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Misthaufen

Verfasst: 06.04.2006, 21:49
von Schecky
kann mir jemand von Euch sagen, wie die gesetzliche Regelung ist von Mistablagerung auf einer Wiese, die nicht im Wasserschutzgebiet liegt? Darf man das überhaupt und wenn ja was muß man beachten?

Gruß

Schorsch

Verfasst: 07.04.2006, 07:15
von Jürgen
hallo schorsch

also das einfachste ist du rufst mal dein zuständiges landwirtschaftsamt an die können dir ganz genau die regelung sagen .

es gibt möglichkeiten aber die hier auf zu zählen währe etwas mühsam weil es doch ein paar dinge zu beachten gibt


grüße jürgen

Verfasst: 07.04.2006, 10:19
von schuehlw
Hallo Schorsch,
Klasse Antwort!
Guck mal unter Google, da findest Du solche Dinge: <!-- m --><a class="postlink" href="http://neu.kdvz.de/kreis-soest/probuerg ... t/probuerg ... fm?id=f263</a><!-- m -->
Gruß Werner

Verfasst: 07.04.2006, 10:44
von Wuschel
Hi Schorch,

also bei uns ist so.... laut beschluß in Brüssel.... wird auch für Euch zutreffen.

Ein klares nein!!!!

Der Boden und drumherum muß zumindest Betoniert sein, besser noch eine Grube drunter.

Oder aber die einfachste Lösung, wo dem Beamten ohren und Augen offenstehen blieben, als ich ihn fragt ob es so auch geht...
ein sehr große Plastikplane, auf den Boden auf die eine hälfte Mist machst Du den Mist mit der anderen deckst Du den Mist ab. Dann kann keiner mehr motzen, den so gewährst Du, daß keine Gülle in den Boden kommt

Von unten kann nicht in den Boden sickern und wenn regnet läuft der Regen über die Plane in den Boden ab, ohne gülle mit zunehmen. :D

Verfasst: 07.04.2006, 11:23
von Hitzewelle
Hallo,

bei uns (Bayern) ist das Lagern draußen noch erlaubt. Beachten muss man allerdings, dass es ein lehmiger Boden sein muss, dass man bestimmte Abstände zu Gewässer einhalten muss und dass man den Lagerplatz jährlich wechseln muss.

Trotzdem muss man dafür Sorge tragen, dass das Grundwasser nicht verschmutzt wird. Wenn also vom Wasserwirtschaftsamt geprüft wird und eine Belastung festzustellen ist, kann es schwierig werden.

Verfasst: 07.04.2006, 12:07
von Axel
Hallo an alle,

prinzipell gilt egal ob Wasserschutzgebiet oder nicht folgendes :
Sickerwässer aus dem Mist (tritt bei Ziegen natürlich selten auf, bei den Lakritzpastillen) dürfen nicht in den Boden eintreten, gleiches gilt natürlch auch für Niederschlagswasser, das die Bestandteile in den Boden spülen kann.
Für eine kurze Zeit max. 4 Wochen werden sogenannte Feldmisten zur Zwischenlagerung für die Verteilung auf dem feld ohne besondere Maßnahmen zugelassen.

Ein fester Mistplatz ist daher mit einem wasserundurchlässigen Boden - wegen der mechanischen Stabilität Bodenplatte aus Beton - und einer Aufkantung für das Sickerwasser auszubilden. Sinnvoller ist dann natürlich eine Überdachung, damit das belastete Niederschlagwasser nicht überläuft.

Der Unterschied zum Wasserschutzgebiet ist das höhere Bußgeld, wenn man erwischt wird. Die Auflagen sind leider gleich.

Viele Grüße Axel

Verfasst: 07.04.2006, 17:09
von Jürgen
hallo leute

und genau aus dem grund meinte ich , er solle doch einfach mal sein zuständiges landwirtschaftsamt anrufen und gut , jedes bundesland hat doch bald andere bestimmungen und ich denke nun weis er auch nicht mehr wie vorher

grüße jürgen

Verfasst: 07.04.2006, 17:21
von Axel
@Jürgen

Die Bestimmungen ergeben sich aus dem Gewässerschutz und die sind in allen Bundesländern gleich. --> Auskünfte geben dazu die Wasserbehörden.

Gruß Axel

Verfasst: 07.04.2006, 22:01
von Jürgen
hi axel

mir musste das nicht erzählen ich weis das , danke


und wenn ich in der richtung was wissen muss was sehr wichtig ist weil es sonst teuer werden könnte dann rufe ich im allgemeinen direkt beim zuständigen amt an weil die die richtigen gesetzte usw haben

grüße jürgen

Verfasst: 08.04.2006, 12:06
von Schecky
Vielen Dank Leute, Ihr habt mir bereits sehr geholfen. Werd dann wohl schnellstmöglich den Misthaufen (PFerdeapfel/Sägemehlgemisch) ausbringen. Deinen Vorschlag find ich zwar gut, Jürgen, nur das Problem bei unserem LWA ist, daß die nicht so gut auf kleine Bauern wie mich zu sprechen sind #bonk# . Wenn ich ein großer wäre würden die schon mal ein Auge zu drücken, das weiß ich sicher (aus Erfahrung). Da geh ich dem Problem gleich lieber aus dem Weg. Muß ich halt mal ne Bodenplatte machen, obwohl ich mir eigentlich relativ sicher bin, daß nichts ins Grundwasser geht, da ich daneben meine eigene Quelle habe und das Wasser glasklar ist. Aber so sind die Gesetze eben. Also nochmals vielen lieben Dank.

Gruß Schorsch