Sagst du dass auch bei einer Verkehrskontrolle? Dort wirst du dann hoffentlich darüber aufgeklärt dass es in der Nutztierhaltung den Begriff Hobbyhaltung nicht gibt, dass der Begriff "gewerblich" eher auf die von die erwähnten Hobbyhalter (=Nutztierhaltung ohne nachweis von landwirtschaftlicher Fläche und/oder Ausbildung) betrieben wird als von haupterwerblichen Landwirten und dass die Definition von Langstrecke bei Tiertransporten bei einer voraussichtlichen Transportdauer von 8h beginnt.
Eigentlich bräuchten wir hier im Forum einen angepinnten Beitrag zu diesem Thema, dann würden sich sinnlose Diskussionen über Tiertransporte erübrigen.
offt Topic: wo ist eigentlich der Tierkennzeichnungsbeitrag hin?
Transport in das neue Zuhause
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