Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist, aber hier in Italien ist der Halter nicht verantwortlich, wenn der "Mensch" in ein geschlosseness Gehege (Garten, etc.) eindringt und gebissen wird, sofern mit Schildern vor einem bissigen Hund gewarnt wird und auch klar ersichtlich ist das es sich um ein Privatgrundstueck handelt.Und zum zweiten, wenn der Hund einem Dieb was tut, wird der Halter haftbar gemacht.
Wir haben uns auch mit diesem Thema beschaeftigen muessen, da unsere Kira (Maremmano) ihr Revier sehr gut bewacht.
Das mit dem Hund erschiessen sehe ich nicht als eine sehr grosse Gefahr an, denn vor allem ausserhalb der Jagdsaison, fallen Gewehrschuesse sehr schnell auf. Haette mehr angst bez. Giftkoeder, denn z.B. haben wir unsere Kira bis heute noch nicht so weit, dass sie gefundenes Fressen ignoriert.
N.b. Ich finde den Pastore Maremmano Abruzzese eher geignet, in der "Zivilisation", den Herdenschutz zu uebernehmen, da er in der Regel "unkomplizierter" ist als andere Herdenschutzhunderassen.
Hier noch ein Link, der sich zwar mit tierischen Raeubern befasst, wobei es dem Hund egal ist, ob es 2- oder 4beinige "Diebe" sind (= gleiches Verhalten) <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.herdenschutzzentrum.ch/index ... ml</a><!-- m -->
Schoene Gruesse
Franco