Baugenehmigung für Stall und Mistlagerung

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Olga
Beiträge: 254
Registriert: 15.03.2005, 10:11

Baugenehmigung für Stall und Mistlagerung

Beitrag von Olga »

Hallöchen!!

Wir hatten vor kurzem Besuch von den netten Menschen in Grün. Also von der Polizei. Aber das heißt selten etwas Gutes...

Kurz: Sie haben mich als Pächterin von unserer Großen Weide gesucht um eine genaue Anschrift festzustellen, damit sich untere Naturschutzbehörde bei uns melden kann.

Wir würden gegen einige Paragraphen verstoßen und hätten keine Baugenehmigungen für unsere Ställe. Außerdem wäre unser Mist nicht ordnungsgemäß gelagert.

Habt Ihr Erfahrung mit sowas?
Wir haben die Weide seit 11 Jahren. genauso lange steht auch der Pferdestall und der heuschober. Wir haben vor 3 Jahren noch ein Ziegengehege dazugebaut und einen Stall im Gehege aufgestellt. Der Stall hat aber nur die Maße 2,80 x 2,80m und ist auch nur gute 2 meter hoch.
Vorne haben wir nur einen Türgroßen Durchgang, der mit einem Kolter abgehängt ist, damit es nicht so zieht.

Dann haben wir ein Hühnergehege, wo ein kleines Hühnerhäusschen drinsteht, welches aber gerade mal genug Platz zum schlafen für die Hühner bietet. Es ist ca. 1,50 x 1,10 m und nur ca. 1,20 m hoch. Es ist vorne zu 2/3 offen

Der Pferdestall ist höchstens so groß wie 1,5 Boxen und ist vorne komplett offen. Direkt davor haben wir einen kleinen unterstand gebaut, damit die Pferde auch Trockenstehen.

Jedenfalls haben wir dafür nie eine Baugehemigung beantragt.
Alles ist in Leichtbauweise gebaut und hat kein Fundament.

Kennt sich jemand mit so was aus? hattet ihr schon einmal ärger wegen euren Hütten??

Grüße, Olga


Wer den Mensch kennt wird die Tiere lieben!
Jürgen

Beitrag von Jürgen »

hallo

also du wirst nicht drum rum kommen dich mit den behörden auseinander stzten zu müßen das zum einen .

das andere es spielt keine große rolle ob ein gebäude ( was es in deinem fall durchaus ist ) ein fundament hat oder nicht .

es kommen bei dir einige sachen zusammen , ein bau ohne genemigung und eine dunglagerstette die mit sicherheit nicht als solche genemigt ist , dazu wenn ich dich so höre kommt noch der naturschutz ins spiel .

dazu das wasserwirtschaftsamt , also alles in allem hoffe auf die einsichtigkeit deiner behörde und streite nicht mit denen , ansonsten kommt ganz schnell der bescheid zur beseitigung .

auch die möglichkeit der duldung aufgrund der jahre spielt keine rolle , ein gebäude ist schon eine kleine hütte die an 4 seiten zu ist (türen zählen als wand ) und das mit dem dung ist ein ganz arges problem hoffentlich bist du nicht in einem wasserschutzgebiet oder ähnlichem ansonsten kann es durchaus sein das es auch noch sehr teuer werden kann .

grüße jürgen


Matrix0708
Beiträge: 102
Registriert: 20.09.2006, 18:32

Beitrag von Matrix0708 »

Hallo Olga,

bei uns sind Bauten bis 20m³ Bruttorauminhalt generell Genehmigungsfrei. Auch für Stallungen. Und wenn es mehrere unabhängige Gebäude sind ist es auch kein Problem.

Ich weiß zwar nicht wo Du herkommst, zumindest gibt Dein Profil auch nichts her, aber sicherlich gibt es anderen Bundesländern auch ähnliche regelungen. Bei unserem Landratsamt gibt es online eine Liste über genehmigungsfreie Bauvorhaben.

Das der Mist nicht ordnungsgemäß gelagert wird kann auch nur heißen, dass eine Betonsohle fehlt, dass das Versickern ins Erdreich verhindert!

Wie Jürgen schon sagte, nicht aufregen, sachlich und ruhig mit den Beamten reden. Wenn möglich, vor schon mal schlau machen!


Gruß, Thomas


„Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter. Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen.“

Albert Schweitzer
Feila13
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Registriert: 18.11.2006, 23:55

Beitrag von Feila13 »

Da ich auch in "grün" arbeite, kann ich dir ziemlich sicher sagen, es hat dich jemand angeschwärzt. Vielleicht ein Wiesennachbar oder jemand, dem deine Tiere auf die Nerven gehen. Die Polizei kümmert sich normalerweise nicht von selber um so etwas. Dafür ist das Baugesetz zu umfangreich, als das wir das auch noch wissen können. Das Beste ist tatsächlich, du setzt dich mit den zuständigen Behörden in Verbindung, um für dich eine angenehme und kostengünstige Lösung zu finden. Vielleicht fällt dir ja auch ein Nachbar ein, den das alles stören könnte. Die Polizei kommt eigentlich nur von selber auf dich zu, wenn deine Tiere nicht ausreichend versorgt werden oder einen kranken Eindruck machen. Aber dann würde sich das Veterinäramt bei dir melden.


Lafayette
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Registriert: 13.05.2005, 12:53

Beitrag von Lafayette »

Untere Naturschutzbehörde klingt ziemlich nach Rheinland-Pfalz.

Von dem Moment an, wo untere Naturschutzbehörde genannt ist, ist ein Landschaftsschutzgebiet oder sogar ein Naturschutzgebiet betroffen.

Bei Landschaftsschutzgebieten besteht noch eine geringe Hoffnung die vereinigten Hüttenwerke genehmigt zu bekommen. Bei Naturschutzgebiet kommt die Abrißverfügung.

Schätzungsweise sind die für RLP üblichen 12 m3 umbauter Raum überschritten. Da bekommt man nur eine nachträgliche Baugenehmigung, wenn man ein ordentlicher landwirtschaftlicher Betrieb mit Gewinnabsicht ist. Da ist dann für Hobbytierhalter meistens Ende.

Die Handhabung der Behörden ist aber je nach Region unterschiedlich auch innerhalb eines Bundeslandes.
Wenn man nachweisen kann, daß man der Einzige ist, der das Landschaftsschutzgebiet vor Sukzession bewahrt, gibt es evtl. eine Lösung mit der unteren Naturschutzbehörde. Hier ist dann Verhandlungsgeschick gefragt.

Jetzt hoffe ich für Dich, daß Du nicht aus dem Süden von RLP bist.
Grüßle
Lafayette.


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

@Olga
Du hast eine PN.

Viele Grüße Axel


Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
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