Hallo Katja,
ich transportiere seit mehr als 30 Jahre Tiere(Pferde Ziegen usw) ebenso ging es den anderen Teilnehmern bei der Nachschulung auch,um dem Gesetz genüge zu tun und aus dem Ganzen keine Abzock-Veranstaltung zu machen hat die LK-NRW im Zusammenhang mit dem zuständigen Vet. Amt einen Abend veranstaltet,Vortrag Blauzunge und anschließend die erforderlichen Infos Tiertransport.(Sachkunde-Nachschulung) wie Du es auch nennen willst !
Man kann aus allem eine mehrtägige Veranstaltung machen,darum sollte man dankbar sein,das eine Schulung nicht im Transport-Abitur ausartet !
Mir ist bekannt das Tierhalter-Landwirte usw. aus unserem angrenzenden Rheinland Pfalz auch auf diese unkomplizierte Art Ihren Schein erworben haben,mit dem man sich in allen Bundesländern bewegen kann.
Es wäre ausgesprochen lobenswert wenn die Polizei auch geschult würde.
Denn was man manchmal so sieht,wie- wer- was in abenteuerlicher Weise transportiert,haarsträubend.
Also mache ich mir keinerlei Gedanken, die Grenzen eines anderen Bundeslandes zu überqueren und da etwas erklären zu müssen !!
schöne Grüße
und amüsanten Silvesterabend
NORA
Sachkundenachweis Tiertransporte
hallo , dies lese ich eben im Haflingerforum :
Hallo Marion,
vielleicht hilft dir das Zitat eines Artikels aus der letzten Landwirtschaftszeitung Westfalen.
"Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) interpretiert diese folgendermaßen: Die Tierschutztransportverordnung gilt im Bereich der Pferde lediglich für nicht registrierte Equiden sowie für registrierte Equiden auf dem Transport zur Schlachtung. Generell sind Transporte zum Zwecke des Pferdesports ( Turnier- wie Breitensport) sowie zum Zwecke der Pferdezucht von dieser Verordnung nicht tangiert. Betroffen sind hier nur gewerbliche Spediteure, beispielsweise auf dem Transport von Pferden spezialisierte Unternehmen. Die FN geht von der Richtigkeit ihrer Auslegung der Tierschutztransportverordnung aus, weil sie diese der EU-Kommission in Brüssel schon während des Gesetzgebungsverfahrens so mitgeteilt hat und ihr dort nicht widersprochen wurde.Sollten Reiter oder Züchter, die Pferde zum Zwecke des Turnier- oder Breitensport sowie aus züchterischen Gründen transortieren, von Behörden mit der neuen Tierschutztransportverordnung- speziell mit der Frage nach dem in der Verordnung aufgeführten Befähigungsnachweis- konfrontiert werden, sollten sie auf diese Auslegung verweisen. Parallel dazu empfiehlt die FN, den jeweiligen Landes-, Anschluss- oder Zuchtverband über einen solchen Fall in Kenntnis zu setzen. Dieser wird dann in Zusammenarbeit mit der FN die zuständigen Verantwortlichen des jeweiligen Bundeslandes über die entsprechende Auslegung informieren."
Interessant für Euch ? Hätten unsere Verbände ja auch so intelligent machen können... ;-)
Hallo Marion,
vielleicht hilft dir das Zitat eines Artikels aus der letzten Landwirtschaftszeitung Westfalen.
"Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) interpretiert diese folgendermaßen: Die Tierschutztransportverordnung gilt im Bereich der Pferde lediglich für nicht registrierte Equiden sowie für registrierte Equiden auf dem Transport zur Schlachtung. Generell sind Transporte zum Zwecke des Pferdesports ( Turnier- wie Breitensport) sowie zum Zwecke der Pferdezucht von dieser Verordnung nicht tangiert. Betroffen sind hier nur gewerbliche Spediteure, beispielsweise auf dem Transport von Pferden spezialisierte Unternehmen. Die FN geht von der Richtigkeit ihrer Auslegung der Tierschutztransportverordnung aus, weil sie diese der EU-Kommission in Brüssel schon während des Gesetzgebungsverfahrens so mitgeteilt hat und ihr dort nicht widersprochen wurde.Sollten Reiter oder Züchter, die Pferde zum Zwecke des Turnier- oder Breitensport sowie aus züchterischen Gründen transortieren, von Behörden mit der neuen Tierschutztransportverordnung- speziell mit der Frage nach dem in der Verordnung aufgeführten Befähigungsnachweis- konfrontiert werden, sollten sie auf diese Auslegung verweisen. Parallel dazu empfiehlt die FN, den jeweiligen Landes-, Anschluss- oder Zuchtverband über einen solchen Fall in Kenntnis zu setzen. Dieser wird dann in Zusammenarbeit mit der FN die zuständigen Verantwortlichen des jeweiligen Bundeslandes über die entsprechende Auslegung informieren."
Interessant für Euch ? Hätten unsere Verbände ja auch so intelligent machen können... ;-)
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