Neue Transportverordnung seit 5. Januar 2007 in Kraft

Annabella
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Beitrag von Annabella »

Im Prinzip bin ich für eine Verschärfung der Transportverordnung.
ABER: soweit ich das rauslesen konnte (bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch interpretiere), maßregeln bzw. beschränken die neuen Regelungen vor allem die "kleinen" Transporte (egal ob jetzt von Ziegen und Schafen bei An-oder Verkauf, oder z. B. einem Reitpferd zum Turnier oder einer Stute zum Hengst). Nicht jeder Tierhalter hat einen eigenen Transportanänger, das ist das erste Problem. Und oft gehen Transporte über weitere Strecken als 65 km, denn das ist eigentlich heutzutage keine wirkliche Entfernung mehr- zur Uni-Tierklinik nach München habe ich satte 100 km, einfach....
Und warum ich meine Ziegen nicht mehr im Kombi transportieren dürfte, leuchtet mir überhaupt nicht ein: ich habe einen Geländewagen, auf dessen Ladefläche zwei große Hunde bequem Platz haben. Wenn da ein Absperrgitter drin ist (ist ja beim Transport von Hunden auch mittlerweilen Pflicht), wo liegt da der Unterschied zwischen Ziegen und Hunden????
Ich werde demnächst mal zum Vet.-Amt dackeln und dumm nachfragen,was jetzt eigentlich Sache ist. Denn ich bin weder Landwirt (amtlich bescheinigt durch Rechtsstreit) noch Transporteur- ich bin einfach Hobbyhalter mit Erfahrung.- Wie die das wohl einstufen?


Liebe Grüße,
Katja
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Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich!
(Konrad Adenauer)
sanhestar
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Beitrag von sanhestar »

Hallo Katja,

Du sprichst genau das an, was auch mir Sorgen macht.

Beispiel: an Sylvester machte einer unserer Böcke einen "unguten" Eindruck". Frass schlecht, knirschte mit den Zähnen, stand nur herum. Mir war's zu heikel, abzuwarten und evtl. mitten in der Nacht mit einem Notfall dazustehen und keiner da, der fahren könnte oder TA, der kommen würde (Alkoholkonsum, allgemeine Feiern). Also haben wir den Kerl nachmittags eingepackt und sind in die Klinik nach Giessen gefahren.

Ich müsste nachsehen, aber Giessen ist mehr als 65 km von uns weg, je nach dem, wie man fährt.

Also hätte ich mir erst vom Amtsvet die Transporttauglichkeit bescheinigen lassen müssen. Nun, transportiert werden dürfen, nach dieser Verordnung, nur gesunde Tiere.

Da stellt sich für mich die Frage, die ich auch mit dem Amtsvet hier vor Ort am Montag klären werde, ob aus gesundheitlichen Gründen der Transport erlaubt wäre oder nicht.

Gruss


Sabine M.H.
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Elise
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Beitrag von Elise »

Hallo, also mal angenommen mein Pferd oder auch eine Ziege hat Probleme, die ich nur in einer Klinik lösen lassen kann, da werde ich nicht aufs Amt laufen oder zu Nachtzeiten dort anrufen (man erreicht dort auch niemanden).
Ich werde nicht das Leben meines Tieres aufs Spiel setzen nur weil irgendwelche Gesetze eine Transportverordnung vorschreiben.

Die Gesetzes- und Verordnungswelle überrollt uns alle!
Das ist nicht mehr normal !

Vlg Claudia


Jürgen

Beitrag von Jürgen »

hi

also ich glaube vieles wird einfach auch falsch interpretiert , bei notfällen sieht es anderes aus , da verlangt niemand eine tranportgenemigung , aber eines ist doch auch mehr wie richtig , jeder tierhalter sollte doch eine möglichkeit haben seine tiere bei bedarf ordentlich zu transportieren und nicht sacgen , nur weil ich keine möglichkeit habe stecke ich das tier übertrieben gesagt in den kofferaum .

es geht bei der VO doch mehr darum das transporte eingeschränkt werden , und das eine regelmäßigkeit in die sache kommt .

auf der anderen seite sollte man sich auch um einen TA in seiner nähe kümmern und nicht mehr als 100 km fahren müßen um einen TA zu erreichen , da werden mir auch die skeptiker zustimmen müßen .

bei prferden ist das mit den kliniken noch nach voll ziehbar , wegen der versorgung , aber bei schafen und ziegen denke ich bekommen das viele landtierärzte auch hin im notfall .

wie gesagt ich finde es gut das die VO nun alle betrifft und nicht nur die großen transportfirmen und oder die viehhändler die so eine VO schon seit jahren haben und auch den nachweis führen müßen .

grüße jürgen


sanhestar
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Beitrag von sanhestar »

Hallo Jürgen,

die TÄ's hier sind leider nicht das gelbe vom Ei - ziegentechnisch. Ein guter, wenn der jedoch keinen Dienst hat, sieht's schon übel aus. Die anderen "einigermassen" tauglich, aber für Notfälle, naja....

Letztes Jahr hat's mich 1 Lamm und eine Mutterziege gekostet, dass ich zu spät bzw. nicht nach Giessen gefahren bin und seitdem packe ich, was mir kritisch erscheint, in den Transporter oder das Auto und fahre los.

Habe die Erfahrung gemacht, dass eine einzelne Ziege im Kofferraum (Kombi/Bus/Geländewagen) oftmals komfortabler steht/liegt als allein im Hänger, wo sie sich deutlich mehr ausbalancieren muss. Auch kann ich dann ein wachsames Auge auf dem Kreislauf haben (wir fahren in solchen Fällen zu zweit).

Gruss


Sabine M.H.
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M.Marek
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Registriert: 19.11.2006, 17:02

Beitrag von M.Marek »

hallo zusammen!
Hab gerade am Freitag mit den Ämtern geredet!
Der Kurs ist erst ab 2008 Pflicht!
Muß jetzt antrag auf Genehmigung stellen, dann muß ich da es ja
kein neuer Tranporthänger ist beim Vet.Amt vorfahren und bekomme dann die zulassung des Hängers für tierzwecke genehmigt und meine
Transporterlaubnis!
Aber möchte auch noch sagen das man in Zukunft einzelene Tiere nicht
alleine transportieren wegen dem Streß steht auch so irgendwo im gesetzt!

Also noch viel Spaß in der Zukunft!


Fridolin
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Beitrag von Fridolin »

Jetzt habe ich mir die Links noch einmal durchgelesen, ich habe mich aber nirgends angesprochen gefühlt. Auch dann nicht, wenn ich mit meinem Anhänger, der ein Planendach hat, mit einer Ziege wo hin fahre. Nicht einmal dann, wenn dies weiter als 65 Km sind.

Denn ich bin weder Tiertransporteuer, noch Landwirt, noch bin ich ein gewerbsmäßiger Ziegenzüchter.

Bild


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Ich hab bisher nur gute Erfahrungen gemacht mit dem Pferdeanhänger. Die Ziegen (egal ob alleine oder zu mehreren) schlafen immer relaxed im Stroh bis ich sie auslade.


sanhestar
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Beitrag von sanhestar »

Hallo Habermus,

Tierärzte haben nicht, wie Humanärzte, eine Behandlungspflicht. Leidvolle Erfahrung. Sie können eine Behandlung immer damit ablehnen, dass sie mit dieser Tierart keine Erfahrung haben, "nur" Kleintiere behandeln, etc.

Wie gesagt, können, nicht müssen...

Und es geht hier nicht um den TA, der eine Behandlung verweigert, sondern um das Vet.Amt, das eine Transportgenehmigung versagen könnte.

@Fridolin: Du bist Tierhalter und diese Bezeichnung ist in der Verordnung zu finden.

@Marek: ist diese Genehmigung dann für alle Transporte gültig oder musst Du jeweils neu beantragen?

Gruss


Sabine M.H.
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Anonymous

Beitrag von Anonymous »

sanhestar hat geschrieben:Hallo Habermus,
Und es geht hier nicht um den TA, der eine Behandlung verweigert, sondern um das Vet.Amt, das eine Transportgenehmigung versagen könnte.
Ja, ich meine, wenn der Transprt verweigert wird, dann muß halt der TA kommen - und er kann sich nicht rausreden wenn er sonst auch schon die Tierart behandelt hat.


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