Preisfrage zum Ziegentransport in Österreich
Verfasst: 26.03.2013, 11:46
[font='Calibri']Ich stelle hier eine Preisfrage zum Ziegentransport in Österreich:[/font]
Wie schnell darf man
[font='Calibri']Hintergrund:[/font]
[font='Calibri']Mich hat ein Urteil in 2. Instanz aus dem Jahre 2001 nicht ruhen lassen, in dem ein privater Fahrer zu damals 1.000,- ATS verdonnert wurde, weil er auf einer Bundesstraße mit seinen zwei Pferden im Pferdehänger 80km/h statt 50km/h fuhr. Ihm wurde ein Paragraph des KFGs ([/font]Kraftfahrgesetz) zum Verhängnis, den kaum jemand bewusst kannte. Nach diesem durfte er mit Pferden im Hänger nur 50km/h auf der Bundesstraße außerhalb des Ortsgebietes unterwegs sein - Diese 50km/h - Regelung gilt nicht mehr. Sie wurde mittlerweile in der KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) an die üblichen Regelungen für Tiertransporte im schweren Hänger angepasst.
Die Begründung der Entscheidung zu diesem Urteil ließ mich aber nicht ruhen, da man daraus für Ziegen- oder Schaftransporte Begrenzungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ableiten kann, die den meisten Ziegenhaltern nicht bewusst sind. Ich veranlasste eine rechtliche Prüfung im Ministerium, die meine Vermutung leider bestätigte. Wenn in Wien am Schreibtisch über das geurteilt wird, was dort am Schreibtisch zusammengedacht wird, kommt halt etwas raus, worüber man nur mit den Achseln zucken kann.
Wer die Preisfrage richtig beantwortet gewinnt die Chance sich ein ordentliches Organmandat zu ersparen- Wer die rechtliche Begründung dazu abgeben kann, dem wird ein virtueller Lorbeerkranz aufgesetzt.
PS.: Ich habe gebeten, dass Ziegen- und Schafzuchtverbände sowie LWK auf die Wiener Auslegung dieses Rechtspassus aufmerksam gemacht werden, damit sie ihre Mitglieder informieren können.
Wie schnell darf man
- mit einer Zwergziege
- im Ortsgebiet
- auf einer Bundestraße außerhalb des Ortsgebietes
- auf einer Schnellstraße
- auf der Autobahn
- im schweren Hänger
- im leichten Hänger
- im Van
- wie sind die zulässigen Höchsgeschwindigkeiten, wenn die Zwergziege zuhause bleibt und dafür ein schwerer Hund, z.B. Bernhardiner oder Leonberger in den drei Transportvarianten mitfährt?
[font='Calibri']Hintergrund:[/font]
[font='Calibri']Mich hat ein Urteil in 2. Instanz aus dem Jahre 2001 nicht ruhen lassen, in dem ein privater Fahrer zu damals 1.000,- ATS verdonnert wurde, weil er auf einer Bundesstraße mit seinen zwei Pferden im Pferdehänger 80km/h statt 50km/h fuhr. Ihm wurde ein Paragraph des KFGs ([/font]Kraftfahrgesetz) zum Verhängnis, den kaum jemand bewusst kannte. Nach diesem durfte er mit Pferden im Hänger nur 50km/h auf der Bundesstraße außerhalb des Ortsgebietes unterwegs sein - Diese 50km/h - Regelung gilt nicht mehr. Sie wurde mittlerweile in der KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) an die üblichen Regelungen für Tiertransporte im schweren Hänger angepasst.
Die Begründung der Entscheidung zu diesem Urteil ließ mich aber nicht ruhen, da man daraus für Ziegen- oder Schaftransporte Begrenzungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ableiten kann, die den meisten Ziegenhaltern nicht bewusst sind. Ich veranlasste eine rechtliche Prüfung im Ministerium, die meine Vermutung leider bestätigte. Wenn in Wien am Schreibtisch über das geurteilt wird, was dort am Schreibtisch zusammengedacht wird, kommt halt etwas raus, worüber man nur mit den Achseln zucken kann.
Wer die Preisfrage richtig beantwortet gewinnt die Chance sich ein ordentliches Organmandat zu ersparen- Wer die rechtliche Begründung dazu abgeben kann, dem wird ein virtueller Lorbeerkranz aufgesetzt.
PS.: Ich habe gebeten, dass Ziegen- und Schafzuchtverbände sowie LWK auf die Wiener Auslegung dieses Rechtspassus aufmerksam gemacht werden, damit sie ihre Mitglieder informieren können.