Landschaftspflege mit Ziegen
Landschaftspflege mit Ziegen
Hallihallo liebe 'Pflegende',
mir kam zu Ohren, dass man Ziegen, die Landschaftspflege betreiben, kein Heu zufüttern dürfe.
Stimmt das?
Ist das nicht irgendwie ungesund, weil ich immer der Meinung war, dass Ziegen, bzw. der Pansen ja Heu braucht. ?(
Bitte um Aufklärung, das interessiert mich sehr.
Wenn ich nämlich so an meine Ziegen denke, denen ich Heu ad libitum anbiete und die dennoch auch sowas Ähnliches wie Landschaftspflege betreiben ( privat)....und wenn ich sehe, wie sie sich dann immer trotzdem noch die Bäuche mit Heu vollschlagen.... :?:
Fragen über Fragen... *oops*
Lg Elli&co ?(
mir kam zu Ohren, dass man Ziegen, die Landschaftspflege betreiben, kein Heu zufüttern dürfe.
Stimmt das?
Ist das nicht irgendwie ungesund, weil ich immer der Meinung war, dass Ziegen, bzw. der Pansen ja Heu braucht. ?(
Bitte um Aufklärung, das interessiert mich sehr.
Wenn ich nämlich so an meine Ziegen denke, denen ich Heu ad libitum anbiete und die dennoch auch sowas Ähnliches wie Landschaftspflege betreiben ( privat)....und wenn ich sehe, wie sie sich dann immer trotzdem noch die Bäuche mit Heu vollschlagen.... :?:
Fragen über Fragen... *oops*
Lg Elli&co ?(
dürfen ist ggfs. zu eng gesehen.
Es macht bei einer artenreichen Fläche keinen Sinn, Heu anzubieten, solange die Vegetation ausreicht, weil die Ziegen es schlichtweg liegen lassen. Ab Herbst oder im Frühjahr, wenn der Aufwuchs noch nicht ausreicht, kann man das durchaus überdenken.
Wobei auf den "echten" Pflegeflächen auch gegen Zufütterung gesprochen wird, weil dadurch Samen ausgebracht werden kann, der auf diesen Flächen nicht erwünscht ist - sollen doch oftmals eher gefährdete Pflanzen wieder Fuß fassen.
Es macht bei einer artenreichen Fläche keinen Sinn, Heu anzubieten, solange die Vegetation ausreicht, weil die Ziegen es schlichtweg liegen lassen. Ab Herbst oder im Frühjahr, wenn der Aufwuchs noch nicht ausreicht, kann man das durchaus überdenken.
Wobei auf den "echten" Pflegeflächen auch gegen Zufütterung gesprochen wird, weil dadurch Samen ausgebracht werden kann, der auf diesen Flächen nicht erwünscht ist - sollen doch oftmals eher gefährdete Pflanzen wieder Fuß fassen.
Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
hallo
in naturschutzgebieten gibt es vereinzelt heufütterungsverbote um, wie sabine schon geschrieben hat, die vegitation nicht zu beeinflussen
in diesen gebieten bekommt der durchschnitts-landschaftspfleger aber ohnehin keine genehmigung (es sei denn, man ist mit dem hüter des gebietes verwandt oder befreundet :-D ) ...bzw. dürfen dort auch keine wildtiere mit zugeprachtem futter unterhalten werden
ausser an den ausgewiesenen plätzen - diese gelten dann sowohl für wildtiere als auch für landschaftspfleger
auch können vereinzelte gemeinden ein fremd-futter verbot verhängen ..... muss in jedem pflegevertrag aufscheinen
ich füttere heu zu :-D - wird aber teilweise nicht genommen, da ausreichend grünfutter vorhanden....es sei denn, es regnet #freunde#
in naturschutzgebieten gibt es vereinzelt heufütterungsverbote um, wie sabine schon geschrieben hat, die vegitation nicht zu beeinflussen
in diesen gebieten bekommt der durchschnitts-landschaftspfleger aber ohnehin keine genehmigung (es sei denn, man ist mit dem hüter des gebietes verwandt oder befreundet :-D ) ...bzw. dürfen dort auch keine wildtiere mit zugeprachtem futter unterhalten werden
ausser an den ausgewiesenen plätzen - diese gelten dann sowohl für wildtiere als auch für landschaftspfleger
auch können vereinzelte gemeinden ein fremd-futter verbot verhängen ..... muss in jedem pflegevertrag aufscheinen
ich füttere heu zu :-D - wird aber teilweise nicht genommen, da ausreichend grünfutter vorhanden....es sei denn, es regnet #freunde#
Herrchen unser, der du bist am Hofe; geheiligt werde deine weide; das astwerk komme, unser Wille geschehe, wie im stall so auch auf der Weide; Uns're täglichen Kräuter gib uns heute; Und vergib uns unsere Schuld, wenn wir hopsen auf nachbars Weide; führ uns also nicht in Versuchung, sondern Erlöse uns von dem Astwerkmangel....so is'es .

-
Jörg Friedrichs
[font='Calibri']Hallo Elli,[/font]
[font='Calibri']mit dem Thema befasse ich mich zur Zeit auch. (NRW)[/font]
[font='Calibri']Das Fütterungsverbot bezieht sich in erster Linie auf den Vertragsnaturschutz. Dort ist es untersagt Raufutter zu reichen. Wenn also jemand ein Stück Land hat und dieses unter Vertrag stellt, kann er dort z.B. Ziegen weiden lassen und bekommt eine Ausgleichszahlung. Die beträgt pro ha ca. 267, €. Da es Ziegen sind, bekommt man pro Herde noch einmal 25,-€ pro Tier hinzu jedoch für nicht mehr als 8 Tiere.[/font]
[font='Calibri']Ich bin auch Deiner Meinung dass die Tiere ungehinderten Zugang zu heu haben sollten. [/font]
[font='Calibri']Mir sagte man dazu hinter vorgehaltener Hand „Man solle das Nachbargrundstück mit dazu nehmen und dort füttern“[/font]
[font='Calibri']Gut so weit, wenn es Eigentum ist. [/font]
[font='Calibri']Wenn die Fläche nicht zum Eigentum gehört sieht die Sache schon wieder anders aus. [/font]
[font='Calibri']Es gibt Flächen die als Ausgleichsmaßnahme unter Vertrag genommen werden. Z.B. Firmen die Bauen wollen. Diese suchen dann Leute die dann diese Stücke bewirtschaften oder Beweiden (im Vertraglichen Rahmen). [/font][font='Calibri']Solch eine Anfrage hatte ich schon. Nur, würde ich keine Pacht bezahlen und die Subvention kann man nur beantragen wenn es einem „gehört“.[/font][font='Calibri']Außerdem wäre es dann eine Dienstleistung die ich auch anderes Vergütet haben möchte. [/font]
[font='Calibri']Alleine eine Täglich Kontrolle mit einem Anfahrtsweg von 10 km übersteigen ja schon fasst die Subvention und das ohne Auf- und Abbau ohne Gerätschafften etc.[/font][font='Calibri']Ich habe im Netz mal eine Kalkulation gefunden und dort entstanden Kosten von min 500€/ha.[/font][font='Calibri']Des weiteren sollte man sich beim Finanzamt informieren wie so etwas gerechnet wird. Ebenso bei der BG. Hier in NRW hatte ich schon längere Gespräche mit der BG, dort kannte man das System nicht „Tiere zur Beweidung auf eine fremde Wiese stellen und dafür Geld bekommen“[/font][font='Calibri']Dort war nicht mal klar wie das einzuordnen ist. Wahrscheinlich als Lohnunternehmer.[/font]
[font='Calibri']Bloß nicht verleiten lassen so von wegen „hier gibt es Futter umsonst“ - - Das kann man dann billiger kaufen.[/font]
[font='Calibri']Wenn hier jemand eine andere oder bessere Info hat wäre ich auch sehr interessiert daran. Auch wenn ich mit meinen Infos auf dem Holzweg bin bitte Melden.[/font]
[font='Calibri']Schönen Gruß[/font]
[font='Calibri']Jörg[/font]
[font='Calibri']mit dem Thema befasse ich mich zur Zeit auch. (NRW)[/font]
[font='Calibri']Das Fütterungsverbot bezieht sich in erster Linie auf den Vertragsnaturschutz. Dort ist es untersagt Raufutter zu reichen. Wenn also jemand ein Stück Land hat und dieses unter Vertrag stellt, kann er dort z.B. Ziegen weiden lassen und bekommt eine Ausgleichszahlung. Die beträgt pro ha ca. 267, €. Da es Ziegen sind, bekommt man pro Herde noch einmal 25,-€ pro Tier hinzu jedoch für nicht mehr als 8 Tiere.[/font]
[font='Calibri']Ich bin auch Deiner Meinung dass die Tiere ungehinderten Zugang zu heu haben sollten. [/font]
[font='Calibri']Mir sagte man dazu hinter vorgehaltener Hand „Man solle das Nachbargrundstück mit dazu nehmen und dort füttern“[/font]
[font='Calibri']Gut so weit, wenn es Eigentum ist. [/font]
[font='Calibri']Wenn die Fläche nicht zum Eigentum gehört sieht die Sache schon wieder anders aus. [/font]
[font='Calibri']Es gibt Flächen die als Ausgleichsmaßnahme unter Vertrag genommen werden. Z.B. Firmen die Bauen wollen. Diese suchen dann Leute die dann diese Stücke bewirtschaften oder Beweiden (im Vertraglichen Rahmen). [/font][font='Calibri']Solch eine Anfrage hatte ich schon. Nur, würde ich keine Pacht bezahlen und die Subvention kann man nur beantragen wenn es einem „gehört“.[/font][font='Calibri']Außerdem wäre es dann eine Dienstleistung die ich auch anderes Vergütet haben möchte. [/font]
[font='Calibri']Alleine eine Täglich Kontrolle mit einem Anfahrtsweg von 10 km übersteigen ja schon fasst die Subvention und das ohne Auf- und Abbau ohne Gerätschafften etc.[/font][font='Calibri']Ich habe im Netz mal eine Kalkulation gefunden und dort entstanden Kosten von min 500€/ha.[/font][font='Calibri']Des weiteren sollte man sich beim Finanzamt informieren wie so etwas gerechnet wird. Ebenso bei der BG. Hier in NRW hatte ich schon längere Gespräche mit der BG, dort kannte man das System nicht „Tiere zur Beweidung auf eine fremde Wiese stellen und dafür Geld bekommen“[/font][font='Calibri']Dort war nicht mal klar wie das einzuordnen ist. Wahrscheinlich als Lohnunternehmer.[/font]
[font='Calibri']Bloß nicht verleiten lassen so von wegen „hier gibt es Futter umsonst“ - - Das kann man dann billiger kaufen.[/font]
[font='Calibri']Wenn hier jemand eine andere oder bessere Info hat wäre ich auch sehr interessiert daran. Auch wenn ich mit meinen Infos auf dem Holzweg bin bitte Melden.[/font]
[font='Calibri']Schönen Gruß[/font]
[font='Calibri']Jörg[/font]
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Ziegentrekking Altmühlfra
- Beiträge: 1172
- Registriert: 31.03.2010, 19:24
Hallo Elli,
bei "Angeboten" einfach vorher abklären, ob das ein Privatmann ist, der einfach eine Fläche sauberhalten möchte, aber den Arbeitsaufwand mit Maschinen scheut oder ob es sich um ausgewiesene Landschaftspflegeflächen (für die man Geld bekommt) handelt.
bei "Angeboten" einfach vorher abklären, ob das ein Privatmann ist, der einfach eine Fläche sauberhalten möchte, aber den Arbeitsaufwand mit Maschinen scheut oder ob es sich um ausgewiesene Landschaftspflegeflächen (für die man Geld bekommt) handelt.
Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
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