Petition
Verfasst: 30.06.2006, 13:35
Hallo,
immer wieder lese ich von Petitionen. Schon seit einer ganzen Weile Beschäftige ich mich mit dem Thema Mindeststallgröße bei Stallhaltung und Weidehaltung.
Von jeder Amtsstelle bekomme ich andere Informationen. Das Einzige was fest steht, das es kein Gesetz für Ziegenhaltung gibt, es gibt nur Merkblätter dafür. Wie es jedoch dann das VetAmt auslegt, ist eine andere Sache.
Und so ist es nicht nur mit Ziegenhaltung, sondern auch mit fast allen Haustieren.
Hauptstelle allen Übels ist der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz). Welche Überdimensionale Vorstellungen haben. Welche im Handeln nicht zu kaufen sind.
Der TVT sagt für Ziegenhaltung im Stall mindestens 2,0-2,5qm pro Tier. Das selbe schreibt er für Weidehaltung vor. #bonk#
Das VetAmt in Gießen sagt bei Weidehaltung benötigt ein Tier 0,7qm Fläche Unterstand, wobei Buschwerk und Bäume auch als Unterstand mitgerechnet werden.
Ich würde mir es wünschen, wenn es eine Einheitliche Regelung hierfür gibt. Dann kann man auch mal planen, nicht das einem dann das VetAmt vor der Tür steht und meint es wäre zu klein.
Bei Kühen, Schweinen und Hühnern gibt es soetwas doch auch schon.
Schön wäre es auch wenn es dies für Kleinnager, Reptilien etc... gäbe.
Da werden Käfiggrößen angegeben, das ist für die Tiere zwar draumhaft, aber zu kaufen gibts das nicht. Hasenkäfig 150x60x50 LxBxH
Meine Bitte an euch. Macht doch mal konkrete Vorschläge, die sich bewehrt haben, wenn es darum geht, Unterstandsgröße, Raufenlänge, Unterstandhöhe... Und auch für Nagetiere.
Viellleicht kann man es auch noch schaffen, das den Tieren ein realistischer Wohnbereich, Unterstand geschaffen wird, der auch im Handel zu erhalten ist. Oder besser gesagt, das sich der Handel an die Maße die Artgerecht sind anpassen sollte. (Verkaufte Hasenkäfige LxBxH 80x50x50)
Liebe Grüße Vera
immer wieder lese ich von Petitionen. Schon seit einer ganzen Weile Beschäftige ich mich mit dem Thema Mindeststallgröße bei Stallhaltung und Weidehaltung.
Von jeder Amtsstelle bekomme ich andere Informationen. Das Einzige was fest steht, das es kein Gesetz für Ziegenhaltung gibt, es gibt nur Merkblätter dafür. Wie es jedoch dann das VetAmt auslegt, ist eine andere Sache.
Und so ist es nicht nur mit Ziegenhaltung, sondern auch mit fast allen Haustieren.
Hauptstelle allen Übels ist der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz). Welche Überdimensionale Vorstellungen haben. Welche im Handeln nicht zu kaufen sind.
Der TVT sagt für Ziegenhaltung im Stall mindestens 2,0-2,5qm pro Tier. Das selbe schreibt er für Weidehaltung vor. #bonk#
Das VetAmt in Gießen sagt bei Weidehaltung benötigt ein Tier 0,7qm Fläche Unterstand, wobei Buschwerk und Bäume auch als Unterstand mitgerechnet werden.
Ich würde mir es wünschen, wenn es eine Einheitliche Regelung hierfür gibt. Dann kann man auch mal planen, nicht das einem dann das VetAmt vor der Tür steht und meint es wäre zu klein.
Bei Kühen, Schweinen und Hühnern gibt es soetwas doch auch schon.
Schön wäre es auch wenn es dies für Kleinnager, Reptilien etc... gäbe.
Da werden Käfiggrößen angegeben, das ist für die Tiere zwar draumhaft, aber zu kaufen gibts das nicht. Hasenkäfig 150x60x50 LxBxH
Meine Bitte an euch. Macht doch mal konkrete Vorschläge, die sich bewehrt haben, wenn es darum geht, Unterstandsgröße, Raufenlänge, Unterstandhöhe... Und auch für Nagetiere.
Viellleicht kann man es auch noch schaffen, das den Tieren ein realistischer Wohnbereich, Unterstand geschaffen wird, der auch im Handel zu erhalten ist. Oder besser gesagt, das sich der Handel an die Maße die Artgerecht sind anpassen sollte. (Verkaufte Hasenkäfige LxBxH 80x50x50)
Liebe Grüße Vera