Erfahrungsbericht Hausschlachtung
Verfasst: 14.04.2006, 21:31
Im Januar rief ich bei unserem Ta. an und fragte was ich bei einer Hausschlachtung beachten muß. Der Ta. meinte: Ich bräuchte einen Sachkundenachweis. Ansonsten stellte er keine besondere Vorderungen an die Schlachtstätte. ( Man muß selber wissen wie sauber es sein sollte ).
Also rief ich beim Veterinäramt an um nach einem Prüfungstermin zu fragen. Dort sagte man mir das ich für eine Hausschlachtung (Eigenbedarf) keine Prüfung bräuchte. Ich muß nur beim Töten das Tierschutzgesetz beachten. Am Dienstag 11.04.06 rief ich dann den Ta. an und meldete eine Hausschlachtung für einen guten Freund an. Es gab eine Diskusion mit der Arzthelferinn :Wer denn der Metzger sei ? Ich bräuchte den Sachkundenachweis. Darauf hin verwies ich die Dame auf die Ausage des Dr. beim Veterinäramt . Sie meinte ich sollte mein Vorhaben noch einmal wiederholen. ( Wurde das Gespräch aufgezeichnet ? Oder wollte der Ta. nur mithören ? ) Er sagte das wollte er sich mal ansehen und machte den Termin mit uns aus. Der Raum war gerichtet . Die Lämmer warteten , und wir waren nervös was jetzt kommt. Dann war er da !!! (zu dritt ) der Ta. ein Mann vom Veterinäramt und einer von der Tierschutzbehörde. Wir sahen uns sprachlos an. Sie fragten wer der Halter und wer der Metzger sei ? Wer einen Sachkundnachweis hätte ? Sahen sich den Schlachtraum, und zum Schluß die Lämmer an. Sie meinten drei Dinge müßten für eine Hausschlachtung gegeben sein. 1. Es darf keine kommerzielle Schlachtstätte sein. 2. Der Metzger muß auch der Halter sein. 3. Kein Stück darf weitergegeben werden. Auch nicht an die nächste Verwandschaft !!! Da das alles gegeben war gingen sie wieder. Mein Freund machte sich an die Arbeit und 2,5 Stunden später war der Arzt wieder da. Er begutachtete die Tierkörper und drückte den Stempel auf.
Ich fragte dann aber doch ob sie eigentlich jedesmal zu dritt kommen würden. Er meinte: Er muß eine Schlachtung beim Amt anmelden. Und gerade vor Ostern würden sie da zwecks Eigenbedarf schon genau prüfen.
Also: Wer es sich zutraut das Schußgerät selbst anzusetzen sollte mal beim Ta. anrufen. In diesem Sinne: Frohe Ostern
Also rief ich beim Veterinäramt an um nach einem Prüfungstermin zu fragen. Dort sagte man mir das ich für eine Hausschlachtung (Eigenbedarf) keine Prüfung bräuchte. Ich muß nur beim Töten das Tierschutzgesetz beachten. Am Dienstag 11.04.06 rief ich dann den Ta. an und meldete eine Hausschlachtung für einen guten Freund an. Es gab eine Diskusion mit der Arzthelferinn :Wer denn der Metzger sei ? Ich bräuchte den Sachkundenachweis. Darauf hin verwies ich die Dame auf die Ausage des Dr. beim Veterinäramt . Sie meinte ich sollte mein Vorhaben noch einmal wiederholen. ( Wurde das Gespräch aufgezeichnet ? Oder wollte der Ta. nur mithören ? ) Er sagte das wollte er sich mal ansehen und machte den Termin mit uns aus. Der Raum war gerichtet . Die Lämmer warteten , und wir waren nervös was jetzt kommt. Dann war er da !!! (zu dritt ) der Ta. ein Mann vom Veterinäramt und einer von der Tierschutzbehörde. Wir sahen uns sprachlos an. Sie fragten wer der Halter und wer der Metzger sei ? Wer einen Sachkundnachweis hätte ? Sahen sich den Schlachtraum, und zum Schluß die Lämmer an. Sie meinten drei Dinge müßten für eine Hausschlachtung gegeben sein. 1. Es darf keine kommerzielle Schlachtstätte sein. 2. Der Metzger muß auch der Halter sein. 3. Kein Stück darf weitergegeben werden. Auch nicht an die nächste Verwandschaft !!! Da das alles gegeben war gingen sie wieder. Mein Freund machte sich an die Arbeit und 2,5 Stunden später war der Arzt wieder da. Er begutachtete die Tierkörper und drückte den Stempel auf.
Ich fragte dann aber doch ob sie eigentlich jedesmal zu dritt kommen würden. Er meinte: Er muß eine Schlachtung beim Amt anmelden. Und gerade vor Ostern würden sie da zwecks Eigenbedarf schon genau prüfen.
Also: Wer es sich zutraut das Schußgerät selbst anzusetzen sollte mal beim Ta. anrufen. In diesem Sinne: Frohe Ostern