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Mindest Stallgröße

Verfasst: 26.04.2006, 21:32
von Vera
Hallo,

ich habe am 13.4 das Justizministerium (auf der Seite habe ich das TSG gefunden) angeschrieben, wegen der Mindestgröße und vorallem Höhe für Ziegenställe. Da meine Hübschen auch gerne mal unterm Bauwagen schlafen und der nur so ca. 60cm hoch ist, meine Jungs aber mit 80cm auch gerne drunter liegen. Zudem wollte ich die Gesetzlich Vorgeschriebenen Maße für die Ziegenhaltung, habe die nur für Oköhaltung und für Österreicher gefunden.
Naja auf jeden Fall, bin ich jetzt weitergeleitet an das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, interessante Kombination oder?
Wenn ich die Maße habe lasse ich es euch wissen, oder hat jemand schon erfahrung damit, das er Auflagen etc. bekommen hat oder das es Angaben gibt.

Liebe Grüße Vera

"Ziegenzucht"

Verfasst: 26.04.2006, 22:03
von Winnie23
hallo

werde mal kurz in meinem schlauen buch nachsehen!

für einen geräumigen laufstall sind einschließlichf uttergang 2,3-2,5m² erforderlich

so stehts in meinem buch
"die ziegenzucht" von christian gall

mfg

Verfasst: 26.04.2006, 22:28
von Vera
Hallo,

solche Angaben kenne ich auch, die beziehen sich dann auch auf Alttiere Lämmer und Jährlinge mit unterschiedlichen Größen, also von 1,00 über 1,50 bis 2,00/2,50.
Mich interessiert die Gesetzeslage, da es ja auch für Legehennen so Rießen Auflagen gibt, es müsste doch auch was geben über Ziegen und Schafe. im TSG steht nichts drinnen.

Gruß Vera

Verfasst: 26.04.2006, 23:23
von schuehlw
Hallo Vera,
sicher gibt es "gesetzliche Bestimmungen"!
Das ist dann so ähnlich, wie das DIN A4-Blatt Papier pro Huhn!!!
So ist für eine Ziege glaub ich 1,5-2m² vorgesehen.
Ich denke, Deine Frage ist wohl anders gemeint, oder???
Guckst Du mal hier: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bat-witzenhausen.de/texte/ka ... e/texte/ka ... est.htm#sz</a><!-- m -->
Da ist überall was über Stallbau drin.
Auf der Hauptseite vom BAT Witzenhausen findest Du auch Kontaktadresse, die machen individuelle Beratung für Stallbauten, beantworten auch Fragen am Tel.
Außerdem hier in den FAQ "wie baue ich einen Ziegenstall"
LG Werner

Verfasst: 27.04.2006, 08:33
von Vera
Hallo,

ich kenne die Maße auch, ich will den Gesetzestext, der das ganze vorschreibt. Denn ansonsten ist mein Bauwagen mit 7qm Stallfläche und 2000qm Auslauf für meine 4 Ziegen 1 Lamm und bald noch ein Lamm zu klein. Ich will wissen ob ich die ca.9qm untern Bauwagen, wo sie auch liegen, dazu rechnen kann. Sonst bekomm ich vielleicht noch Ärger vor allem wenn im Sommer noch 3 Mädels kommen. Der Winterstall ist dann wieder größer.

Hab mit die Seite mal angeschaut, konkrete Angaben habe ich nicht gefunden, ich werde mal anrufen.

Gruß Vera

Verfasst: 27.04.2006, 20:29
von Jürgen
hallo leute

also wiedermal das einfachste stat rum zu suchen ist euren amtsvet zu befragen der kann es euch ganz genau sagen der schaut nur einmal in die verordnung und gut ist

so einfach kann das leben sein grins


grüße jürgen

Verfasst: 24.05.2006, 09:12
von Vera
Hallo,

nach langem Warten hat sich das Ministerium für Landwirtschaft gemeldet, und hat mir 3 Gesetzestexte und 1 Empfehlung geschickt.

Es gibt das allgemeine Tierschutzgesetzt und eine Empfehlung zum Halten von Ziegen.

Es gibt keine Gesetzlichen Vorschriften und Angaben zu Maßen über die Mindeststallgröße und Höhe um Ziegen zu halten.

Sie müssen nur den Auflagen des allgemeinen Tierschutzgesetzes unterliegen.

Liebe Grüße Vera

Verfasst: 24.05.2006, 11:27
von Anonymous
Hallo Vera ,
das Tierschutzgesetz ist maßgebend,man sollte sich dann schon an Vorgaben
aus Fachbüchern hatten.
Hier habe ich noch etwas.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.herztier.de/Ziegenhaltung.ht ... tm</a><!-- m --> unter 9.1 Stallhaltung
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.ml.niedersachsen.de/master/C ... e/master/C ... _1655.html</a><!-- m -->

schöne Grüße
NORA

Re: Mindest Stallgröße

Verfasst: 24.05.2006, 13:14
von Bougle
Vera hat geschrieben: Naja auf jeden Fall, bin ich jetzt weitergeleitet an das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, interessante Kombination oder?
ja, aber das hat shcon einen Sinn, denn wer produziert bzw. sorgt für die Ernährung ? Landwirtschaft, oder? und um gleichzeitig den Verbruacher vor gewissen Dingen zu schützen, ist da eben auch der Verbraucherschutz darin enthalten. Also eigentlich eh eine sehr gute Kombination.
In Österreich:
gibt es einmal das Ministerium für Landw., Forst, Umwelt, Wasser und Ernährung (<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.lebensministerium.at">www.lebensministerium.at</a><!-- w -->)
und andererseits das Ministerium für Gesundheit und Frauen (<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.gesundheitsministerium.at">www.gesundheitsministerium.at</a><!-- w -->)

Verfasst: 24.05.2006, 23:30
von Vera
So,

in dem Brief vom Ministerium stand des weiteren, dass ich mich an das Vetamt wenden soll.
Netter Herr heute morgen:

Für Ziegen reichen im Sommer bei Weidehaltung auch Bäume zum Witterungsschutz. Des weiteren gibt es Vorgaben für Schafe, die dann auch auf Ziegen umgelegt werden (Weidehaltung), das sind 0,7qm pro adultem Tier, 0,3 für Lämmer und noch dann für Lämmer ab 8 Wochen 0,4 wobei das dann auch irgendwie nach dem Gewicht gestaffelt wird. Einem Bock in "Einzelhaltung" stehen 4-5m² zur Verfügung. Dies ist dann die Stall bzw. Witterungsschutz Größe.
Als Witterungsschutz dient alles, was an 3 Seiten geschlossen ist. oder Bäume.
Und wenn man als verantwortungsvoller Halter sieht, das alle seine Tiere bei Bedarf ins Trockene können ist das für das Vetamt in Ordnung.

Liebe Grüße Vera

PS: Die Angaben beziehen sich auf die Aussage des Vetamtes in Gießen.