Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirte!

Locura
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von Locura »

Deutschland, Deine Vorschriften... #daumen_runter# #daumen_runter#


Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss schließlich auch mit jedem Ar*** klar kommen!
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Die meisten Tiere haben Besitzer - Ziegen haben Personal!
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Nehmt Euch mal die Zeit!!!
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Axel
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von Axel »

Hallo Antn424,

wie Sabine schon erwähnte, sind Deine Angaben etwas spärlich und da - warum auch immer - jedes Bundesland seine eigene Bauordnung hat, die in Kleinigkeiten von einander abweichen, solltest Du Dich von einen sachkundigen Planer beraten lassen, der sich mit Bauten in Außenbereich besonders auch mit landwirtschaftlichen Bauten auskennt.

Viele Grüße Axel


Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
Ziegenhund
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von Ziegenhund »

Girly: Daran ist ja nicht ilegal und das kann die Behörde ruhig rausbekommen !!! Denn es ist der einzige Weg wenn es nicht anders geht!
Gruß Heinz


Solange Menschen denken das Tiere nicht fühlen,müßen die Tiere fühlen,das Menschen nicht denken!!
MWahl
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Welches Bundesland ?

Beitrag von MWahl »

- Um welches Bundesland handelt es sich ? Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordung.
- Liegt das Gelände in einem Landschaftsschutzgebiet oder ähnlichem ?
- Beim Thema Bauwagen steht wahrscheinlich die Frage nach dem Stellplatz für den Bauwagen im Vordergrund. Der Stellplatz wird genehmigungspflichtig sein.
- Zu beachten ist auch das Thema Zaunbau. Ein fester Zaun ist i.d.R auch nach Bauordnung genehmigungspflichtig. Wobei ein mobiler Zaun i.d.R. keine Probleme macht.
- Bei 5000 qm helfen vielleicht zwei Gerätehütten (in Baden-W bis 20 m3 Brutto genehmigungsfrei), die alternierend genutzt werden und damit nicht dauerhaft der Unterbringung der Ziegen dienen.
- zudem reichen meines Erachtens 5000 qm nur für 3 bis 4 Ziegen. 10 sind definitiv zu viel, wenn die Ziegen sich hauptsächlich von dem Land ernähren sollen.
Gruß Manfred


sanhestar
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von sanhestar »

Hallo,

auch ich sehe 5000qm für 6-10 Ziegen (WENN es Grossziegen und nicht Zwergziegen sind) für zu wenig für eine ganzjährige Haltung.

Das wird in sehr unschöner Überlastung der Grasnarbe und des Bodens enden, Überweidung, Überlastung durch Kot und Urin, zu hoher Parasitendruck - nicht im ersten Jahr, aber im 3. oder 4. Jahr.

Wo willst Du das Heu lagern? 8-10 Grossziegen fressen rund 50 kleine Heuballen pro MONAT, also musst Du schon mal für den Winter Lagerfläche für 300 kleine Ballen haben. Dazu Platz für ggfs. Stroh oder Sägespäne, wohin soll der Mist kommen?

Ein (!) wetterfester Stall würde auch bedeuten, dass Du einen zentralen Platz haben musst, von dem aus die verschiedenen Wechselweiden zugänglich sind - quasi eine Zentralschaltstelle, zu der von jeder Weide auch Zugang besteht. Das bedeutet, dass diese Fläche ganzjährig durchgehend belastet wird und besser befestigt werden sollte = wiederum Baurecht wegen Erdbewegungen in grösserem Umfang.

Weiterhin gibt mir eine Deiner Aussagen, dass die Fläche umgewidmet werden müsste, zu denken. Wie ist das Land generell definiert? Reines Wohngebiet, Mischgebiet, landwirtschaftliche Nutzung? Dass der Landwirt nebenan seine Tiere halten darf, heisst noch lange nicht, dass für Dich im Umkehrschluss das gleiche gilt, hier können gemeindeinterne Grenzen laufen, von denen Du noch nichts weisst = Gang zur Gemeinde, ggfs. zum Ortslandwirt, sofern es sowas bei euch noch gibt.

Ich würde die Fläche als Sommerweide nutzen für eine geringere Anzahl Ziegen (nicht vergessen, Ziegen sind Äser, keine Grasfresser) und in Gesprächen mit Landwirten aus der Umgebung eine alternative Winterunterbringung suchen (ungenutze Scheune mit etwas Land drumrum, o.ä.). Für die Sommerzeit würde ich mit mobilem, leicht versetzbarem Wetterschutz z.B. in Form von A-Wänden arbeiten.

Nachtrag zur Nutzungsart: wenn Du Pech hast, ist euer Land als reines Wohngebiet ausgewiesen und dann wäre die Haltung von Nutztieren (und da fallen Ziegen JEDER Art drunter) von vornherein nicht erlaubt und die Haltung immer angreifbar.


Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Girly0815
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von Girly0815 »

@ heinz: das ist nicht legal. ich kenn genug leute die ihre hallen wieder abbauen musten. und die bauern die das mitgemacht haben haben auch einen heiden ärger bekommen. ich selbst hab 3 bauer hier gefragt. das macht keiner mit der noch klar denken kann. und es ist nicht ok sowas jemandem zu raten, der davon noch weniger ahnung hat wie du selbst. :evil:


Liebe Grüße aus Adelsberg, von Carola, den Eseldamen Lilly, Emma und ihrer Elenor und den Ziegendamen Goldy und Chipsy und dem kleinen Jacky.
Ziegenhund
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von Ziegenhund »

Wie geht der Spruch nochmal ? Ach ja,Der klügere gibt nach ! #gitarre#
Liebe Grüße Heinz


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Ziegenhund
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von Ziegenhund »

Antn424 :
es gibt mit Sicherheit einige Schlupflöscher auch" Legale".
Eine Möglichkeit hab ich schon genannt.
Ein andere ist es sich mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten in verbindung zu setzten und sagen das Du ein Paar ziegen oder Schafe auf deinem Grund halten willst um der Verbuschung vozubeugen, Altenativ würdest Du sonst den ganzen Grund mit Bäumen bepflanzen!In der regel ist das nicht erwünscht und es wird eine Tierhaltung befüwortet!
Zwangsläufig ergibt sich daraus einen Weideunterstand der vor Sonnne und Regen schützt zu bauen schon aus Tie schutzrechtlichen gründen!!!
Thema Bauwagen: Ich habe mitlerweile 2 Bauwagen und 2 selbst umgbaute Anhänger als mobilen Weideunterstand
Es ist also kein Bauwagen mehr!! Ein findiger Beamter kam dann af die Idee ,das wenn der Anhänger länger als ein Viertel Jahr auf einen Platz steht Gilt er als abggestelltes Fahrzeug #wb# Da meine Weide quadratich ist steht der wagen nun mal alle 4 Jahreszeiten in einem anderen Eck #wb# #baeh# Legal!!!!
Wenn deine 5000 qm nicht in einem Naturschutzgebiet/ Wohnsiedlung liegen und sogar noch am Haus gibt es sich noch ein paar möglichkeiten.
Noch eine Möglichkeit deinem zuständigen Ziegenzuchtverband Kontaktieren die haben auch noch möglichkeiten !#daumen_hoch* Nicht locker lassen,den meistens kommt es auf den Sachbearbeiter an der die Geschichte bearbeitet!
Gruß Heinz


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Marc
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von Marc »

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.a-hytten.de/">http://www.a-h ... e/</a><!-- m -->
Hallo
gibst noch diese möglichkei

<!-- m --><a class="postlink" href="http://img257.imageshack.us/i/marx1gieb ... f/</a><!-- m -->

<!-- m --><a class="postlink" href="http://img526.imageshack.us/i/392christ ... /392christ ... 61109.pdf/</a><!-- m -->

Ich selbst hab einen Bauantrag für einen 180qm Stall für 90 Ziegen gestellt und hab ihn durchbekommen mit einem Immosionsgutachten der Landwirtschaftskammer .
Hab zwar ein paar auflagen gekommen aber ich darf bauen ich fange im frühjahr mit dem bau an
Bei mir kommt auch photovaltaik rauf
Mfg Marc


http://www.Burenziegen-Christians.de
Der Stern des Nordes der Burenziegenzucht
Axel
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Re: Aus der Traum! Stallbau im Außenbereich nur für Landwirt

Beitrag von Axel »

Hallo Marc,
alle von Dir aufgezeigten Beispiele sind baugenehmigungspflichtig und für einen Hobbyhalter im Außenbereich nicht genehmigungsfähig. Und eine Ziegnehaltung mit einem Stall für 80 Tiere und einer Grundfläche von 180 m² ist ebenfalls keine Hobbyhaltung mehr. Deine Beispiele passen hier nicht.

Viele Grüße Axel


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