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Ausgebüchstes Ziegenböckchen von Jagdhund gerissen

Verfasst: 27.12.2006, 21:52
von schuehlw
Hallo zusammen!
Unserem Willi ist eines seiner schönen Capra-Grigia-Nachwuchsböckchen ausgebrochen und ca. 5km entfernt vom Hund eines Jägers gerissen worden. Der Jäger hat gemeint, es handele sich um ein Wildschwein (mit blauem Halsband und Hörnern) und hat den Hund freigelassen.
Danach hat er das Tier abgestochen, da es nicht mehr zu retten war.
Willi hat nun auf Schadenersatz geklagt, da es sich ja um ein wertvolles, seltenes Zuchtexemplar der grauen Bergziegen aus seinem Projekt handelt. Bisher lässt das den Jäger kalt.
Läge der Fall umgekehrt und ein Hütehund hätte ein Reh gerissen, wär das Geschrei groß. Darf ein Jäger eine Ziege durch seinen Hund bejagen und nachdem er sie gerissen hat einfach abschlachten?
Irgendwelche hilfreichen Tipps leite ich gerne an Willi weiter (ist derzeit offline)
Viele Grüße Werner

Verfasst: 27.12.2006, 23:21
von sanhestar
Hallo Werner,

oh je, das wird eine längere Sache werden.

a) als erstes würde ich durch einen Gutachter den Zuchtwert des Bockes bestimmen lassen

b) gibt es Bildmaterial, das belegt, dass der Bock von einen Hund verletzt und durch den Jäger getötet wurde?

c) es gibt eine Organisation, die sich derer annimmt, deren Haustiere durch Jäger getötet wurden. Habe den Namen nicht im Kopf, mal Google bemühen und sich in Tierschutzkreisen umhören

d) evtl. auch die Jagdaufsichtsbehörde informieren

Gruss und viel Glück!

Verfasst: 28.12.2006, 00:09
von Burgershof
Hallo Werner,
hier einige kurz gehaltene antworten:
Nein, der jäger darf die ziege nicht bejagen, da sie nicht zum jagdbaren wild gehört, siehe Bundesjagdgesetz

Ja, der jäger darf (bei den von dir geschilderten schweren verletzungen) die ziege abfangen, es besteht in diesem fall sogar eine gewisse verpflichtung, nach dem bundestierschutzgesetz: vermeidung unnötiger qualen...

Wichtig ist, dass willi ne anzeige gestartet hat, der rest läuft dann ja von alleine an.

Es gibt in deutschland keine jagdaufsichtsbehörde! Sollte der jäger rechtswidrig gehandelt haben, könnte u.u. die untere jagdbehörde den jagdschein einziehen.

zu emotionalen ausbrüchen lasse ich mich diesmal nicht hinreissen, in hinblick auf die neue diskussionskultur im forum :D

aber ich bin mir sicher, es werden jedes jahr weit mehr rehe von unbeaufsichtigten hunden gerissen, als ziegen von jägern und deren jagdhunden getötet werden.

viele grüße
christian

Verfasst: 28.12.2006, 10:04
von Lafayette
Hallo Werner,

reine Hundehatz ist bei uns m. E. nicht erlaubt. Sollte sich im Rahmen polizeilicher Ermittlungen rausstellen, daß dieser Jäger tatsächlich seinen Hund auf das Böckchen losgelassen hat, ohne vorher mit einem Schuß das Tier verletzt zu haben, dann ist der Betreffende sowieso seinen Jagdschein los. Das ist nämlich nicht waidgerecht!

Wenn bekannt wird, daß dieser Jäger einen männlichen, kleinen Butterhirsch erlegt hat, dann hat er sowieso unter den Kollegen keinen schönen Tag mehr!

Grüßle
Lafayette

Verfasst: 02.01.2007, 10:33
von Leiliche
Hallo,
Frage: was ist ein "Butterhirsch"

den Gruß entsendet
Andreas

Verfasst: 02.01.2007, 10:40
von Lafayette
Jägerlatein für Rind, weiblich, laktierend und aus Versehen erschossen :wink: .

Verfasst: 02.01.2007, 10:43
von Leiliche
Danke Lafayette!!

den Gruß entsendet
Andreas

Re: Ausgebüchstes Ziegenböckchen von Jagdhund gerissen

Verfasst: 02.01.2007, 12:28
von Bockhalter
Hallo Werner,

Der Jäger hat gemeint, es handele sich um ein Wildschwein (mit blauem Halsband und Hörnern) und hat den Hund freigelassen.

......wie Dir auch schon Andere gesagt haben,.....Jagdbehörde einschalten!
Bei uns gibt es einen sogenannten Kreisjägermeister der sich dann zu kümmern hätte.
Und....Anzeige bei der Polizei !!!!! Ist ganz wichtig, damit sich der ermittelnde Jäger nicht nicht von seinen Jagdgenossen unter Druck setzen lassen kann, ....weil ja nun ein öffentliches Interesse und somit eine gesetzliche Pflicht zur Weiterverfolgung vorliegt.

Ein Jäger darf zwar seinen Hund schnallen um ein Stück Wild zu stellen, aber nur, wenn es vorher angeschossen wurde.
Ein Jagdhund, der bei dieser Arbeit aber das Wild reißt, ist für die Jagd ungeeignet.
Ein Jäger ist auch laut seiner Ausbildung verpflichtet, einen Schuß erst abzugeben, wenn er das Wild genau identifiziert, ....im Jagdgebrauch heißt das "angesprochen", hat.
Das gleiche gilt natürlich auch, bevor er seinen Jagdhund auf den Weg bringt.

Dieser Jäger wird einige Unannehmlichkeiten bekommen,....seinen "Schein" wird er aber sicherlich behalten,....ein saftige Widergutmachung sollte Dein Kumpel aber anstreben.

Es gibt eine Ausnahme, nämlich bei einer Treibjagd. Dort dürfen Hunde in die Jagd gelassen werden um das Wild aufzuscheuchen. Das lag ja in Deinem Fall nicht vor,....oder?


Danach hat er das Tier abgestochen, da es nicht mehr zu retten war.

.... das wird ihm seinen Jagdschein retten, weil das ist korrekt.
Wenn ihm sein Hund ausbüxt ist das zwar ärgerlich und sollte nicht vorkommen, kostet ihm aber nur Geld.
Oder kann Willi beweisen, das er das Kommando gegeben hat?

Sollte dieser Fall sich im Ortsbereich zugetragen haben gibt es noch eine andere Variante.
Es gibt einen Artikel von Frau Prof.Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik, Veterinärmedizinische Uni Wien.
Laut dieser Abhandlung sind Jagdhunde als gefährliche Hunde einzustufen.
Wenn in einem Ortsbereich Personen oder HAUSTIERE ohne plausiblen Grund von einem Jagdhund angegriffen und gebissen werden hat das unter Umständen die Einschläferung des Hundes zur Folge.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.knafl.at/kampfhunde.htm">htt ... tm</a><!-- m -->

Gruß
Helmut

?

Verfasst: 07.01.2007, 22:25
von Burgershof
lieber helmut,

zu der vielzahl von halbwahrheiten bzw. völlig falscher aussagen deinerseits in bezug zur jagdausübung in deutschland will ich hier gar nicht erst stellung nehmen, so richtig informiert hast du dich auf jeden fall nicht!!
Was mich wirklich erstaunt ist die tatsache, dass du ganz locker behauptest "laut dieser Abhandlung sind Jagdhunde als gefährliche Hunde einzustufen."
Hast du den artikel überhaupt selbst gelesen, oder war das auch eher aus der rubrik "hörensagen". Denn die gute frau prof.dr. stur kommt zu dem ergebnis: aggression/gefährlichkeit ist kein rassespezifisches merkmal!

aber:
...als gefährlich gelten ebenfalls hunde, die AUSSERHALB des Jagd-/Hütebetriebes zum hetzen oder reißen von wild und vieh neigen.

Eine wissenschaftliche arbeit kann immer nur so gut/informativ sein, wie der grad der aufmerksamkeit mit dem sie gelesen wird.

viele grüße
christian

Re: ?

Verfasst: 08.01.2007, 09:25
von Bockhalter
Hallo Christian,
Burgershof hat geschrieben:lieber helmut,

zu der vielzahl von halbwahrheiten bzw. völlig falscher aussagen deinerseits in bezug zur jagdausübung in deutschland will ich hier gar nicht erst stellung nehmen, so richtig informiert hast du dich auf jeden fall nicht!!

.....ich bin mit der Jagd aufgewachsen und kann die Gedanken einiger, nicht aller, Jäger nachvollziehen.
Inzwischen mag ich keine Waidgesellen mehr, die Tiere nur aus Lust und Trophäensammeln töten.
Mehr will ich dazu nicht sagen, das würde auch nur wieder was auslösen, was dem Admin dazu bewegen wird, die Löschtaste zu drücken.

Was mich wirklich erstaunt ist die tatsache, dass du ganz locker behauptest "laut dieser Abhandlung sind Jagdhunde als gefährliche Hunde einzustufen."
Hast du den artikel überhaupt selbst gelesen, oder war das auch eher aus der rubrik "hörensagen". Denn die gute frau prof.dr. stur kommt zu dem ergebnis: aggression/gefährlichkeit ist kein rassespezifisches merkmal!

aber:
...als gefährlich gelten ebenfalls hunde, die AUSSERHALB des Jagd-/Hütebetriebes zum hetzen oder reißen von wild und vieh neigen.

Eine wissenschaftliche arbeit kann immer nur so gut/informativ sein, wie der grad der aufmerksamkeit mit dem sie gelesen wird.

viele grüße
christian
....wenn Du Dir manches verkniffen hättst, wären Deine Anmerkungen als Diskussionsgrundlage garnicht mal schlecht gewesen.

Auch für mich gilt, das Hunde erst schlecht gemacht werden, vom Halter oder sonstwem.
Mir ging es in erster Linie um den Abschnitt:
Züchterisch begünstigte Aggression, die Verwendung als Jagdhund (Beuteaggression)
Aggression allein macht den Hund nicht gefährlich, nur wenn sie durch bestimmte Reize ausgelöst werden, wird er es.
So Frau Stuhr.
Und für einen Jagdhund gilt nun mal, ohne Anweisung seines Halters DARF er ein Tier nicht angreifen oder töten. Das ist eigentlich bei Jägern, die jagdlich geführte Hunde besitzen, nicht umstritten.
Und wenn ich das Werk, was ich für gut halte, aufmerksam gelesen habe, werden Jagdhunde auf Grund dessen, dass sie eine züchterisch geförderte Beuteaggression besitzen, als gefährliche Hunde eingestuft.

Selbst Ihr Jäger sagt ständig, ein Jagdhund gehört in Jägerhand,.....ja warum denn wohl?

Herzliche Grüße
Helmut