Versicherung bei Landschaftspflege
Verfasst: 19.06.2019, 14:35
Hallo,
ich habe in ein paar Tagen ein neues Ziegengrundstück zu beweiden.
Ein echt super schönes Grundstück, das alles hat was Ziegen so brauchen: Gestrüpp, Bäume, einen Bachlauf, Hänge und sogar schon einen Stall und Zaun (den ich jetzt noch an ein paar stellen ausbessern muss)
Jetzt war die Frage der Grundstücksbesitzerin, wer denn haftet, wenn den Ziegen auf dem Grundstück etwas passiert? Eigentlich doch ich, richtig? Da die Ziegen ja alle registriert und auf meinen Betrieb angemeltet sind haftet doch nie die Grundstücksbesitzerin, oder?
Sie hatte mal vor einigen jahren Schafe auf dem Grundstück, von denen leider eines von einem Hund gerissen wurde, deswegen macht sie sich Sorgen.
Meine Ziegen sind alle in der Haftpflich mit drin.
Ihr wäre lediglich wichtig, dass sie nicht haftet im Falle von Tod, Krankheit, Verletzung etc.
Wie sieht das denn aus? Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass ich als Betriebsinhaber in jedem Fall hafte? Oder wenn dann (wie im Fall mit dem Hund) der Hundebesitzer?
Freue mich über hilfreiche Antworten ;)
LG
ich habe in ein paar Tagen ein neues Ziegengrundstück zu beweiden.
Ein echt super schönes Grundstück, das alles hat was Ziegen so brauchen: Gestrüpp, Bäume, einen Bachlauf, Hänge und sogar schon einen Stall und Zaun (den ich jetzt noch an ein paar stellen ausbessern muss)
Jetzt war die Frage der Grundstücksbesitzerin, wer denn haftet, wenn den Ziegen auf dem Grundstück etwas passiert? Eigentlich doch ich, richtig? Da die Ziegen ja alle registriert und auf meinen Betrieb angemeltet sind haftet doch nie die Grundstücksbesitzerin, oder?
Sie hatte mal vor einigen jahren Schafe auf dem Grundstück, von denen leider eines von einem Hund gerissen wurde, deswegen macht sie sich Sorgen.
Meine Ziegen sind alle in der Haftpflich mit drin.
Ihr wäre lediglich wichtig, dass sie nicht haftet im Falle von Tod, Krankheit, Verletzung etc.
Wie sieht das denn aus? Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass ich als Betriebsinhaber in jedem Fall hafte? Oder wenn dann (wie im Fall mit dem Hund) der Hundebesitzer?
Freue mich über hilfreiche Antworten ;)
LG