keine Ohrmarkenpflicht für Zoo´s / Tiergehege u.a.
Verfasst: 07.01.2012, 15:14
Hallo, hat jemand von Euch in der EU eine Zulassung als Zoo/Tiergehege o.ä.?
Mich interessieren, wie streng die Auflagen hier sind.
ich habe bereits bei meinem zuständigen Veterinäramt eine Zulassung als Schaubauernhof/Zoo beantragt und gleichzeitig eine Ausnahmegenehmigung von der Ohrmarkenpflicht beantragt.
Hintergrund Nach der Eu/VO 506/210 vom 14.Juni 2010 kann ein Zoo von der Pflicht sichtbare Ohrmarken an Schafen/Ziegen anzubringen befreit werden.
Heute kam die (vorläufige) Ablehnung vom Veterinäramt für meinen Zulassungsantrag als Zoo/Tiergehege mit der Begründung: "Ziegen die vorrangig zur Erzeugung von Nahrungsmitteln gehalten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht.."
Ich habe widersprochen und erläutert, daß meine Ziegen nicht vorrangig zur Erzeugung von Nahrungsmitteln gehalten werden.
Scheinbar beginnt erneut ein "Ämterkrieg"...
Ich kann nur alle Gegner der nicht tierschutzkonformen Ohrmarken in EU Ländern auffordern, ebenfalls einen Antrag auf Zulassung als Zoo zu stellen. Die Behörden sollen ruhig bemerken, daß wir mit der Ohrmarkenvergewaltigung nicht einverstanden sind.
Wenn genügend Ziegenhalter die Ämter beschäftigen, vielleicht ändert sich wieder etwas...
Über eine 2. Möglichkeit die Ohrmarkenpflicht zu kippen, kann ich hoffentlich demnächst mehr berichten...
Ich weiss, die Ohrmarkenpflicht wurde ausgiebig diskutiert, für mache schon abgeschrieben, egal ich mach das Faß halt wieder auf...
Mich interessieren, wie streng die Auflagen hier sind.
ich habe bereits bei meinem zuständigen Veterinäramt eine Zulassung als Schaubauernhof/Zoo beantragt und gleichzeitig eine Ausnahmegenehmigung von der Ohrmarkenpflicht beantragt.
Hintergrund Nach der Eu/VO 506/210 vom 14.Juni 2010 kann ein Zoo von der Pflicht sichtbare Ohrmarken an Schafen/Ziegen anzubringen befreit werden.
Heute kam die (vorläufige) Ablehnung vom Veterinäramt für meinen Zulassungsantrag als Zoo/Tiergehege mit der Begründung: "Ziegen die vorrangig zur Erzeugung von Nahrungsmitteln gehalten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht.."
Ich habe widersprochen und erläutert, daß meine Ziegen nicht vorrangig zur Erzeugung von Nahrungsmitteln gehalten werden.
Scheinbar beginnt erneut ein "Ämterkrieg"...
Ich kann nur alle Gegner der nicht tierschutzkonformen Ohrmarken in EU Ländern auffordern, ebenfalls einen Antrag auf Zulassung als Zoo zu stellen. Die Behörden sollen ruhig bemerken, daß wir mit der Ohrmarkenvergewaltigung nicht einverstanden sind.
Wenn genügend Ziegenhalter die Ämter beschäftigen, vielleicht ändert sich wieder etwas...
Über eine 2. Möglichkeit die Ohrmarkenpflicht zu kippen, kann ich hoffentlich demnächst mehr berichten...
Ich weiss, die Ohrmarkenpflicht wurde ausgiebig diskutiert, für mache schon abgeschrieben, egal ich mach das Faß halt wieder auf...