Wer haftet bei ungewollter Fremdbesamung?

Goatfarmer
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Wer haftet bei ungewollter Fremdbesamung?

Beitrag von Goatfarmer »

Hallo Hallo zusammen bei mir in der Nachbarschaft ca 1 km gibt es nun eine weitere kleine ziegenherde diese besuchen uns regelmäßig was eigentlich nicht schlimm ist aber der Bock war jetzt schon in der Weide drinn er hat sich mit Gewalt da hinein geschafft zum Glück waren meine beiden Ziegen Mädels 12 Monate gerade nicht bereit.
Meine Frage ist nun, muss man so etwas hinnehmen , wie ist das geregelt gesetzlich , wenn die Ziegen ungewollt von mir gedeckt werden.
Wer haftet in diesem Falle für den Schaden

Muss ich als Halter dafür sorgen dass keine fremden Böcke in meine Herde eindringen , oder ist es eher meine Verpflichtung , dafür zu sorgen dass mein Bock nicht in eine andere Herde ungewollt eindringen tut

Dann habe ich noch Bedenken dass ungewollt Krankheiten eingeschleppt werden , kann jemand dazu was schreiben wie seine Erfahrung ist.


ElliBesch
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Beitrag von ElliBesch »

Guten Morgen Edgar,

zuerst würde ich schauen, dass mein Ziegengelände sehr gut gegen Eindringlinge abgesichert wird. Dann Kontakt zu dem anderen Ziegenhirten aufnehmen und ihm den Vorfall erzählen. Meist schreckt das dann doch ab, wenn Du ihm sagst, dass Du aus oben genannten Gründen keinen persönlichen Kontakt zwischen den Tieren haben möchtest. Alles freundlich und nett- so schafft man meist Probleme im Vorfeld aus dem Weg.

Ich kenne Eure Gegebenheiten leider nicht- Du schreibst, dass Besuche von den anderen Ziegen bei Euch nicht schlimm seien? Darin liegt für mich der Widerspruch.

Bin kein Jurist und arbeite nicht in einer Versicherung, daher kann ich leider mangels Fachwissen wegen der Regresspflichtigkeit nichts schreiben...

Schönen Sonntag

Elli :)


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Not being vegan is a mistake. ^^
HenryvonderWeide
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Beitrag von HenryvonderWeide »

Hallo Goatfarmer,

das Problem kenne ich. Ich habe in diesem Fall, die genutzte Fläche doppelt, gesichert mit Strom. Ein Bock geht manchmal über Hürden.....
Desweiteren das Gespräch gesucht, sodass die Gegenseite angehalten war, auch tätig zu werden, um Schaden fernzuhalten.

Ist blöd sowas und es kann trotzdem zum Unfall kommen. Man guckt ewig und hat den Fremdbock ewig im Hinterkopf X(

Grüsse
HenryvonderWeide


Grüsse
HenryvonderWeide
Goatfarmer
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Registriert: 05.07.2018, 15:43

Beitrag von Goatfarmer »

Mein mein Zaun ist gesichert und 1,50 m hoch er ist innen gesichert gegen ausbrechen mit einem elektrodraht 20 cm vom Pfosten weg was auch den Vorteil hat dass die Ziegen nicht mit den Hörnern in den Draht kommen das Thema hatten wir ja schon

Es gibt darstellen aufgrund der hanglage wo der Zaun von außen nur 1,20 m ist ich denke dort ist er drüber gesprungen da man keine anderen ein Eindringen sehen kann..

Meine Mädels sind von hohem Adel, sogenannte Herdbuch Ziegen, das ist dann alles wertlos wenn sie ein Bock aus der Arbeiter Klasse belegen tut.

Der Junge Bock ist ebenfalls hoch geadelt, schreib das nur damit keine unnötigen Kommentare noch kommen.

Somit wäre der Schaden schon belegt



Meine Frage war aber muss ich dafür haften wenn meine Ziegen ausbrechen sie können ja auch sonst einen Unfall so weitermachen
Meine Ziegen sind versichert das nebenbei denn ich hatte auch sogenannte ausbrecher und mein ausbrecherkönig liegt nun in der neuen Gefriertruhe


Der Eigentümer war ja die Ziegen schon mehrmals holen gekommen er macht sich da keine großen Gedanken drum ich will ja auch keinen Streit haben mit ihm will nur wissen wie es im extremfall ist wer haftet ich weil ich nicht genug dafür getan habe dass der Bock in meinen Weide eingedrungen ist oder derjenige dessen Bock in die Weide eingedrungen ist das ist die kernfrage


HenryvonderWeide
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Beitrag von HenryvonderWeide »

Ich denke schon, dass wenn Du alles abgesichert hast, der andere Halter haften muss, für den Schaden der sein Bock verursacht.

Ich habe zum Beispiel den ungewollten Deckakt in meiner Hundehaftpflichtversicherung.

also muss man auch erfolgreich klagen können. Auch wenn es gegen einen Ziegenbock ist...


Grüsse
HenryvonderWeide
ElliBesch
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Beitrag von ElliBesch »

@ Goatfarmer,

es gibt doch auch Juristenforen. "Frag Deinen Anwalt.de" oder so. Weil es wirklich ein interessantes, brisantes Thema ist, würde ich das an Deiner Stelle dort einmal erfragen. Oder bei Deiner Versicherung einmal nachhaken. Auch dort sitzen Juristen, die vielleicht weiterhelfen können.
Berichte gerne, was dort empfohlen wird.

Danke und liebe Sonntagsgrüße!

Elli :)


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Not being vegan is a mistake. ^^
HenryvonderWeide
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Beitrag von HenryvonderWeide »

Piroschka, denke Goatfarmer hat oben schon verstanden, dass er gegen den Halter des Ziegenbockes klagen kann und nicht gegen einen Ziegenbock....


Grüsse
HenryvonderWeide
Goatfarmer
Beiträge: 38
Registriert: 05.07.2018, 15:43

Beitrag von Goatfarmer »

Ich kenne Eure Gegebenheiten leider nicht- Du schreibst, dass Besuche von den anderen Ziegen bei Euch nicht schlimm seien? Darin liegt für mich der Widerspruch.

Das hatte ich eben noch vergessen zu schreiben mich stören die Besuche nicht, aber die eventuellen Folgen.


ich habe noch eine ganz praktische Frage wie macht ihr das mit dem zitieren hier

Die schwachstelle werden meine Enkel beheben sie werden zwei Reihen Stacheldraht einziehen dann ist die schwachstelle von außen behoben


Nadua
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Registriert: 02.02.2018, 10:33

Beitrag von Nadua »

Die Haftung des Tierhalters ist im BGB § 833 geregelt.
Wobei „geregelt“ relativ ist, weil der Text den Gerichten einiges an Ermessensspielraum lässt:


„BGB § 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“



Edgar, in Deinem Fall heißt das:
  1. Das Gericht muss zu der Überzeugung kommen, dass Dir ein Schaden an Deinem Eigentum entstanden ist
  2. Das Gericht muss zu der Überzeugung kommen, dass der Verursacher und dessen Halter zweifelsfrei feststehen (es also nur dieser eine Bock gewesen sein kann).
Dann wird das Gericht prüfen, ob es sich bei dem Bock, der den Schaden verursacht hat, um ein „Luxustier“ oder ein „Nutztier“ handelt. Also ob und in wie weit das Tier „dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist“. Da kann vieles so oder so ausgelegt werden… Die Milchkuh eines hauptgewerblichen Landwirts würde höchst wahrscheinlich als Nutztier anerkannt. Dagegen wurde schon eine trächtige Zuchtstute, die einen Unfall verursacht hatte, als „Luxustier“ eingestuft, weil der Halter zum Zeitpunkt des Unfalls noch keine Einnahmen mit der Stute (bzw. Fohlen von ihr) erzielt hatte.
Bei dem Ziegenbock könnte die Einstufung durchaus auch zu Diskussionen führen.


Wird der Bock als Luxustier eingestuft, ist der Halter schadenersatzpflichtig, unabhängig davon, wie sicher oder unsicher der Bock weggesperrt war und wie er entkommen und zu Deiner Ziege gelangen konnte. Das Gericht wird dann auch festlegen, welchen Betrag der Halter Dir schuldet.


Wird der Bock als Nutztier eingestuft, wird als nächstes geprüft, ob der Halter des Bocks seine Sorgfaltspflicht verletzt hat oder nicht. Und auch hier gibt es dann wieder jede Menge Ermessensspielraum, wie die „sorgfältige Unterbringung“ eines Bocks auszusehen hat.
Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Bock so untergebracht war, dass der Halter annehmen konnte, es wäre ausreichend sicher, wird es den Halter nicht zum Schadenersatz verpflichten.


Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, der Bock war nicht ausreichend sicher untergebracht, kommt die nächste Überprüfung: wäre der Schaden auch entstanden, wenn der Halter seine Sorgfaltspflicht erfüllt hätte? Auch hier kann man wieder herrlich spekulieren und interpretieren…


Kurz gesagt… vom Recht haben bis zum Recht bekommen kann es ein langer Weg sein, und es hängt sehr viel davon ab, wie der jeweilige Richter die Sachlage auslegt.


Ohne Rechtschutzversicherung (und deren Zusicherung, dass sie die anfallenden Kosten in dem Fall auch tatsächlich übernimmt), würde ich den Halter des Bocks nicht vor Gericht bringen… Außer Du hast ein paar tausend Euro übrig für den Fall, dass der Halter von einer Schadenersatzpflicht freigesprochen wird und Du die Kosten des Verfahrens tragen musst.
Zuletzt geändert von Nadua am 11.02.2019, 09:49, insgesamt 2-mal geändert.


Toshihikokoga
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Registriert: 09.08.2013, 10:35

Beitrag von Toshihikokoga »

[quote='Nadua','https://ziegen-treff.de/forum/index.php ... post216184']Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Bock so untergebracht war, dass der Halter annehmen konnte, es wäre ausreichend sicher, wird es den Halter nicht zum Schadenersatz verpflichten.
[/quote]Wenn der Bock dem Halter bereits mehrfach vorgeführt hat wie sicher bzw. unsicher seine Verwahrung ist, sollte irgendwann mal der Tatbestand des Vorsatzes gegeben sein.
Falls die Tiere einene Verkehrsunfall verursachen wird wohl auch der Besitzer zur Rechenschaft gezogen.

Warum man die Ausflüge bisher (auf beiden Seiten) geduldet hat verstehe ich aber nicht.


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