Ein freundliches Hallo in die Runde! :-)
Betretenes Schweigen? Klares Nein. Ich fühlte mich nur nicht veranlasst, aufgrund eines kaum verständlichen Geschreibsels einer Person meine Meinung, respektive meine Unterschrift zu revidieren.
Bevor ich Petitionen unterschreibe, recherchiere ich schon ein wenig.
So findet man im www. auch absolut gegenteilige Stimmen.
Sabine Lagies schrieb:
An alle, die es noch nicht wissen: Ich streite schon sehr lange mit meinem `Veterinäramt, da das Grundstück, auf dem ich damals meine Pferde hatte, heute meinem Nachbarn gehört, der da nun sein Einfamilienhaus baut. Die Fronten waren schon damals sehr klar, nun wiederholt es sich. Auch damals schon hatte ich Herdenschutzhunde, die massiv "Stein des Anstoßes" waren.
Hier ein Artikel aus der CAVALLO von damals:
An die 11. Kammer des
Verwaltungsgerichts Regensburg
Die Steigerung von Betonkopf lautet Betonköpfe: Wer an sie gerät, kann
nur verlieren. So ging es auch Sabine Lagies, einer Trainerin B mit
25jähriger Pferdeerfahrung. Seit Jahren hält sie auf ihrem
Pensionsbetrieb im bayerischen Schatzbach bis zu 26 Pferde. Der Hof
bietet artgerechte Pferdehaltung, die von der LAG mit einem Stern
ausgezeichnet wurde.
Ihr Gegenspieler ist das konservative Veterinäramt Rottal-Inn, an dem
sämtliche Erkenntnisse über Pferdehaltung und Pferdeverhalten offenbar
vorübergingen. Es versucht deshalb seit Jahren, Sabine Lagies mit
abenteuerlichen Argumenten die Pferdehaltung zu verbieten. Einer der
Vorwürfe: Sie füttere nicht ausreichend, um Rangordnungskämpfe zu
verhindern. Deshalb verlieh CAVALLO dem Amt bereits im März 2002 die
Mistgabel.
Jetzt hat das Amt gesiegt: Frau Lagies wird die Pferdehaltung
gesetzlich verboten. Sie muß die Tiere innerhalb von vier Wochen
verkaufen. Das ist ein Skandal. Noch skandalöser ist freilich, daß die
11. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg das Verbot bestätigte.
Dabei erwies sich die Kammer als ebenso betonköpfig wie die
Amtsveterinäre: Sie ignorierte zwei Gutachten, die deutlich zeigen,
wie, schlecht es um die Pferde-Kompetenz des Veterinäramts Rottal-Inn
bestellt ist.
Beide Gutachten liegen der Redaktion vor. Das eine stammt von der
Laufstall-Arbeitsgemeinschaft (LAG). Drei LAG-Inspekteure, die den
Betrieb zuvor noch nie gesehen hatten, er. schienen am 3. März
2003 zu einer ,nicht angemeldeten Kontrolle. Sie bestätigten den Stern
und attestierten, daß "den natürlichen Bedürfnissen der Pferde
hinreichend entsprochen" wird.
Das zweite Gutachten stammt vom niedersächsischen Amtstierarzt Dr.
Andreas Franzky, " einem renommierten Pferdespezialisten, der zugleich
2. Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und
Vorsitzender des Arbeitskreises Pferde ist. Auf sechs Seiten
entkräftete er detailliert alle Vorwürfe gegen Sabine Lagies, wies dem
Veterinäramt in der Beurteilung von Pferdeverhalten diverse fachliche
Fehler nach (ist das Futter knapp, werden Pferde nicht apathisch,
sondern kämpfen erst recht darum) und kommt zum Fazit: "Am Tag der
Überprüfung (23. Februar 2003) sind keine tierschutzrelevanten
Mißstände festgestellt worden, die ein Verbot der Pferdehaltung
rechtfertigen würden."
Sabine Lagies Anwältin Evelyn Marsch ist fassungslos: "Das Gericht hat
sich einfach auf den Standpunkt gestellt: Der Amtstierarzt hat immer
recht. Selbst wenn er von Pferden deutlich weniger Ahnung hat als ein
ausgewiesener Experte wie Dr. Franzky."
Das Urteil fegt alle positiven Entwicklungen vom Tisch, welche die
Pferdehaltung in Deutschland verändert haben. Es weist zurück in die
schlechte alte Zeit, in der die Pferde auf Mistmatratzen 24 Stunden in
Boxen hausten. Es ist ein Gewissenskissen für alle Amtstierärzte, die
Pferde immer noch mit Schweinen und Rindern über einen Kamm scheren.
Die einzig angemessene Antwort darauf ist eine knallharte Mistgabel
aus Beton - als angemessenes Zeichen für zementiertes Denken.
CAVALLO S/2003
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Weiterhin findet man z.B. bei Facebook auf der Seite 'Der Herdenschutzhund' folgendes:
Vor einem Jahr hat die Gemeinde Bad Birnbach einen Bescheid erlassen, der mir die Hundehaltung aufgrund von Hundegebell untersagte.
Gegen diesen habe ich Klage erhoben (Widerspruch gibt es nicht mehr), in Regensburg gewonnen (O-Ton in der Begründung: " es besteht kein Interesse an der Durchsetzung eines rechtswidrigen Bescheides"). Dagegen wiederum hat die Gemeinde Beschwerde eingelegt, das Ganze ging an den VGH in München und nun habe ich auch dort Recht bekommen.
Auf dieser Schiene ist mir die Hundehaltung also nicht zu untersagen.
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etc...
hier nachzulesen:
So what. Ist ja Meinungssfreiheit. Nicht wahr? ^^
Veterinärämter sind Welten für sich.
Herzliche Grüße! Und nein, ich schreib hierzu nix mehr. Gibt viele
andere Petitionen, denen ich sehr viel Beachtung schenke :rolleyes:
Elli