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Anhänger mit Aufbau
Verfasst: 28.02.2007, 12:01
von Marion Schumacher
Hallo Ihr,
meine Mutter hat noch einen alten Traktoranhänger (Weidner, 4 Räder, Maße weiß ich noch nicht). Den kann ich haben und als mobilen Stall umbauen #jubel# .
Nun meine Frage, wie ist das mit dem TÜV?
Hab Ihr Eure Hänger mit Aufbau durch den TÜV gebracht, wenn ja, was ist zu beachten? #ka#
Oder macht es vielleicht mehr Sinn, den Stall in einer Art Stecksystrem zu planen, so daß der Stall zum Transport abgenommen werden kann? #ka#
Und wie schütz Ihr den Holzboden vom Anhänger, wäre Dachpappe oder PVC eine Lösung? #ka#
Gruß Marion
Verfasst: 28.02.2007, 12:55
von Hans-Willi
Hallo Marion
erkundige dich doch am besten beim Tüv ob du den Hänger forführen mußt dann bist du auf der sicheren Seite.
Bei mir ist es so das ich nicht schneller wie 6km fahren darf ( gggg) und somit ist er frei von Steuern und tüv.
ich hab ihn aber versichert falls mal der Hänger ohne fahrzeug einen Schaden anrichtet.
Zu dem Boden kann ich nur sagen deck ihn nicht ab da sich darunter Nässe bildet die nicht verdunsten kann und dir fault der Boden schneller weg als ohne belag. Wenn du ihn zwischendurch ausmistest und mal durchtrocknen lässt ist das am günstigsten und am gesündesten für deine Tiere.
bis dahin
HWB aus G.
Verfasst: 28.02.2007, 13:24
von Role1989
hallo marion,
wenn du deinen hänger als landwirtschaftliches gefährt benützt, brauchst du nur eine grüne nummertafel, keinen tüv oder sonstiges, wenn du mit dem hänger nicht über 25 km/ h fahren möchtest. ansonsten bräuchtest du ja sowieso eine druckluftanlage (was ich ja nicht glaube, dass eine eingebaut ist). mit einem hänger mit druckluftanlage müsst du meiner meinung nach alle 2 jahre zum tüv vorfahren.
gruß
robert
Verfasst: 28.02.2007, 16:01
von schuehlw
Hallo Marion,
wenn Du ihn nur als Unterstand benutzst, der innerhalb des Betriebsgeländes/Weide bewegt wird, brauchst Du gar nichts!
Wenn Du (unter 20km/h) damit fährst, genügt ein selbstgemaltes Kennzeichen Deiner Zugmaschine hintendrauf und ein Schild 20km.
Gruß Werner
Verfasst: 28.02.2007, 18:17
von Fridolin
Servus Marion
Um Gottes Willen. Mach Dich bitte nicht unglücklich und mach den gleichen Fehler wie mit dem Landratsamt vielleicht noch einmal. War Dir das noch nicht genug Lehre? Wie heisst es so schön: Wer viel fragt geht viel irr.
Du wirst mit dem Traktoranhänger ja wohl nicht auf die Autobahn und in den Urlaub fahren wollen sondern höchstens von Dir zuhause auf dem kürzesten Weg auf die Weide. Du wirst das auch nicht dann machen, wenn alle Welt auf der Straße ist, sondern zeitig in der Früh, wo Du maximal dem Zeitungsausträger begegnest. Und sollte Dich wirklich jemand auf das Konstrukt ansprechen, dann stell Dich ahnungslos.
Soweit ich informiert bin, geht es hier um 4 Ziegen, die Du auf einer ganz bestimmten Weidefläche grasen lassen möchtest. Dazu musst Du nicht die ganze deutsche Bürokratie auf den Plan rufen!
Liebe Grüße
Verfasst: 28.02.2007, 22:16
von Anonymous
schuehlw hat geschrieben:Hallo Marion,
Wenn Du (unter 20km/h) damit fährst, genügt ein selbstgemaltes Kennzeichen Deiner Zugmaschine hintendrauf und ein Schild 20km.
Gruß Werner
1. die Grenze sind 25km/h (früher, Anfang 70er, waren es mal 20)
2. Folgekennzeichen nur bei landwirtschaftlicher Nutzung erlaubt
3. *Alle* landwirtschaftlichen Anhänger benötigen eine Betriebserlaubnis. Es sei denn der Anhänger ist älter als Bj. 61 (kann auch 60 gewesen sein). Wenn diese Betriebserlaubnis fehlt, *kann* man durchaus verknackt werden. Passiert bei und zunehmend häufiger, die Jungs vom SpV Grün-Weiss, postieren sich bei uns an der Zufahrtstrasse zur Raiffeisen und ziehen reihenweise selbstgebaute Anhänger aus dem Verkehr.
Es hängt aber letzendlich immer davon ab, wo man unterwegs ist und wie hoch die polizeiliche Besatzdichte ist :-)
Bei einem Ackerwagen würde ich etwas basteln, das man für den Transport wieder zusammenklappen kann. Um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Michael
Verfasst: 28.02.2007, 22:31
von Eckfritz
Als mobilen Ziegenunterstand benutze ich einen Fladafi-Container auf einem 25 km/h Fahrgestell. Diese Dinger haben von außen her keinerlei Vergang und haben ein geniales Regalsystem um den Ziegen auch Liegebretter einzubauen. Es gibt zwar noch andere Firmen die solche Container bauen und die sehen auf den ersten Blick auch genauso aus. Aber aus eigener Erfahrung von mittlerweile über 10 Containern kann ich mit reinem Gewissen behaupten das die mit riesigem Abstand besten von Fladafi kommen. Unter <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.fladafi.de">www.fladafi.de</a><!-- w --> kann man sie sich betrachten. Es gibt verschiedene Größen, unterschiedliche Türen, alle Farben, Fahrgestelle 25 km/h oder auch 80 km/h. An fast allen Ecken Deutschlands gibt es Mecker von den Jägern, diesen Falschspielern. Wenn denen was nicht passt fühlen die sich in der Ausübung ihrer Jagdrechte eingeschränkt. Dann wird man bei der unteren Naturschutzbehörde angelappt die dann mal nachsehen kommen ob da nicht ein Stall oder sonstwas errichtet wurde. Diese Burschen haben in fast allen Amtsstuben Gleichgesinnte sitzen die dann gerne die Erlasse und Gesetze so biegen das es der Jägerschaft passt. Wenn also die UNB jemandem auf die Füße tritt immer gleich fragen ob der Dezernent einen Jagdschein hat. Mit diesen mobilen Stallungen können einem diese Brüder gar nix; aber sie suchen akribisch weiter.
Verfasst: 01.03.2007, 09:25
von Roland Müller
Hallo,
ich benutze als mobilen Unterstand einen alten Ladewagen, bei dem ich mit Eternitplatten ein Dach drauf gebaut habe. Die Heckklappe, die normalerweise nach oben aufschwingt, habe ich unten angeschlagen, so daß sie gleichzeitig als Aufstiegsrampe für die Ziegen dient. Wenn ich umziehen will, locke ich die Ziegen mit einem Eimer Schrot auf den Wagen, Klappe zu, Traktor davor und ab gehts.
Übrigens: derartige landwirtschaftliche Anhänger sind, wenn Sie hinter einer Zugmaschine mit maximal zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 25km/h geführt werden, gemäß StVZo §18(2)6,a. zulassungsfrei und benötigen auch kein Folgekennzeichen. Aber, was sehr interessant ist und vielleicht etwas altertümlich anmutet, an der linken Seite muß ein Schild mit dem Namen des Eigentümers und der Ortschaft in der er wohnt angebracht sein. Mit absolut selbst gebauten Anhängern, d.h. vom Fahrgestell an, verhält es sich natürllich anders. Aber alle anderen Anhänger haben ein Typenschild, egal wie alt sie sind.
Grüße aus dem Hessischen,
Roland
Verfasst: 01.03.2007, 11:32
von Werner
Hallo,
das mit dem Namensschild kenn ich von den Einachstraktoren mit Anhänger. Ich fahre einen Gutbrod Rex, bei Landwirtschaftlicher Nutzung ebenfalls zulassungsfrei. Brauch weder Kennzeichen noch Steuer zahlen. Eine Betriebserlaubnis brauch ich dafür aber schon, Zulassung nicht. Muß nicht mitgeführt werden, aber vorhanden sein.
Die sicherste Methode sind 6 Km/h Schilder, Beleuchtung nach StVZo, bei lanwirtschaftlichen Geräten bis zu 3m Breite. Es darf aber nicht schneller gefahren werden, sonst brauchts zugelassene Achse etc.
Ein Problem gibt es noch mit den Kugelköpfen auf der Ackerschiene, die Köpfe haben die nötige Zulassungsnummer, die Ackerschiene nicht. Der Kopf darf aber nur auf einem geprüftem Bauteil befestigt werden.
Betriebserlaubnis für einen Anhänger kann man bei der Zulassunsstelle mit einem Tüv Gutachten ausstellen lassen. Alles was fest verbaut ist muß durch die Prüfung, ein Aufbau mit Zurrgurten festgemacht, ist aber Ladung.
Der Tüv oder die Polizei geben meiner Erfahrung nach unbürokratisch Auskunft, fühlte mich immer gut beraten.
Gruß
Werner
Verfasst: 01.03.2007, 12:52
von Marion Schumacher
Hallo Ihr,
vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
@ Fridolin ... ja, ja, ich weiß ... *oops*
@ Eckfritz, habe sowohl Jäger als auch die Polizei regelmäßig bei mir zuhause am Küchentisch sitzen, daher denke ich nicht, daß die mir in die Suppe spucken, sonst könnte ja mal der Braten versalzen serviert werden ... #damdidam#
Das Problem sind die lieben Nachbarn und andere Menschen in einem kleinen Dorf, wo es dann schnell heißt, "die darf das , weil ..."
Daher auch meine Anfrage beim Landratsamt wegen Zaun etc