Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Hallo,
kann man mit der Ziegenzucht etwas dazu verdienen?Also ich meine,wenn der Partner der Hauptverdiener ist und ich als Hausfrau und Mutter mit den Ziegen etwas dazu verdienen möchte,so als würde ich einen 400.- € Job machen? Muß man da gleich ein Gewerbe anmelden? Ich dachte,ein Gewerbe muß man anmelden,wenn man monatlich Geld verdient.Also,es sollen nur lebende Tiere verkauft werden.Die Milch möchte ich für meine Familie selbst verwenden. Oder,ab wann gilt man als gewerblicher Züchter.Ich kenne einen Hundezüchter,der mehr als 8 Zuchthündinnen hat und ist im Zuchtverein,aber sonst nicht gemeldet.Freue mich auf Tipps.Gruß MiVa
kann man mit der Ziegenzucht etwas dazu verdienen?Also ich meine,wenn der Partner der Hauptverdiener ist und ich als Hausfrau und Mutter mit den Ziegen etwas dazu verdienen möchte,so als würde ich einen 400.- € Job machen? Muß man da gleich ein Gewerbe anmelden? Ich dachte,ein Gewerbe muß man anmelden,wenn man monatlich Geld verdient.Also,es sollen nur lebende Tiere verkauft werden.Die Milch möchte ich für meine Familie selbst verwenden. Oder,ab wann gilt man als gewerblicher Züchter.Ich kenne einen Hundezüchter,der mehr als 8 Zuchthündinnen hat und ist im Zuchtverein,aber sonst nicht gemeldet.Freue mich auf Tipps.Gruß MiVa
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- Registriert: 03.05.2011, 12:46
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Macht zwar keiner, aber im Grunde darfst du heut zu Tage nur noch was verkaufen, wenn du ein Gewerbe- oder Nebengewerbeschein hast.
Geschlachtete Sachen darfst du überhaupt nicht verkaufen, ohne Gewerbe und vorallem nicht ohne den ganzen Genemigungen für Schlachtraum ... .
Sobald du 3 zuchtreife Tiere hast, bist du im Grunde schon gewerblich.
Aber wie heißt es so schön, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber Achtung, man kann seinen Nachbarn und Mitmenschen nur vor den Kopf schauen, aber nicht rein. ;)
Geschlachtete Sachen darfst du überhaupt nicht verkaufen, ohne Gewerbe und vorallem nicht ohne den ganzen Genemigungen für Schlachtraum ... .
Sobald du 3 zuchtreife Tiere hast, bist du im Grunde schon gewerblich.
Aber wie heißt es so schön, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber Achtung, man kann seinen Nachbarn und Mitmenschen nur vor den Kopf schauen, aber nicht rein. ;)
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Hallo MiVa,
sobald Du auch nur einen Cent verdienst, brauchst Du auf jeden Fall eine Steuernummer vom Finanzamt und musst (als Kleinunternehmer) am Jahresende ein Ergebnis abgeben (Einnahmen-Überschussrechnung reicht).
Gewerbe brauchst Du als Landwirt nicht, allerdings hängt die Einstufung ob Gewerbe oder Landwirtschaft von den GV (Großvieheinheiten) pro Hektar ab. Näheres findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Raufutter_ ... ieheinheit
Hundezucht ist in der Regel unter folgenden Voraussetzungen gewerbsmäßig:
sobald Du auch nur einen Cent verdienst, brauchst Du auf jeden Fall eine Steuernummer vom Finanzamt und musst (als Kleinunternehmer) am Jahresende ein Ergebnis abgeben (Einnahmen-Überschussrechnung reicht).
Gewerbe brauchst Du als Landwirt nicht, allerdings hängt die Einstufung ob Gewerbe oder Landwirtschaft von den GV (Großvieheinheiten) pro Hektar ab. Näheres findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Raufutter_ ... ieheinheit
Hundezucht ist in der Regel unter folgenden Voraussetzungen gewerbsmäßig:
Dann brauchst Du eine Betriebsnummer, so Du noch keine hast (müsste eigentlich jeder Ziegehalter haben), musst ein Bestandsbuch führen, die HIT-Datenbank pflegen und Du unterliegst den Kontrollen durch das zuständige Veterinäramt, wo Du Deine Haltung ebenfalls anzeigen musst.Man konkretisierte das TierSchG in der Form, dass (nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a TierSchG i.V.m. Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9.02.2000) bei der Haltung von 'drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei oder mehr Würfen pro Jahr' in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen ist.
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Hallo,
und wenn Du Tiere verkaufst, brauchst Du einen Sachkundenachweis -> Vet.Amt.
Und wohin sollen die lebenden Tiere gehen? An Mästereien?
und wenn Du Tiere verkaufst, brauchst Du einen Sachkundenachweis -> Vet.Amt.
Und wohin sollen die lebenden Tiere gehen? An Mästereien?
Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Hallo
Seit wann und wo braucht man denn einen Sachkundenachweis wenn man Tiere verkauft?
Seit wann und wo braucht man denn einen Sachkundenachweis wenn man Tiere verkauft?
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Nein, braucht man nicht für alle Tiere. Für Schafe und ZIegen z.B. gibts gar keinen. Das ist § 11 TSchG:sanhestar hat geschrieben:Hallo,
und wenn Du Tiere verkaufst, brauchst Du einen Sachkundenachweis -> Vet.Amt.
(1) Wer
1.
Wirbeltiere
a)
nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 zu Versuchszwecken oder zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs. 1 oder § 10a genannten Zwecken oder
b)
nach § 4 Abs. 3 zu dem dort genannten Zweck
züchten oder halten,
2.
Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
2a.
Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,
2b.
für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,
2c.
Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
3.
gewerbsmäßig
a)
Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten,
b)
mit Wirbeltieren handeln,
c)
einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
d)
Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder
e)
Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
1.
die Art der betroffenen Tiere,
2.
die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3.
in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1.
mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,
2.
die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,
3.
die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und
4.
in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe e die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet sind; dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.
(2a) Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Insbesondere kann angeordnet werden
1.
die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere sowie zur Führung eines Tierbestandsbuches,
2.
eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl,
3.
die regelmäßige Fort- und Weiterbildung,
4.
das Verbot, Tiere zum Betteln zu verwenden,
5.
bei Einrichtungen mit wechselnden Standorten die unverzügliche Meldung bei der für den Tätigkeitsort zuständigen Behörde,
6.
die Fortpflanzung der Tiere zu verhindern.
(3) Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde soll demjenigen die Ausübung der Tätigkeit untersagen, der die Erlaubnis nicht hat.
(4) Die Ausübung der nach Absatz 3 Satz 2 untersagten Tätigkeit kann von der zuständigen Behörde auch durch Schließung der Betriebs- oder Geschäftsräume verhindert werden.
(5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, hat sicherzustellen, dass die für ihn im Verkauf tätigen Personen, mit Ausnahme der Auszubildenden, ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit den Nachweis ihrer Sachkunde auf Grund ihrer Ausbildung, ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren oder ihrer entsprechenden Unterrichtung erbracht haben.
(6) Wer gewerbsmäßig Gehegewild halten will, hat dies vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben:
1.
Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere,
2.
die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3.
Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges,
4.
Angaben über die Sachkunde der verantwortlichen Person.
Die zuständige Behörde hat die Tätigkeit zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Einhaltung der Vorschriften des § 2 nicht sichergestellt ist, und diesem Mangel nicht innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist abgeholfen worden ist. Die Ausübung der nach Satz 3 untersagten Tätigkeit kann von der zuständigen Behörde auch durch Schließung der Betriebs- oder Geschäftsräume verhindert werden.
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
ups, dann habe ich das mit den Pferden verwechselt. Stimmt Nutztiere fallen da nicht drunter.
Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Hallo,
Aus meiner eigenen Erfahrung : Lamas und Alpakas z.B. sind im Finanzrecht anerkannte landwirtschaftliche Nutztiere.
Wenn ich sie halten und züchten will brauche ich sie lediglich bei der zuständigen Behörde ( Vet.-Amt ) zu melden und führe eine Bestandsliste.Will ich mit den Tieren Geld verdienen ( z.B. Verkauf der Nachzucht oder ihrer Produkte oder, wie wir es tun, tiergestützte Therapie / Pädagogik oder Wandertouren anbieten ) braucht man den Sachkundenachweis nach
§ 11 Tierschutzgesetz.Die Sachkunde wird für gewöhnlich in einem Gespräch mit dem Amtstierarzt nachgewiesen.Unser
Verein hat es aber schon vor Jahren geschafft die bundesweite Anerkennung eines schriftlichen Nachweises als gleichwertig zu dem genannten Gespräch zu erreichen.
Für mich braucht MiVa einen Gewerbeschein und, da sie Wirbeltiere ( Ziegen ) verkauft, einen Sachkundenachweis.
( Da sie als Wohnort Frankreich angibt kommt es natürlich auf die länderspezifischen Gesetze an )
Gruss Michael
Bei Haltung und Zucht ( 3a ) nicht...beim Handel ( =gewerblich ) schon 8)ups, dann habe ich das mit den Pferden verwechselt. Stimmt Nutztiere fallen da nicht drunter.
Aus meiner eigenen Erfahrung : Lamas und Alpakas z.B. sind im Finanzrecht anerkannte landwirtschaftliche Nutztiere.
Wenn ich sie halten und züchten will brauche ich sie lediglich bei der zuständigen Behörde ( Vet.-Amt ) zu melden und führe eine Bestandsliste.Will ich mit den Tieren Geld verdienen ( z.B. Verkauf der Nachzucht oder ihrer Produkte oder, wie wir es tun, tiergestützte Therapie / Pädagogik oder Wandertouren anbieten ) braucht man den Sachkundenachweis nach
§ 11 Tierschutzgesetz.Die Sachkunde wird für gewöhnlich in einem Gespräch mit dem Amtstierarzt nachgewiesen.Unser
Verein hat es aber schon vor Jahren geschafft die bundesweite Anerkennung eines schriftlichen Nachweises als gleichwertig zu dem genannten Gespräch zu erreichen.
Für mich braucht MiVa einen Gewerbeschein und, da sie Wirbeltiere ( Ziegen ) verkauft, einen Sachkundenachweis.
( Da sie als Wohnort Frankreich angibt kommt es natürlich auf die länderspezifischen Gesetze an )
Gruss Michael
"Zeige ihnen einen roten Kometenschweif, jage ihnen eine dumpfe Angst ein, und sie werden aus ihren Häusern laufen und sich die Beine brechen.Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und beweise ihn mit sieben Gründen und sie werden dich einfach auslachen."
Bertolt Brecht
Bertolt Brecht
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Hallo,
danke für die vielen Antworten.Ja,ich wohne in Frankreich,aber seit der EU sind manche Gesetze ähnlich,nur halten sich was Tiere betrifft auch nicht jeder daran.Scheint wohl überall das selbe zu sein.Natürlich werden meine Ziegen angemeldet sobald sie kommen.Ende Mai ist es ja endlich soweit.In Frankreich kann man bis zu 10 Ziegen haben bzw wenn man weniger als 3ha Land hat, gilt man noch als Privathalter,steht aber unter Kontrolle des Veterinäramtes.Verkaufen darf ich den Nachwuchs auch,wenn er Ohrmarken trägt.Habe das bei der EDE Strasbourg (Landwirtschaftkammer)nachgefragt.In Frankreich macht man die Steuern selbst.Ich glaube,daß es sogar einen Betrag gibt,den man steuerfrei verdienen darf.So eine Art Sachkundenachweis gibt es in Frankreich auch,vorallem für gewerbliche Bereiche.Da habt ihr ja Glück als Hundezüchter in Deutschland.In Frankreich darf man nur einen Wurf pro Jahr machen,dann gilt man als privat, ab zwei Würfe pro Jahr gilt man als professionnel und muß gemeldet sein und die Auflagen sind streng!!.Ich dachte immer,wenn man nur 1x was verkauft und nicht regelmäßig,also nicht gewinnbringend,dann muß man auch kein Gewerbe anmelden.Klar,wenn ich Ziegen gewinnbringend verkaufen möchte,muß ich auch in Frankreich ein Gewerbe anmelden,aber ob sich das lohnt bei den paar Ziegen? Bei einem Milchziegenhof,der zig Lämmer zu 80.- € verkauft,verdient schon gut daran.Und wenn man die Tierannoncen durchliest,dann sieht man auch öfters die selben Anbieter,die müßten sich dann eigentlich ja anmelden,oder nicht?Und wie viele Ziegen gibt es die keine Ohrmarken haben.Schlachten ist für mich noch kein Thema und,wenn gibt es in Frankreich noch Hausschlachtungen wo der Vet.arzt die Fleischbeschau macht.Natürlich darf man das Fleisch nur in der eigenen Familien essen.Wird in Deutschland so ähnlich sein.Nachbarschaft,wenn man eine gute hat,dann soll man sich darum bemühen,daß es auch so bleibt.Wir wohnen auf dem Land und haben bis jetzt keine Probleme.Hoffe,daß es so bleibt.Gruß MiVa :-)
danke für die vielen Antworten.Ja,ich wohne in Frankreich,aber seit der EU sind manche Gesetze ähnlich,nur halten sich was Tiere betrifft auch nicht jeder daran.Scheint wohl überall das selbe zu sein.Natürlich werden meine Ziegen angemeldet sobald sie kommen.Ende Mai ist es ja endlich soweit.In Frankreich kann man bis zu 10 Ziegen haben bzw wenn man weniger als 3ha Land hat, gilt man noch als Privathalter,steht aber unter Kontrolle des Veterinäramtes.Verkaufen darf ich den Nachwuchs auch,wenn er Ohrmarken trägt.Habe das bei der EDE Strasbourg (Landwirtschaftkammer)nachgefragt.In Frankreich macht man die Steuern selbst.Ich glaube,daß es sogar einen Betrag gibt,den man steuerfrei verdienen darf.So eine Art Sachkundenachweis gibt es in Frankreich auch,vorallem für gewerbliche Bereiche.Da habt ihr ja Glück als Hundezüchter in Deutschland.In Frankreich darf man nur einen Wurf pro Jahr machen,dann gilt man als privat, ab zwei Würfe pro Jahr gilt man als professionnel und muß gemeldet sein und die Auflagen sind streng!!.Ich dachte immer,wenn man nur 1x was verkauft und nicht regelmäßig,also nicht gewinnbringend,dann muß man auch kein Gewerbe anmelden.Klar,wenn ich Ziegen gewinnbringend verkaufen möchte,muß ich auch in Frankreich ein Gewerbe anmelden,aber ob sich das lohnt bei den paar Ziegen? Bei einem Milchziegenhof,der zig Lämmer zu 80.- € verkauft,verdient schon gut daran.Und wenn man die Tierannoncen durchliest,dann sieht man auch öfters die selben Anbieter,die müßten sich dann eigentlich ja anmelden,oder nicht?Und wie viele Ziegen gibt es die keine Ohrmarken haben.Schlachten ist für mich noch kein Thema und,wenn gibt es in Frankreich noch Hausschlachtungen wo der Vet.arzt die Fleischbeschau macht.Natürlich darf man das Fleisch nur in der eigenen Familien essen.Wird in Deutschland so ähnlich sein.Nachbarschaft,wenn man eine gute hat,dann soll man sich darum bemühen,daß es auch so bleibt.Wir wohnen auf dem Land und haben bis jetzt keine Probleme.Hoffe,daß es so bleibt.Gruß MiVa :-)
Re: Mit Ziegen etwas hinzuverdienen...
Hallo Michael,Bolivar hat geschrieben:Hallo,
Bei Haltung und Zucht ( 3a ) nicht...beim Handel ( =gewerblich ) schon 8)ups, dann habe ich das mit den Pferden verwechselt. Stimmt Nutztiere fallen da nicht drunter.
Handel wird in diesem Paragraphen aber als Zukauf und Weiterverkauf von Tieren verstanden, beschreibt also den traditionellen Viehändler. Wenn ein Züchter ab und an überzählige Tiere abgibt, fällt das nicht unter Handel. Er muss aber ein Bestandsregister führen und darf Ziegen nur an andere Betriebe abgebenm sprich, im Register muss eine Betriebsnummer angegeben werden.