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keine Ohrmarkenpflicht für Zoo´s / Tiergehege u.a.

Verfasst: 07.01.2012, 15:14
von Biobauer
Hallo, hat jemand von Euch in der EU eine Zulassung als Zoo/Tiergehege o.ä.?

Mich interessieren, wie streng die Auflagen hier sind.

ich habe bereits bei meinem zuständigen Veterinäramt eine Zulassung als Schaubauernhof/Zoo beantragt und gleichzeitig eine Ausnahmegenehmigung von der Ohrmarkenpflicht beantragt.

Hintergrund Nach der Eu/VO 506/210 vom 14.Juni 2010 kann ein Zoo von der Pflicht sichtbare Ohrmarken an Schafen/Ziegen anzubringen befreit werden.

Heute kam die (vorläufige) Ablehnung vom Veterinäramt für meinen Zulassungsantrag als Zoo/Tiergehege mit der Begründung: "Ziegen die vorrangig zur Erzeugung von Nahrungsmitteln gehalten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht.."

Ich habe widersprochen und erläutert, daß meine Ziegen nicht vorrangig zur Erzeugung von Nahrungsmitteln gehalten werden.

Scheinbar beginnt erneut ein "Ämterkrieg"...

Ich kann nur alle Gegner der nicht tierschutzkonformen Ohrmarken in EU Ländern auffordern, ebenfalls einen Antrag auf Zulassung als Zoo zu stellen. Die Behörden sollen ruhig bemerken, daß wir mit der Ohrmarkenvergewaltigung nicht einverstanden sind.

Wenn genügend Ziegenhalter die Ämter beschäftigen, vielleicht ändert sich wieder etwas...

Über eine 2. Möglichkeit die Ohrmarkenpflicht zu kippen, kann ich hoffentlich demnächst mehr berichten...

Ich weiss, die Ohrmarkenpflicht wurde ausgiebig diskutiert, für mache schon abgeschrieben, egal ich mach das Faß halt wieder auf...

Re: keine Ohrmarkenpflicht für Zoo´s / Tiergehege u.a.

Verfasst: 07.01.2012, 16:12
von Zitronenbaum
Hallo
Hintergrund Nach der Eu/VO 506/210 vom 14.Juni 2010 kann ein Zoo von der Pflicht sichtbare Ohrmarken an Schafen/Ziegen anzubringen befreit werden.
Das Problem liegt in der fett gedruckten Formulierung.

Auch wenn ich Dich verstehen kann und Dir die Daumen drücke, "Können" bedeutet, sie müssen nicht, sondern "können" nur. Ein Anspruch auf Befreiung besteht nicht ...

LG Zitronenbaum

Re: keine Ohrmarkenpflicht für Zoo´s / Tiergehege u.a.

Verfasst: 07.01.2012, 16:45
von Bunnypark
hallo

nicht sichtbare kennzeichnung bedeutet, dass tiere aus den tierparks ausnamslos gechipt sind (müssen), und folglich auf ohrmarken verzichtet werden kann....wiederum darausfolgend dürfen diese tiere nicht dem (menschlichen)nahrungszweck zugeführt werden.

zoo's und tierparks bekommen deshalb leichter eine genehmigung, weil ein tierarzt ständig (bzw journaldienstmäßig) anwesend ist und die tiere deshalb ständiger kontrolle unterliegen (verpflichtend). jede tierische entnahme bzw zugang muss lückenlos dokumentiert sein.

ich arbeite sehr viel mit amtstierärzten und zoo's zusammen, eine sondergenehmigung bekomm ich auch nicht #heul#
(noch nicht)

beihnah alle tierschutzorganisationen sind im "ohrmarkenkrieg" involviert....auf der gegenseite stehen tausende bauern, für denen eine andere kennzeichnung (pansenbolus, udgl) imensen mehraufwand bedeutet....