie entsorgen oder zwangsabschleppen lassen muß er die Rechnung ja auch tragen-wenn es nun mal um Sachen geht!"

Na das kannst Du ja wohl nicht vergleichen, denn sein Auto müsste er ja wieder auslösen und hätte es in diesem fall auch wieder.
Aber Du willst ihm die TA Kosten in Rechneung stellen, ihm aber das Tier vorenthalten, also bitte, was soll das ganze eigentlich.
Wie Martin schon sagte, tust Du irgend etwas um den Schäfer zu unterstützen ?????? Fleisch, Fell oder Wolle bei ihm Kaufen ??????
Das sind nämlich meist ganz Arme Schweine.
Diejenigen die ihre Tiere in Hobbyhaltung halten, haben meist nicht einmal im geringsten eine Ahnung wie hart das Überleben sein kann.
Wenn es die Wanderschäferei aber nicht mehr geben würde, dann würdet ihr Euch auch umschauen, denn dann würde sehr viel Land total Verwildern.

In diesem Sinne, denk mal drüber nach und dann mach was Du für richtig hälst.
Alex


Butterblume
Beiträge: 639
Registriert: 14.04.2005, 18:45

Beitrag von Butterblume »

Wenn ich im Krankenhaus meinen Job schlampig tue werde ich verknackt oder gekündigt.
Wenn das der Schäfer tut ist es nur Sachbeschädigung.Das sollte man bedenken.Ich habe mich mit dem Verterinäramt kurzgeschaltet-weil ich will weder stehlen,noch unterschlagen.Unser Schäfer vor 2 Jahren hat uns über die schlechten Arbeitsbedingungen erzählt.Und er hätte uns damals auch Schafe verkauft-nur wir hatten die Bedingungen noch nicht.Kein Weideland.
Der jetzige Schäfer führt sogar Mehrmalsschafe.Das Heißt er verkauft sie,und wenn sie dann wegglaufen-und er hat sie wieder in seiner Herde-dann hat er sie nie verkauft.
Wozu sind denn dann die Ohrmarken da,wenn es nichts beweist?
Müßte der Neukäufer sie dann ummarkieren?
Ich hoffe nur,das dieser Schäfer die absolute Ausnahme ist!


MartinM
Beiträge: 517
Registriert: 24.02.2003, 09:14

Beitrag von MartinM »

Hallo,

wenn du ein Tier kaufst hat es die Ohrmarken des abgebenden Betriebs (Betriebsnummer).
Damit kann nur festgestellt werden aus welchem Betrieb es stammt.
D.h. du mußt natürlich dein Ohrmarken anbringen um das Tier eindeutig zu deinem zu machen.
Mir ist schon klar, daß es "schwarze Schafe" gibt.
Nur es bringt halt nichts so wie du vorzugehen.
Wichtig ist der Nachweis, daß es auch wirklich so ist wie du es beschreibst.
Alles andere ist nichts.

Bitte jetzt nicht aufregen.
Ich beschreibe mal wie man dein Handel auch auslegen kann.

"Die Beklagte hat sich nachts auf die Weide geschlichen und ein Tier (Schaf) entwendet.
Nach dem Sie (die Beklagte) diese Tier (Schaf) 14 Tage nicht artgerecht gehalten hat,
hat Sie Ihr falsches Handel erkannt und eine befreundete Tierärztin eingeschaltet.
Um Ihr Handel zu vertuschen gab Sie an, dieses Schaf in diesem Zustand gefunden zu haben. usw...."

Versteht du was ich meine?

LG Martin


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