Ziegentransport im Auto?

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Haarriss
Beiträge: 2508
Registriert: 22.05.2013, 11:32

Beitrag von Haarriss »

Also transportieren ohne Schein darf man hier bis 65km. Aber ob das dann gleichzeitig heißt, Auto wäre ok, ka...


Viele Grüße
Haarriss
Zieglinde
Beiträge: 2759
Registriert: 06.03.2003, 18:21

Beitrag von Zieglinde »

Mal andersrum, wenn ich meine Ziegen nur in einem Radius von z. B. 64 km bewege, brauche ich keinen Beförderungsnachweis. Nur mit einem Beförderungsnachweis bin ich in der Lage, zu erkennen, wann ein Fahrzeug geeignet ist. Vorher scheine ich ja zu doof dazu zu sein. Also kann ich bis 64,9 km mit jeder Schlurre fahren. Ob das so gedacht ist?


Es ist nur verständlich, dass die Wölfe die Abrüstung der Schafe verlangen, denn deren Wolle setzt dem Biss einen gewissen Widerstand entgegen.
(Gilbert Keith Chesterton)
Haarriss
Beiträge: 2508
Registriert: 22.05.2013, 11:32

Beitrag von Haarriss »

Das hab ich auch gedacht, aber es gibt ja tierschutzrichtlinien


Viele Grüße
Haarriss
Cirkle-B-Ranch

Beitrag von Cirkle-B-Ranch »

ihr verwechselt da glaub ich grad gewerblich mit privat ....


Haarriss
Beiträge: 2508
Registriert: 22.05.2013, 11:32

Beitrag von Haarriss »

Naja da steht was von wirtschaftlich, aber das is es ja sobald man ein Tier verkauft, bei den 65km "frei" bleibt es ja aber trotzdem


Viele Grüße
Haarriss
Poeps
Beiträge: 47
Registriert: 19.01.2014, 22:02

Beitrag von Poeps »

Also
gewerblich: ich transportiere gegen Bares fremde Güter/ Tiere für andere Personen von A nach B
privat: ich transportiere ein gekauftes/ geliehenes Gut/ Tier von A nach B - ohne mich für den Transport bezahlen zu lassen.
In letzterem Fall muß ich- genau wie bei Hunden/ Kisten/ Kartons/... dafür sorgen, dass von dem zu transportierenden Gut keine Gefährdung ( für/ im Straßenverkehr) ausgeht.
Bei Hunden zB kann man nicht irgendein Transportnetz als Abtrennung zum Fahrer benutzen. Dafür gibt es Vorschriften.
Tierschutzrichtlinien speziell für den PRIVATEN Transport von Ziegen gibt es mW nach nicht außer der o.g. Zeit- und Kilometerbegrenzung


Haarriss
Beiträge: 2508
Registriert: 22.05.2013, 11:32

Beitrag von Haarriss »

Und was ist, wenn ich selbst Tiere verkaufe und sie zum neuen Besitzer bringe? Wenn ich kein Geld oder nur spritgeld bekomme ist das ja eig nicht gewerblich, bzw was wenn ich mir ein Zuchttier kaufe und das abhole? (Immerhin kostet der Kurs hier 500....)


Viele Grüße
Haarriss
Haarriss
Beiträge: 2508
Registriert: 22.05.2013, 11:32

Beitrag von Haarriss »

[quote='Poeps','http://ziegen-treff.de/forum/index.php? ... post202131']

Tierschutzrichtlinien speziell für den PRIVATEN Transport von Ziegen gibt es mW nach nicht außer der o.g. Zeit- und Kilometerbegrenzung
[/quote]in ner Minikiste ohne ausreichend luftzufuhr bekommste aber sicher trotzdem Ärger....


Viele Grüße
Haarriss
Poeps
Beiträge: 47
Registriert: 19.01.2014, 22:02

Beitrag von Poeps »

Bekommste auch wenn Du so einen Hund transportierst


Zieglinde
Beiträge: 2759
Registriert: 06.03.2003, 18:21

Beitrag von Zieglinde »

Den Unterschied zwischen gewerblich oder privat stand in dem Lehrgang gar nicht zur Debatte.

Zur Wirtschaftlichkeit gibt es was: Die VO gilt nicht für den Transport von Tieren, die nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird.
Für alle, die jetzt durchatmen und meinen, sie wollen ja nur Hobbyhaltung betreiben und nicht züchten, den Nachwuchs der Ziege/des Ziegenbockes nie verkaufen und überhaupt .... nein nein nein!
Begriffsbestimmung wirtschaftliche Tätigkeit: ist eine Tätigkeit, die zu einer Eintragung in einem öffentlichen Register führt.
Und jetzt: Öffentliches Register ist die HIT und die Meldung bei der TSK. Also. Transportiere ich irgendeine Ziege zu mir oder zu Person X, wird mir oder Person X sofort wirtschaftliches Interesse unterstellt.

Danach braucht nur der keinen Beförderungsnachweis (der eine Ziege über 65 km transportiert) der die Absicht hat, seine Ziegen "schwarz" zu halten. Aber der setzt sich dann ja eh über alle Regeln und Gesetze hinweg und hat vermutlich noch nicht mal einen Führerschein :-) bzw. der Transport in eine Klinik oder zum TA (ich fahre ja auch 120 km zur TiHo).

Ich hab mir mal die Unterlagen geholt. Spannenderweise ist da auch Diplas Frage beantwortet (nicht transportfähig sind trächtige Tiere im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium - mehr als 90% - oder Tiere, bei denen die Geburt vor weniger als 7 Tagen war, Neugeborene, dessen Nabelwunde noch nicht vollständig verheilt ist. Ausnahmen: Verbesserung der Lebensumstände oder z. B. Transport aus "Eiswiese" in den Stall zum Ablammen)

Haariss, ich hab den Beförderungsschein gemacht (okay, als es noch keine Pflicht war, da war der wirklich günstig) über den Nieders. Ziegenzuchtverband gemacht. Dadurch war der nochmal günstiger als Seminare auf dem "freien Markt".


Es ist nur verständlich, dass die Wölfe die Abrüstung der Schafe verlangen, denn deren Wolle setzt dem Biss einen gewissen Widerstand entgegen.
(Gilbert Keith Chesterton)
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