Ziegen im Wald

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M.Hellweg
Beiträge: 2
Registriert: 02.02.2013, 08:02

Ziegen im Wald

Beitrag von M.Hellweg »

Habe 4 Zwergziegen im Wald freilaufend. Der Wald ist teilweise eingezäunt. Die untere Landschaftsschutzbehörde will mir die Haltung im Wald untersagen. Die waldfäche beträgt ca. 2,8 ha.Begründung: Die Naturverjüngung der Waldfläche wird durch den Verbis geschädigt. Der Wald gehört mir selber. Die Haltung der Ziegen wird warscheinlich im Jahr 2020 beendet sein. Frage: muß die Haltung auf eine geringe Fläche begränz werden?

Gruß ZB v Wanzl


ElliBesch
Beiträge: 3694
Registriert: 17.03.2008, 10:35

Beitrag von ElliBesch »

Hallo Martin,

da sich noch niemand dazu geäußert hat, mag ich mal meinen Senf dazu geben.

Mein Bauchgefühl sagt mir: es könnte Schikane sein, denn: 4 Zwerge auf 2,8 ha- was sollen die da eigentlich anrichten? Ich habe selbst 4 Ziegen, die ich ( zwar nicht immer, nur sporadisch mal im eigenen Waldstück laufen lasse- da stürzen sie sich dann auf Brombeerbüsche, Schösslinge vom Holunder/ Ebereschen etc. um dann auf die Feldstücke der Schlehen und Weißdornbüsche zu gelangen -all so ein Gestrüpps- das merkt man kaum, ob da was 'fehlt'.

Soll in dem Gebiet eventuell gejagt werden ( Treibjagd oder ähnliches?) Wer könnte hinter der Aufforderung stecken?

Mein Verstand sagt mir bzw. jetzt Dir:

Sprich einfach mal mit den Menschen dieser Behörde. Im netten Gespräch von Auge zu Auge klärt sich so manche, vermeintlich ausweglose Situation.
Es kommt sicher auch auf das jeweilige Bundesland an, die Gesetzte sind recht unterschiedlich. Informiere Dich im schlimmsten Fall bei einem Juristen.

Mein Ziegenherz fragt: Leben die 4 'nur' von dem, was der Wald so bietet oder haben die auch einen Stall und regelmäßig Heu zur Verfügung?

Ich selbst hätte Sorge, dass denen was passieren könnte:

[quote='M.Hellweg','http://ziegen-treff.de/forum/index.php? ... post198894']Habe 4 Zwergziegen im Wald freilaufend. Der Wald ist teilweise eingezäunt. Die untere Landschaftsschutzbehörde will mir die Haltung im Wald untersagen. Die waldfäche beträgt ca. 2,8 ha.Begründung: Die Naturverjüngung der Waldfläche wird durch den Verbis geschädigt. Der Wald gehört mir selber. Die Haltung der Ziegen wird warscheinlich im Jahr 2020 beendet sein. Frage: muß die Haltung auf eine geringe Fläche begränz werden?

Gruß ZB v Wanzl
[/quote]Viel Glück!

Elli


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Not being vegan is a mistake. ^^
Cirkle-B-Ranch

Beitrag von Cirkle-B-Ranch »

liegt dein wald in einem naturschutz- oder landschaftsschutzgebiet ???
dann könnten sie das - dir sogar untersagen das du dort heu fütterst, oder unterstände errichtest.


Ziegenpetra
Beiträge: 537
Registriert: 30.01.2004, 17:58

Beitrag von Ziegenpetra »

Hallo
Kennst du das Forstgesetzbzw Bundeswaldgesetz?
In Bayern zB darfst du nur weil dir der Wald gehört, nicht darin machen was du willst.
Die Hutung ist geregelt.
Ciao Petra


Haarriss
Beiträge: 2508
Registriert: 22.05.2013, 11:32

Beitrag von Haarriss »

Ich meine mal gelesen zu haben, dass beweidung von Wald verboten ist, habe das dann aber mal bei unserem Förster angesprochen und er sieht kein Problem darin!


Viele Grüße
Haarriss
Toshihikokoga
Beiträge: 2059
Registriert: 09.08.2013, 10:35

Beitrag von Toshihikokoga »

[quote='ElliBesch','http://ziegen-treff.de/forum/index.php? ... post198924']Mein Ziegenherz fragt: Leben die 4 'nur' von dem, was der Wald so bietet oder haben die auch einen Stall und regelmäßig Heu zur Verfügung?
[/quote]Wie machen das denn die Rehe? Ich nehme mal an, dass es eine Lichtung mit Weideähnlichem Bewuchs auch gibt. Ebenso traue ich den Ziegenhaltern zu beurteilen zu können wann Heu geboten werden sollte (spätestens bei geschlossener Schneedecke).

Dass 4 ZZ die Naturverjüngung verhindern können kann ich mir durchaus vorstellen (gibt ja kaum was schmackhafteres als junge Triebe in Kopfhöhe), wenn du nichts rausschneidest sollte es daran aber nicht scheitern. In Fichten-Monokulturen wird ja auch nichts nachkommen bis nicht alles gerodet wird.
Normal brauchst du nichtmal einen Unterstand, da ja Baumgruppen als selbiges gelten.

Solange sich die Tiere auf deinen Grund beschränken würde ich da nichts dran verändern.

Darf man fragen wie die Landschaftsschutzbehörde zur Information gekommen ist dass deine Tiere dort "weiden"? Der Zaun war ja vermutlich schon vorher vorhanden


Being a vegan is a missed steak
ElliBesch
Beiträge: 3694
Registriert: 17.03.2008, 10:35

Beitrag von ElliBesch »

Lieber Toshi,

meine 'Angst ' bezieht sich auf das nicht eingezäunte Waldstück, was 2,8 ha. ( =20.800 m² nach Adam Riese- wenn ich irre, bitte keine likes ;) ) groß ist.

Angst vor: Streunenden Hunden, schlechten Menschen, Martins Feinden (so er welche hat) etc...

Die Sorge, dass dort von 4 Zwerg-Ziegen einschneidende Naturveränderungen eintreten können, halte ich schlichtweg für 'grob übertrieben'

Die Frage nach Stall und Heu bezieht sich auf das regelmäßige Füttern mit Heu und den Bau eines Stalls mitten im Wald. Dies dürfte wahrscheinlich verboten sein. ( Wildfütterung ist Normalos ja untersagt, denke ich)

Wir kennen uns jedoch mit der Sachlage dort nicht aus.

Vielleicht klärt das ja mal der Themenstarter und erzählt uns, in welchem Bundesland er lebt.

Dann kämen wir ein Stück weiter... 8o


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Not being vegan is a mistake. ^^
Apedidi
Beiträge: 10
Registriert: 17.01.2009, 15:37

Beitrag von Apedidi »

also, ich meine auch mal gelesen zu haben das Haltung im Wald verboten ist! Ich selber hab meine 14 Geissen im Moment
auf einer Lichtung mitten im Wald. da bin ich richtig GROSSZÜGIG am einzäunen, so das ich die Pfösten auf der Grenze
frei habe.
"Waldspaziergänge" sind bei uns an der Tagesordnung.
Brombeer und Schmetterlingsflieder gehören bei uns zur Tagesration, Jagdpächter findets toll und der zuständige Förster
findet es auch spannend und hat das Wort "Wildschaden" noch nie geäusert!
Ach, und wenn ich neu umzäune oder -einzäune gehen meine ohne mich auf die "Pirsch", ohne Glocken, wenn ich Sie rufe
kommen Sie alle.
Wo kein Richter da kein Kläger!
Hier unten gibt es so viel verwilderte Stellen,z.B. wo man gar nicht einzäunen kann, was sollen Sie ruinieren?


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

Hallo zusammen,
ich weiss, dass es in NRW ein Wald-/ oder Forstgesetz gibt, das einer in meinen Augen weitgehenden
"Enteignung" des mit Bäumen bewachsenen Gebiets gleichkommt - das ist meine persänliche Meinung dazu -
und wie ich die Ministerialen der übrigen Bundesländer so einschätzen, gibt es ähnliches überall.
Ziegenhaltung im bewaldeten Gebiet, auch wenn es das eigene Grundstück ist, könnte problematisch werden.
@M.Hellweg mache besser keine weitere Ortsangabe. Hier lesen viele mit.
Was die von der Forstbehörde beauftragten Holzbetriebe dort treiben ist etwas anders zu sehen.

Viele Grüssse Axel


Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
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