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Genehmigung für Stall??
Verfasst: 21.05.2009, 15:54
von Bubba2008
Vielleiht weis ja jemand was dazu. Bitte verweist micht nicht zur "suchoption" denn da habe ich viel gefunden, aber leider doch nicht dass was ich wissen will.
Ich will eine Wiese pachten, und 3-4 Ziegen halten. Wie sieht dass aus mit der Genehmigung für einen Stall? Will event einen Bauwagen, oder einen nach 1 Seite offenen "Unterstand".
Wohne in BaWü, Ortenaukreis(Oppenau)
Grüße Petra
Re: Genehmigung für Stall??
Verfasst: 21.05.2009, 18:53
von sanhestar
Hallo Petra,
da kann Dir DEIN örtliches Bauamt, Ordnungsamt, etc. am besten eine aussagefähige Auskunft geben.
Generell gilt, dass mobile Unterstände/Unterstände unter einer gewissen Grösse/Unterstände ohne Fundament nicht genehmigungspflichtig sind, verbleibt ein mobiler Unterstand jedoch über einen längeren Zeitraum an einem Ort, gilt er als stationär. Und dann kommt es auf das Umfeld an, stört sich jemand daran, ist es ein Landschaftsschutz oder Naturschutzgebiet, uvm.
Daher bitte vor Ort klären.
Re: Genehmigung für Stall??
Verfasst: 21.05.2009, 21:57
von Axel
Hallo Petra,
zu dem vorher geschriebenen kommt noch folgendes: Selbst wenn der Unterstand aufgrund seiner Abmessungen nach dem Bauordnungsrecht (Baugenehmigung) genehmigungsfrei ist , so können die Bestimmungen des Landschaftsschutzes und Wasserschutzes die Errichtung behindern oder verhindern.
Deshalb, wie Sabine es schon schrieb, besser vorher fragen, am besten das ganze auch mit einem Sachkundigen
vorher erörtern.
Viele Grüße Axel
Re: Genehmigung für Stall??
Verfasst: 22.05.2009, 20:56
von MWahl
Hallo Petra,
die Bauordnung von Baden-W erlaubt im Aussenbereich (Ausserhalb der Baugebiete) Gerätehütten bis 20 m3 verfahrensfrei zu erstellen. Landwirte dürfen bis 70 m2 Grundfläche große temporäre Unterstände bauen. Für Landschaftsschutzgebiete etc gelten andere Vorschriften. Einzelne Landkreise können ebenfalls von der Bauordnung abweichen (Im Landkreis Lörach scheinen nur 10 m3 erlaubt zu sein).
Hobbyhalter haben idR schlechte Karten eine Genehmigung zu erhalten.
In Heidelberg hat mir das technische Bürgeramt mitgeteilt, daß ich zwar pro Flurstück eine Hütte bauen darf, diese jedoch mindestens 5m Feuerabstand haben müssen.
Das Thema Zaun ist das größere Problem: Festzäune darf nur ein Landwirt errichten. In Heidelberg heißt dies mindestens 400 € Gewinn pro Monat aus landwirtschaftlicher Tätigkeit. Ein Mobilzaun ist erlaubt (Aussenbereich - kein Landschaftsschutz). Ich setze den Zaun eh ab und zu um.
Ein Bauwagen ist ebenfalls eine mobile und daher prinzipiell genehmigungsfreie Sache. Der Haken scheint aber zu sein, daß Du den Bauwagen nur auf einem Stellplatz abstellen darfst - und der ist wiederum gehnemigungspflichtig.
Ich habe auf jeden Fall zwei Gerätehütten a 20 m3 gebaut - eine wird als Stall genutzt, die andere für Werkzeuge und Futter.
Gruß
Manfred Wahl
Re: Genehmigung für Stall??
Verfasst: 23.05.2009, 16:06
von Anaxagorax
Hi,
da ich auch aus BW komme interessiert mich das Thema auch. Allerdings schreibt ihr immer 20 m³ (Kubikmeter).
Das wäre ja dann ne hütte mit z.B. 2m Höhe und 2Breite und 5 m Länge. Oder meint ihr 20 m²(Quadratmeter), das wäre dann natürlich mehr Fläche?
Gruss
Matze
Re: Genehmigung für Stall??
Verfasst: 23.05.2009, 18:02
von Bubba2008
Na ja... kann ja auch ein Aquarium draus machen dann stimmen die m³ #damdidam# ;-)
Re: Genehmigung für Stall??
Verfasst: 24.05.2009, 11:41
von MWahl
mit m3 meine ich Kubikmeter.
...und hier der Abschnitt aus der Bauordnung Baden-W vom 8.August 1995, zuletzt geändert Juni 2007:
Anhang zu §50 Abs 1 - Verfahrensfreie Vorhaben
Gebäude, Gebäudeteile
1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufsnoch
Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m3, im Außenbereich bis 20 m3 Brutto-
Rauminhalt,
2. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder
zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 70 m2 Grundfläche und einer
mittleren Höhe von 5 m,
3. Gewächshäuser bis zu 4 m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche Gewächshäuser,
4. Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten,
5. Gartenhäuser in Gartenhausgebieten,
6. Gartenlauben in Dauerkleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,
.................................
Gruß MWahl
Re: Genehmigung für Stall??
Verfasst: 26.05.2009, 22:10
von Ziegenmüller
Hallo Petra,
wie Sabine schrieb, am Besten mit dem Bauamt und der unteren Naturschutzbehörde klären.
Aber alle Aussagen schriftlich bestätigen lassen.
Mein Bruder hatte sich nach Absprache mir dem Bauamt auf einer alten Kirschplantage ein unfundamentiertes Häuschen von 3*3m bei Raumhöhe 1,90-2,50 hingebaut, um Werkzeuge und Zaunteile für seine Pferde einzulagern.
Kein halbes Jahr später wurde er mit Zwangsandrohung zum Rückbau angehalten, da keine Baugenehmigung vorläge.
Daher alles schriftlich fixieren.
Tschüß
Thomas
#ziegendrink#