das stimmt nicht ganz: denke nur an die flächenlosen Hühnerbatteriebetriebe oder die Schweinemäster fast ohne Fläche. Nur wer an einem Umweltprogramm teilnimmt, wie hier im Ländle das MEKA muß sich an Besatzhöchstdichten halten (2 GV/ha). Da heisst es dann z.B. bei der Förderung von Extensiver Beweidung: min. 0,3 GV/ha, max. 1,4 GV/ha pro Hauptfutterfläche. Da ist wiederum außer der Weide auch Mähwiese und Ackerfutter einzurechnen, soll heißen: es gibt keine umsetzbare Vorschrift für den max. Besatz von irgendwelchen Tieren auf Weiden... leider!Finn hat geschrieben: bei landwirtschaftlichen betrieben würde die förderung entfallen. ein grund, warum unsere viehhalter jeden grünen flecken zupachten oder zukaufen, denn sie sind auf die fördermittel angewiesen.
Mutterziegen zählen wie Schafe als 0,15 GV, sonstige Ziegen, z.B. Milchziegen als 0,1 GV und Ziegenkitze als 0,05 GV (GV = Großvieheinheiten)
Ein Richtwert ergibt sich aus der Extensivregel 0,3-1,4 GV/ha also zwischen 3 und 14 Ziegen je Hektar Weidefläche gilt als "amtliche" Extensivhaltung
lg
A.