Hallo Ulli, hallo Thomas,
auch ihr habt recht, aber ich denke einfach, es muss jedem klar sein, dass er/sie sich wirklich im "luftleeren" Raum bewegt.
Dass die Ohrmarken keinen Sinn machen, ist jedem klar ausser den Behörden in Brüssel.
Gruss
Ohrmarken - aber welche???
Hallo zusammen!
Also bitte laßt bezüglich des Owi Schreckenszenarios mal bitte die Kirche im Dorf. Bisher existiert nur eine Änderungsverordnung zur Kennzeichnungsverordnung, die vorschreibt, daß ab Ende Juli glaube ich, alle Tiere, die nach diesem Datum geboren wurden,doppelt gekennzeichnet werden müssen. Alle Tiere die davor zur Welt kamen unterliegen den alten Kennzeichnungsvorschriften, also Verbandstätowierung oder EU-Betriebsnummer mit Autokennzeichen.
Bis dato existiert noch keine Durchführungsverordnung zur Änderung der Kennzeichnungsverodnung! Das klingt ein bißchen so wie das Lied von Reinhard Mei mit den Antragsformularen, und es ist auch irgendwie so.
Also, auf Bundesebene wurde noch nicht festgelegt, wie diese doppelte Kennzeichnung aussehen soll. Diese Kennzeichnung wird mit einer Datenbank und Begleitpapieren gekoppelt sein, nach Vorbild der Rinderkennzeichnung. Die früheste Entscheidung auf Bundes- und Länderebene wird nicht vor Ende des Jahres fallen!
Solange noch keine Entscheidung über die neue Kennzeichnung vorliegt ist nach der alten Kennzeichnungsverordnung zu verfahren!
Das Thema Ordnungswidrigkeiten: Owi's werden nicht in EU-Verordnungen geregelt. Das ist Ländersache und im Fall Ohrmarken wird es von den Veterinärbehörden entschieden.
Die Veterinärbehörden in Rheinland-Pfalz haben bisher mit Sicherheit noch keine nennenswerte Geldbuße bei Verstößen gegen die Kennzeichnung von Ziegen verhängt! Wieso auch, wenn man die Tiere ordnungsgemäß nachkennzeichnet und ein vernünftig geführtes Bestandsregister vorweist, lassen die Behörden in der Regel Gnade vor Recht ergehen.
Ich habe lange genug mit Durchsetzung und Prüfung von EU-Verordnungen gearbeitet und wage mich daher zu der Prognose, daß die Prüfung der Ziegenkennzeichnung erst verstärkt wird, wenn die tatsächliche Durchführungsverordnung mindestens ein halbes Jahr alt ist! Da diese Durchführungsverordnung noch fehlt machen wir einfach weiter wie bisher. Etwas vorsichtiger müssen die Ziegenhalter sein, die für die Haltung von Ziegen EU-Subventionen erhalten. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube in Teilen von Bayern und BaWü ist dies der Fall.
In Rheinland-Pfalz läuft man bis dato lediglich Gefahr bei fehlender Kennzeichnung erwischt zu werden wenn man z. B. FUL-Flächen bewirtschaftet und eine Kontrolle durch die ADD bekommt.
Durch das förderale System mit den versch. Bundesländern heißen die Kontrollbehörden überall anders. Die Vorgehensweise ist aber bis auf Kleinigkeiten gleich.
Jeder Ziegenhalter für ist für sich selber verantwortlich. Allerdings sollte man die Ziegen, die man verkauft auch Kennzeichnen. Es ist schon doof, wenn man eine ungekennzeichnete Ziege an die Ehefrau vom Amtsveterinär verkauft :) . Ebenfalls sollte man darauf achten, daß die eigene Ziegenhaltung keinen Anstoß erregt und man evtl. angezeigt wird.
Wenn der Ziegenkäufer die Ohrmarke wieder entfernt, ist man außen vor, da man ja korrekt gehandelt hat.
Ehe ich's vergesse. Schlachtziegen dürfen weiterhin mit der EUBetriebsnummer und Autokennzeichen gekennzeichnet werden.
Im Moment ist Abwarten und bloß nicht auffallen angesagt.
LG
Lafayette
Also bitte laßt bezüglich des Owi Schreckenszenarios mal bitte die Kirche im Dorf. Bisher existiert nur eine Änderungsverordnung zur Kennzeichnungsverordnung, die vorschreibt, daß ab Ende Juli glaube ich, alle Tiere, die nach diesem Datum geboren wurden,doppelt gekennzeichnet werden müssen. Alle Tiere die davor zur Welt kamen unterliegen den alten Kennzeichnungsvorschriften, also Verbandstätowierung oder EU-Betriebsnummer mit Autokennzeichen.
Bis dato existiert noch keine Durchführungsverordnung zur Änderung der Kennzeichnungsverodnung! Das klingt ein bißchen so wie das Lied von Reinhard Mei mit den Antragsformularen, und es ist auch irgendwie so.
Also, auf Bundesebene wurde noch nicht festgelegt, wie diese doppelte Kennzeichnung aussehen soll. Diese Kennzeichnung wird mit einer Datenbank und Begleitpapieren gekoppelt sein, nach Vorbild der Rinderkennzeichnung. Die früheste Entscheidung auf Bundes- und Länderebene wird nicht vor Ende des Jahres fallen!
Solange noch keine Entscheidung über die neue Kennzeichnung vorliegt ist nach der alten Kennzeichnungsverordnung zu verfahren!
Das Thema Ordnungswidrigkeiten: Owi's werden nicht in EU-Verordnungen geregelt. Das ist Ländersache und im Fall Ohrmarken wird es von den Veterinärbehörden entschieden.
Die Veterinärbehörden in Rheinland-Pfalz haben bisher mit Sicherheit noch keine nennenswerte Geldbuße bei Verstößen gegen die Kennzeichnung von Ziegen verhängt! Wieso auch, wenn man die Tiere ordnungsgemäß nachkennzeichnet und ein vernünftig geführtes Bestandsregister vorweist, lassen die Behörden in der Regel Gnade vor Recht ergehen.
Ich habe lange genug mit Durchsetzung und Prüfung von EU-Verordnungen gearbeitet und wage mich daher zu der Prognose, daß die Prüfung der Ziegenkennzeichnung erst verstärkt wird, wenn die tatsächliche Durchführungsverordnung mindestens ein halbes Jahr alt ist! Da diese Durchführungsverordnung noch fehlt machen wir einfach weiter wie bisher. Etwas vorsichtiger müssen die Ziegenhalter sein, die für die Haltung von Ziegen EU-Subventionen erhalten. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube in Teilen von Bayern und BaWü ist dies der Fall.
In Rheinland-Pfalz läuft man bis dato lediglich Gefahr bei fehlender Kennzeichnung erwischt zu werden wenn man z. B. FUL-Flächen bewirtschaftet und eine Kontrolle durch die ADD bekommt.
Durch das förderale System mit den versch. Bundesländern heißen die Kontrollbehörden überall anders. Die Vorgehensweise ist aber bis auf Kleinigkeiten gleich.
Jeder Ziegenhalter für ist für sich selber verantwortlich. Allerdings sollte man die Ziegen, die man verkauft auch Kennzeichnen. Es ist schon doof, wenn man eine ungekennzeichnete Ziege an die Ehefrau vom Amtsveterinär verkauft :) . Ebenfalls sollte man darauf achten, daß die eigene Ziegenhaltung keinen Anstoß erregt und man evtl. angezeigt wird.
Wenn der Ziegenkäufer die Ohrmarke wieder entfernt, ist man außen vor, da man ja korrekt gehandelt hat.
Ehe ich's vergesse. Schlachtziegen dürfen weiterhin mit der EUBetriebsnummer und Autokennzeichen gekennzeichnet werden.
Im Moment ist Abwarten und bloß nicht auffallen angesagt.
LG
Lafayette