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Bauplanung, woher die Infos nehmen?
Verfasst: 09.01.2014, 10:28
von Dipla
Wir wollen für die Ziegen einen großen Außenstall bauen damit die Bande auch im Sommer 24 Stunden draußen sein kann. Leider scheint unser Land an der Stelle "Außenbereich" zu sein, zumindest sagte mir das Bauamt das es so wäre und ich solle doch lieber nen Bauwagen aufstellen. Allerdings sind wir dann verpflichtet diesen alle paar Wochen von A nach B zu ziehen damit er nicht als "statische Einrichtung" wieder antragsfällig wäre.. versteh einer den deutschen Staat.
So, ich will keinen Bauwagen, wir wollen nen Stall den man mutig mal als Doppelcarport mit Wänden bezeichnen kann. Das Bauamt will mir erst Auskunft erteilen was machbar ist wenn wir Flurstück und Bauabsichten nennen. Da ich den Ämtern hier aber nicht traue da in den letzten Jahren einfach schon viel zu viel Falschaussagen bei uns ankamen, habt ihr nen Rat oder nen Plan was baubar ist und was nicht?
Denn allein die Tatsache daß man uns damals sagte transportable Hütten seien baubar ist ein Witz. Denn jetzt hieß es heute auch das ginge nicht, das unterläge einem Bauantrag. Ja was denn nun? Früher hieß es der Zaun darf, auch dafür würde ich heute nen Bauantrag brauchen. Ändern sich Gesetze so schnell? Wir dürfen ja nicht mal unsere Garage (nicht nutzbar da wohl mal für´n Trabi gebaut) nicht in eine Werkstatt umändern, das bedarf der Genemigung. Muss verstehen wer will.. ein Auto darf also rein, mein Rasentraktor und die Kettensäge nicht.. aha.
Help #bittebitte#
Verfasst: 09.01.2014, 11:00
von Martin M.
Hallo Dipla,
zuerst würde ich mich an Deiner Stelle einmal erkundigen, ob Du nicht unter Landwirtschaft geführt werden kannst, da Du ja Ziegen und Schafe hast, wir hatten in unserem Bekanntenkreis, jetzt auch diese Situation, da ging es um den Pferdepass.
Um diesen zu bekommen, mussten sie einen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen, sie haben dann eine landwirtschaftliche Betriebsnummer bekommen und zählen somit als Landwirt. (ging innerhalb weniger Tage)
Wenn ich es mir recht überlege, müsstest Du doch sogar eine Betriebsnummer haben, Du wirst doch in der HIT-Datenbank geführt und auf diese Betriebsummer würde ich mich berufen.
Das würde ich auf jeden Fall einmal versuchen.
Wenn Du nähmlich nicht als Landwirt zählst, bist Du nicht priviligiert und wirst warscheinlich im Außenbereich gar nichts bauen dürfen.
Und wegen Deiner Garage, es gibt ein schönes Sprichwort:
Wer lange fragt, geht lange irr.
Ich wusste gar nicht, dass man eine Nutzungsänderung beantragen muss, wenn man ein paar Werkzeuge und eine Werkbank in der Garage untergebracht hat, Du machst das doch nicht gewerblich.
Liebe Grüße
Martin
Verfasst: 09.01.2014, 11:04
von Dipla
Na so hatte ich das eben auch verstanden, für was laufen wir in der Hit und in der Landessozialversicherung als Landwirte..
Aber heute sagte man mir am Telefon daß nur priviligierte Landwirte (sie nannte das echt so) im Außenbereich bauen würden dürfen, wir wären das auf keinen Fall und müssten somit einen Antrag stellen.
Der Witz ist daß das Außengelände bei uns anscheinend schon direkt hinter der Scheune beginnt, der hier schon existierende Zaun weiter hinten war also schon Schwarzbau oder wie darf ich das verstehen?
Ich blick den Staat nicht.. *oops*
Verfasst: 09.01.2014, 11:23
von Ute & Co.
Wir standen vor Jahren vor dem gleich Problem. Wir konnten die Mitgliedschaft im Ziegenzuchtverband nachweisen und hatten auch einen Plan für die Zucht. Ausserdem wollten wir einen seltene Rinderrasse züchten. Alles im Nebenerwerb.
Die entscheidende Hilfestellung bei Planung, Behörden, Schreibkram und das Beseitigen von Problemen bekamen wir von der Landwirtschaftskammer. Die haben da Mitarbeiter, die sich mit der Materie auskennen und sich auch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Wir sind noch heute sehr dankbar für deren Hilfe und kann diesen Weg nur wärmstens empfehlen!!!
Grüße mir die Schlappohren
Ute
Verfasst: 09.01.2014, 11:41
von Dipla
Grüß dich Ute,
Schlappohren gegrüßt :-D
Ich hab gerade mit dem Bauernverband Südbrandenburg telefoniert.. die meinen es sieht schlecht aus. :S
Verfasst: 09.01.2014, 12:16
von Martin M.
Nix Bauernverband, wende Dich an das zuständige Landwirtschaftsamt, oder gleich an das Bauamt im Landratsamt, die haben dann ja letztendlich die Entscheidungsmacht.
Liebe Grüße
Martin
Verfasst: 09.01.2014, 12:56
von Dipla
Na vom Bauamt hab ich ja ständig die Fehlinfos erhalten. Zuerst hieß es Zaun ohne Genemigung, jetzt mit, dann Schwimmteich bis soundsoviel qm ohne, dann mit, dann wieder ohne.. da weiß doch kein Mensch was nun los ist. Frag 2 Leute in dem Amt und du bekommst 2 unterschiedliche Aussagen :-(
Verfasst: 09.01.2014, 16:15
von Martin M.
Du musst 3 fragen und wenn 2 die selbe Meinung haben, dann weißt Du was Sache ist.
Aber Spass beiseite, das Bauamt muss es Dir sagen können, die sind doch für sowas zuständig, Mann, Mann, Mann, da werden Erinnerungen wach, die Zehennägel könnten sich einem drehen. *oops* Der eine verbindet dich zum anderen und der letzte hat dann Urlaub. Eieiei :cursing:
Also bei uns ist das Umzäunen eines Grundstücks genehmigungsfrei, hab vor ein paar Jahren von der Fa. Patura meine Rinderweide einzäunen lassen, wenn Du sicher gehen willst, frag da mal wegen Umzäunungsgenehmigung nach.
Verfasst: 09.01.2014, 20:59
von Cirkle-B-Ranch
es gibt bei uns die niedersächsische bauordnung - ergo wird es bei euch die brandenburgische bauordnung geben ....
wir haben eine nette frau beim bauamt, die uns tipps gegeben hat - wenn du selbiges nicht hast, wühl dich selbst durch
und sag den sesselpupsern, den § und die seite, wo sie nachlesen können ...
Verfasst: 10.01.2014, 19:10
von Burenziege
Kann mir garnicht so recht vorstellen, dass das bei euch soooo kompliziert ist. Ist das von Bundesland zu Bundesland echt so verschieden ?(
Hier ist das garkein Problem. Es gibt Bebauungspläne die aussagen was wo gebaut werden darf und die eingetragene Nutzungsart der Fläche. Ich habe zB Gartenland und darf bauen wie ich will, Ställe dürfen nur eine bestimmte Mindesfläche nicht überschreiten. Dann baut man eben 2 :-D Bauwagen haben wir auch 8 m lang, und wenn der 20 Jahre auf der gleichen Stelle steht, kein Problem solnage er Räder und ne Deichsel hat.
Unser Nachbar ist Schäfer, bestimmt 1.200 Tiere, der hat alles eingezäunt was sein Eigentum ist, kein Problem, warum auch??? Du brauchst (zumindest hier) für keinen Weidezaun ne Baugenehmigung weder für Litze, noch Netzte oder Maschendrahtzaun. Wäre ja auch ganz schrecklich für die Mutterkuhhalter. Die haben alle halbfeste Zäune (so nennt man das glaube ich). Sprich dicke Eichenpfosten mit 4-5 mm Spanndraht und von innen noch nen Stromdraht.
Ich würde mich darauf berufen, dass es aus tierschutzrechtlicher Sicht gestattet sein muss, seinen Tieren einen trockenen Unterstand bieten zu können. Wenn nu das eh nur für den Sommer willst, dann reicht doch nen Schleppdach, Bauwagen oder alter Viehanhänger. Letzterer wäre vllt praktischer, weil wenn du mal ne andere Koppel haben/nutzen kannst, dann kannst die Tiere mit Stall gleich mitnehmen ;-)