Rechtliche Frage
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Rechtliche Frage
Rechtliche Frage-wer kennt sich aus?
Eine meiner Flächen, 80 ar, wurde vor 10 Jahren gepachtet. Mündlicher Pachtvertrag per Handschlag. Pacht zahle ich jedes Jahr bar. Nun wird bald an die Kinder übergeben. Diese werden mich als Pächter nicht mehr wollen. Nicht schlimm-aber-
ich habe vor 6 Jahren ( da hiess es noch, ich kann die Wiese mal kaufen ) den bestehenden Unterstand zu einem Offenstall ausgebaut, in dem bis zu 8o Tiere Platz haben. Viel Arbeit, Geld, Mühe.
Was geschieht damit? Muss ich abbauen (das Material war nicht billig), Ablöse verlangen, kann ich den Stall ohne Fläche weiter nutzen?
Es ist wichtig...
Eine meiner Flächen, 80 ar, wurde vor 10 Jahren gepachtet. Mündlicher Pachtvertrag per Handschlag. Pacht zahle ich jedes Jahr bar. Nun wird bald an die Kinder übergeben. Diese werden mich als Pächter nicht mehr wollen. Nicht schlimm-aber-
ich habe vor 6 Jahren ( da hiess es noch, ich kann die Wiese mal kaufen ) den bestehenden Unterstand zu einem Offenstall ausgebaut, in dem bis zu 8o Tiere Platz haben. Viel Arbeit, Geld, Mühe.
Was geschieht damit? Muss ich abbauen (das Material war nicht billig), Ablöse verlangen, kann ich den Stall ohne Fläche weiter nutzen?
Es ist wichtig...
VG
Doris
NIVEAU ist keine Hautcreme....
Doris
NIVEAU ist keine Hautcreme....
Re: Rechtliche Frage
ich würde diesen Fall beim Bauernverband und/oder Landwirtschaftsamt besprechen...
bei einem mündlichen Pachtvertrag gelten wohl die "allgemein üblichen" Bedingungen, d.h. die Pachtsache ist so zu übergeben, wie sie übernommen wurde. Soll heissen, Du musst den Stall auf Deine Kosten komplett entfernen.
lg
A.
bei einem mündlichen Pachtvertrag gelten wohl die "allgemein üblichen" Bedingungen, d.h. die Pachtsache ist so zu übergeben, wie sie übernommen wurde. Soll heissen, Du musst den Stall auf Deine Kosten komplett entfernen.
lg
A.
Re: Rechtliche Frage
Moin moin Doris,
also abkaufen muß er dir nichts.
Rückbau kann er verlangen, mit Wiederherstellung des alten Stalls.
Ich würde alles so lassen und versuchen zu vergessen.(Was nicht einfach ist)
Schuld hätte ich ja selbst, habe ja keinen Pachtvertrag in der Tasche. :-(
Ich hoffe du kommst da gut bei raus. #trost#
Viele Grüsse
Bernd
also abkaufen muß er dir nichts.
Rückbau kann er verlangen, mit Wiederherstellung des alten Stalls.
Ich würde alles so lassen und versuchen zu vergessen.(Was nicht einfach ist)
Schuld hätte ich ja selbst, habe ja keinen Pachtvertrag in der Tasche. :-(
Ich hoffe du kommst da gut bei raus. #trost#
Viele Grüsse
Bernd
Buren von der Schulenburg___Moin moin
Re: Rechtliche Frage
In Frankreich wäre es so, dass ein Pächter, der Landwirt ist, nicht vom Land runterzubekommen ist, es sei denn, der Eigentümer will es selbst landwirtschaftlich (beruflich, nicht Hobby) nutzen. Der Vertrag muss automatisch verlängert werden. Also eine Form der Enteignung. Ist das in D. wirklich anders?
Re: Rechtliche Frage
Hallo Moritz,
Ich habe auch nur so 'Handschlagweiden', aber mehr Glück mit dem Erben vergangenes Jahr gehabt - der is froh das sich einer um die 5 Hektar kümmert!
und, ja, kein Vertrag heißt die Pacht läuft zum jeweiligen Ende der Pacht aus. Rückgabe muß im Übernahmezustand erfolgen.
Sonst gibt's Ärger, oder wie Bernd schon sagt: besser vergessen! Oder retten was zu retten ist, abbauen und evtl. woanders wieder aufbauen...
Gruß,
Sven
yup - Enteignungen spielen in der deutschen Geschichte eine große Rolle - NS-bedingt, Teilungsbedingt, Finanzkrisenbedingt... Aber in diesem Fall sind die Erben die neuen Eigner, und können über Ihr Eigentum nach Belieben verfügen.Moritz hat geschrieben: Also eine Form der Enteignung. Ist das in D. wirklich anders?
Ich habe auch nur so 'Handschlagweiden', aber mehr Glück mit dem Erben vergangenes Jahr gehabt - der is froh das sich einer um die 5 Hektar kümmert!
und, ja, kein Vertrag heißt die Pacht läuft zum jeweiligen Ende der Pacht aus. Rückgabe muß im Übernahmezustand erfolgen.
Sonst gibt's Ärger, oder wie Bernd schon sagt: besser vergessen! Oder retten was zu retten ist, abbauen und evtl. woanders wieder aufbauen...
Gruß,
Sven
Re: Rechtliche Frage
BGB ab § 583 etwa.
Ist wohl ein unbefristeter Pachtvertrag?
Lies Dich in die Kündigungsfristen ein
Geh der Anregung von Andreas nach.
Überleg Dir nach weiteren Informationen,ob
a) die Chance besteht, den Teil mit dem Stall drauf zu erwerben,
b) den Teil langfristig zu pachten,
c) abzubauen sich lohnt (muss vielleicht nicht mal geduldet werden).
Wahrscheinlich hast Du nicht mal den Ausbau schriftlich angezeigt.
Ist wohl ein unbefristeter Pachtvertrag?
Lies Dich in die Kündigungsfristen ein
Geh der Anregung von Andreas nach.
Überleg Dir nach weiteren Informationen,ob
a) die Chance besteht, den Teil mit dem Stall drauf zu erwerben,
b) den Teil langfristig zu pachten,
c) abzubauen sich lohnt (muss vielleicht nicht mal geduldet werden).
Wahrscheinlich hast Du nicht mal den Ausbau schriftlich angezeigt.
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Re: Rechtliche Frage
Ich habe mich nun durchgefragt. Also:
Erbschaft bricht Pacht nicht.
Durch die 10 Jahre Pacht muss man mir am 3ten Werktag eines Jahres für den Ablauf des Folgejahres kündigen-ich habe dann noch praktisch 2 Jahre Zeit.
In dieser Zeit muss ich die Weidezäune und den Stall abbauen. Ich könnte ihn auch dem Besitzer verkaufen, aber dazu habe ich zu viel investiert-mit entsprechendem Gerät ist er schnell abgebaut und kann an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Diese 112 m2 bekommt er nicht!!!
Der Kernstall mit 64 m2, der schon stand, hat mit der Vorpächter "vermacht"...da weiss ich nicht, ob ich den mitnehmen kann oder nicht. Aber m e i n e Anbauten können sie sich nicht unter den Nagel reissen-da sollen sie mal selber schwitzen und Geld ausgeben, falls sie so etwas wollen #baeh#
Dieses Jahr kam noch nichts-möglich, dass nächstes Jahr gekündigt wird. Also noch 3 Jahre Zeit....
Die Durchsetzung der langen Nutzungsfrist würde ich in diesem speziellen Fall auch erzwingen-obwohl ich sonst wirklich nicht so bin... #ka#
Erbschaft bricht Pacht nicht.
Durch die 10 Jahre Pacht muss man mir am 3ten Werktag eines Jahres für den Ablauf des Folgejahres kündigen-ich habe dann noch praktisch 2 Jahre Zeit.
In dieser Zeit muss ich die Weidezäune und den Stall abbauen. Ich könnte ihn auch dem Besitzer verkaufen, aber dazu habe ich zu viel investiert-mit entsprechendem Gerät ist er schnell abgebaut und kann an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Diese 112 m2 bekommt er nicht!!!
Der Kernstall mit 64 m2, der schon stand, hat mit der Vorpächter "vermacht"...da weiss ich nicht, ob ich den mitnehmen kann oder nicht. Aber m e i n e Anbauten können sie sich nicht unter den Nagel reissen-da sollen sie mal selber schwitzen und Geld ausgeben, falls sie so etwas wollen #baeh#
Dieses Jahr kam noch nichts-möglich, dass nächstes Jahr gekündigt wird. Also noch 3 Jahre Zeit....
Die Durchsetzung der langen Nutzungsfrist würde ich in diesem speziellen Fall auch erzwingen-obwohl ich sonst wirklich nicht so bin... #ka#
VG
Doris
NIVEAU ist keine Hautcreme....
Doris
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Re: Rechtliche Frage
Huhu liebe Heckenrose,Nun wird bald an die Kinder übergeben. Diese werden mich als Pächter nicht mehr wollen. Nicht schlimm-aber-
weißt Du denn genau, ob die Kinder es wirklich nicht mehr wollen?
Vielleicht sind sie ja froh, wenn alles so weiterläuft?
Hast Du mit ihnen denn schon mal gesprochen?
Vielleicht klärt sich doch alles nach einem guten Gespräch und anschließend schriftlichem Pachtvertrag?
...kam mir gerade so in den Sinn......
schönes Wochenende!
Elli&Co #freunde#
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Re: Rechtliche Frage
Huhu,
ja, ich weiss, dass sie es zwar einerseits gerne keine Arbeit mit mähen usw haben, aber es andererseits gerne klinisch haben wollen - also bloss kein Misthaufen, kein Strohfitzelchen auf ihrer Wiese...
...die wird dann später nach der Übergabe auch leider keine artenreiche Streuobstwiese mit Fröschen, Blindschleichen, Schmetterlingen usw mehr sein, sondern sich in eine totgepflegte Vorzeige-Freizeit-Gartenanlage verwandeln #heul# #heul#
keine Igeldamen mehr, die sich in meinem Heulager niederlassen, um ihren winzigen, nackten Nachwuchs zu gebären, keine Marder, die das Gebälk unsicher machen, keine Ringelnattern gigantischen Ausmasses, die sich vor meinen vorwitzigen Hunden in Sicherheit bringen...ups-jetzt werd ich aber pathetisch-literarisch #stoned#
...aaaber-ich hab ja jetzt genug Zeit, "umzuziehen"
#damdidam#
ja, ich weiss, dass sie es zwar einerseits gerne keine Arbeit mit mähen usw haben, aber es andererseits gerne klinisch haben wollen - also bloss kein Misthaufen, kein Strohfitzelchen auf ihrer Wiese...
...die wird dann später nach der Übergabe auch leider keine artenreiche Streuobstwiese mit Fröschen, Blindschleichen, Schmetterlingen usw mehr sein, sondern sich in eine totgepflegte Vorzeige-Freizeit-Gartenanlage verwandeln #heul# #heul#
keine Igeldamen mehr, die sich in meinem Heulager niederlassen, um ihren winzigen, nackten Nachwuchs zu gebären, keine Marder, die das Gebälk unsicher machen, keine Ringelnattern gigantischen Ausmasses, die sich vor meinen vorwitzigen Hunden in Sicherheit bringen...ups-jetzt werd ich aber pathetisch-literarisch #stoned#
...aaaber-ich hab ja jetzt genug Zeit, "umzuziehen"
#damdidam#
VG
Doris
NIVEAU ist keine Hautcreme....
Doris
NIVEAU ist keine Hautcreme....
Re: Rechtliche Frage
Hallo!
Wenn die so ätzend sind.. sind Ringelnattern nicht streng geschützt?
Wenn Du dann die Naturschützer auf den Plan rufst..
Nur ein Gedanke..
LG Ulli
Wenn die so ätzend sind.. sind Ringelnattern nicht streng geschützt?
Wenn Du dann die Naturschützer auf den Plan rufst..
Nur ein Gedanke..
LG Ulli
Leben ist gefährlich und endet immer tödlich