Kettenhaltung

PeterNZ
Beiträge: 47
Registriert: 24.04.2008, 00:12

Beitrag von PeterNZ »

Sorry, aber wie bringst du
[...] ob ein besitzer seine tiere artgerecht hält,[...]
und tuedern zusammen? Das anbinden von tieren wenn es nicht nur kurzfristig im sinne von "ein pferd anbinden" ist, kann fuer mich nicht artgerechte haltung sein!

Aber jeder hat halt dazu eine andere einstellung!

Cheers

Peter


'The people are Scotch. They stopped here on their way home to heaven - thinking they had arrived.'
Mark Twain New Zealand, 1899
ElliBesch
Beiträge: 3694
Registriert: 17.03.2008, 10:35

Beitrag von ElliBesch »

Genau meine Meinung,lieber PeterNZ! #daumen_hoch* #daumen_hoch* #daumen_hoch* ,
denn wenn man das Wesen der Ziegen einmal kennengelernt hat,kann man dieses "Vor-sich -hin-dümpeln"nicht als artgerecht,respektive"natürlich"bezeichnen. #daumen_runter# Wenn ich so meine (leider nur derzeit drei) Muckels beobachte,ihr soziales Verhalten,ihre Neckereien und/oder auch Rangkämpfe/Rangeleien....und wenn sie nach einem ausführlichen "Abend-Mahl"(hier und da noch Knabbern,Springen,Spielen,Toben etc....)in ihren Stall marschieren und sich gemütlich zum Wiederkäuen zusammenlegen,was dann so aussieht,als tauschten sie noch ihr am Tage Erlebtes miteinander aus... ;-) ,wenn ich,da ich selbst sehr früh wach bin,sehe,wie sie schon in der Morgendämmerung aus ihrem Stall kommen,um "ihre Welt" wieder neu zu erkunden,erstes Futtern in den Frühmorgenstunden,danach nochmals gemütlich ins Ställchen und nochmals "Duckeln"....Ach,das Ziegenleben kann sooooo schön sein! :D

Aber die getüderte Ziege ?????????????? #ka#
Schönen Tag!

Elli&Co


Bild

Not being vegan is a mistake. ^^
Regina

Re: Kettenhaltung

Beitrag von Regina »

Hallo Peter und alle anderen,

bin ganz deiner Meinung, zumal das Anbinden (Tüdern) in Deutschland und auch in vielen anderen Bundesländern verboten ist. Man sollte sich auf jeden Fall mal beim Veterinäramt erkundigen. Unser Tierarzt vom Veterinäramt kannte sich mit den Gesetzen da bestens aus.

Ich zitiere mal aus: TVT
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Artgerechte Ziegenhaltung

6.6 Bewegungsverhalten:

Ziegen sind bewegungsfreudige Tiere. Sie steigen gern, springen auf erhöhte Gegenstände
und ruhen sich auf hoch liegenden Flächen aus. In Nordafrika klettern die dort heimischen
Ziegen sehr geschickt auf Bäume, um Laub zu fressen. Dieses Verhalten ist ein Erbe
der im Gebirge lebenden Wildform. Die Fähigkeit und Lust der Ziegen, zu klettern und
zu steigen, erschwert ihre Haltung.


9.3 Tüdern
Diese Form der Haltung bedeutet, dass die Ziege auf der Weide angepflockt wird. Dies
kann durch einen in den Boden geschlagenen Eisenpflock (ca. 35 cm lang) mit Knauf geschehen.
Um diesen Pflock liegt ein Eisenring, an dem eine höchstens 3,5 m lange Kette
befestigt ist. Zwei Kettenwirbel, einer am Pflock und einer an der Ziege, verhindern das
Zusammendrehen der Kettenglieder. Das Halsband sollte breit sein, um Verletzungen zu
vermeiden.
Eine andere Form des Tüderns besteht aus zwei im Abstand von ca. 6 m in den Boden
gerammten Pflöcken. Zwischen ihnen wird ein Drahtseil gespannt. Die Ziege ist an einer
Kette von ca. 3 m über einen Laufring mit dem Seil verbunden. Im Laufbereich dürfen keine
Hindernisse vorhanden sein, damit das Tier sich nicht verheddert.
Da für das Tüdern in der Regel nur wenig futterwüchsige Flächen genutzt werden (Bahndämme,
Straßenränder, Ödflächen), müssen die Pflöcke oft umgesteckt werden. Sie sollten
deshalb einfach zu lockern sein, müssen aber andererseits so fest im Boden verankert
sein, dass die Ziege sich nicht losreißen kann. Dennoch bleibt das Tüdern problematisch.
Die Tiere sind durch frei laufende Hunde oder auch Personen gefährdet oder können zumindest
stark geängstigt werden. Tüdern ist deshalb nur in Hör- oder Sichtweite vertretbar,
so dass die Ziegen unter ständiger Kontrolle stehen. Sie können dann jederzeit in den
Stall gebracht werden, wenn Niederschläge oder starke Sonneneinstrahlung dies erfordern.
Für Ziegen, die getüdert werden, ist zum Ausgleich genügend Bewegungsmöglichkeit
zu schaffen.


So oder so ähnlich stand und steht es noch in den meisten Büchern, aber es gibt ein neues Gesetz das besagt:

Gemäss Art. 2 Abs. 1 TSchG sind alle Tiere so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen
in optimaler Weise Rechnung getragen wird.

(Art. 3 Abs. 1 TSchG). Die Bewegungsfreiheit von Tieren darf nicht dauernd
oder unnötig eingeschränkt werden, wenn für das damit Tier Schmerzen, Leiden
oder Schäden verbunden sind (Art. 3 Abs. 2 TSchG).

Da Ziegen ja nun mal Herdentiere sind und auf keinen Fall einzeln gehalten werden sollten kann man sie ja wohl kaum tüdern. Tüdern ist ja wohl kaum optimal!
Wie sollen Ziegen sich so artgerecht verhalten können?
Elli hat das ja so treffend geschildert. #daumen_hoch*

Aber wenn man nun unbedingt kurzzeitig (wenige Stunden und auf keinen Fall über Nacht, weil sie dann nicht unter Aufsicht stehen würden) tüdern muss, weil man aus bestimmten Gründen darauf angewiesen ist, dann bitte wenigstens den Anordnungen ensprechend und die Tiere häufiger kontrollieren um sicher zu stellen das es ihnen gut geht.


Liebe Grüße, Regina


Antworten