Bolivar hat geschrieben:Hallo,
die Ausgangfrage war wem die Ziegen gehören. Antwort : Dem der die Ziegen gekauft hat und dies schriftlich oder auch durch Zeugen ( befreundete Schäferin ) nachweisen kann bzw. der der Register- oder sonstige Papiere hat. Das der Streichelzoo Kosten hatte bzw. den Platz zur Verfügung gestellt hat, ist zwar nett bedeutet aber nicht Besitzerwechsel.
( Ich selbst halte übrigens Streichelzoos nicht als das Nonplusultra der Tierhaltung ).
Allerdings bleibt hier die Frage, wo die Eltern, trotz Taschengeldparagraph, die ganze Zeit waren und ob sie von diesem Kauf wussten. Schliesslich wurden hier keine Waren sondern Tiere gekauft.Und wenn der Streichelzoo Stress macht, würde ich mir auch erst mal bei den Eltern Rat bzw. Hilfe suchen.
Also, wer Rechtsgeschäfte tätigt, sollte auch wissen, das es schriftliche Verträge braucht um sich abzusichern, ebenso schriftliche Vereinbarungen bei vorübergehender Unterstellung der Tiere an einem anderen Ort bis man etwas eigenes hat.
Optimal : Erst den Platz, die Zeit und das Geld haben und dann die Tiere holen.
Gruss Michael
Genau dass haben wir auch gedacht und jetzt (oder schon vor ein paar Monaten) gemerkt dass das nicht soo die perfekte lösung ist weil dort alle irgendwie was anderes sagen oder machen.Und so hätten halt nur wir und unsere Eltern was mit zu reden. Unsere Eltern wussten von Anfang an was wir vor haben und haben uns auch immer unter stützt.