Schaf- und Ziegendatenbank, Meldepflicht und Begleitpapiere

Therapiehof

Schaf- und Ziegendatenbank, Meldepflicht und Begleitpapiere

Beitrag von Therapiehof »

Hallo heute kam ein "Paket" vom Landeskontrollverband:

alle Ziegenhalter bekommen eine Betriebsnummer unter der sie registriert werden

zum Stichtag 15.3.08 müssen alle Ziegen in einer zentralen Datenbank (hi-tier.de) gemeldet werden.

Klar müssen alle nach 9.6.05 geboren spätestens nach 9 Mon. zugelassene Ohrmarken haben, oder wenn sie den Betrieb verlassen.

innerhalb von 7 Tagen sind neu übernommene Tiere zu melden

jeder Betrieb muss ein Bestandsregister führen

verlassen Tiere den Betrieb, muss ein Begleitpapier ausgestellt und mitgegeben werden

Adressänderungen, Aufgabe der Ziegenhaltung und neu hinzukommende oder wegfallende Tierarten sind dem Veterinäramt zu melden


Das wär wohl das Wichtigste, die Kleinigkeiten hab ich weggelassen..

naja das geht ja noch und ich dachte schon, ich müsste jetzt einen zusätzlichen Bürotag einlegen...

viel Spaß auch weiterhin in unserer schönen EU
lg
Andreas


Brigitte

Beitrag von Brigitte »

Hallo,
hier die Verordnung:
Viehverkehrsverordnung:

Die wichtigsten Neuerungen beim Bestandsregister

Von jedem Schaf- und/oder Ziegenhalter ist ein (mittlerweile neues, umfangreicheres) Bestandsregister zu führen und mit Eintragungen zu versehen:

In Teil A: Angaben zum Betrieb

* Name und Anschrift des Tierhalters
* Registriernummer des Betriebes
* (überwiegende) Nutzungsart der Tiere (Zucht, Milch, Mast)
* Gesamtbestand an Schafen und/oder Ziegen am 1. Januar des jeweiligen Jahres

In Teil B: Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

Bei Zugängen

* Zugangsdatum
* Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters
* Kennzeichen des Tieres oder der Tiere
* Anzahl der Tiere, sofern alle Tiere die gleiche Kennzeichnung besitzen
* ursprüngliche und neue Kennzeichnung von Tieren, die aus Drittländern eingeführt werden bzw. Angaben zur Nachkennzeichnung

Bei Abgängen

* Abgangsdatum
* Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers der Tiere (auch bei
* Name und Anschrift oder Registriernummer des Transportunternehmers und amtliches Kennzeichen des Transportmittels
* Kennzeichen des Tieres oder der Tiere
* Anzahl der Tiere, sofern alle Tiere die gleiche Kennzeichnung besitzen.

Ein Ersatz dieser Angaben in Teil B ist durch eine Zweitausfertigung oder Ablichtung des Begleitpapiers möglich, sofern dieses die erforderlichen Angaben enthält.

Das Begleitpapier muss für jede Verbringung von Schafen und Ziegen zwischen zwei Betrieben in Deutschland vom abgebenden Tierhalter ausgestellt, unterschrieben und dem Übernehmer der Tiere ausgehändigt werden.

Teil C: Mit der Verschiebung der Einführung der elektronischen Kennzeichnung erübrigt sich vorerst das Ausfüllen der Anlage C des Bestandsregisters.

Teil D: Angaben bei einer Überprüfung von der Kontrollbehörde.

Stichtagsmeldung: Das Bestandsregister 2008 ist erstmalig mit Datum vom 1. Januar 2008 mit dem Jahresanfangsbestand zu führen und der zuständigen Behörde
(in der Regel die Kreisverwaltung/Veteriäramt, ggf. an die so genannte HiT-Datenbank)
zu melden.

Die Meldung muss bis spätestens 15. Januar 2008 erfolgt sein.

Dabei sind Angaben zur Anzahl der im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach den Altersgruppen bis einschließlich 9 Monate 10 bis einschließlich 18 ab 19 Monate zu machen. Hierzu reicht es, wenn Teil A (Deckblatt des neuen Bestandsregisters) an die zuständige Behörde übermittelt wird.

Übernahme melden

Ebenso ist die Übernahme von Schafen und/oder Ziegen innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme ebenfalls an die zuständige Behörde zu melden.


Redaktion Schafzucht

Grüßle Brigitte


Fridolin
Beiträge: 1662
Registriert: 26.02.2006, 22:26

Beitrag von Fridolin »

Liebe Grüße aus Österreich #jubel#

Mehr darf ich dazu nicht sagen, sonst müssen sich der Sven und besonders der Axel wieder mit mir ärgern. Und das will ich nicht.

Also nichts für ungut!


Brigitte

Beitrag von Brigitte »

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...
denn irgendwann ist jeder drann... #damdidam#

Grüßle Brigitte


Osiris

Beitrag von Osiris »

Hallo , außer der zentralen Erfassung ist für mich nichts neues dran? Oder hab ich was übersehen??? Bin ja blond... Sollte Schläfrig-Holstein mal weiter gewesen sein als andere???? bitte klärt mich auf #ka# Gruß Marion


Therapiehof

Beitrag von Therapiehof »

@Fridolin: ei sind den die Ösi´s schon wieder aus der EU ausgetreten??

@Marion: stimmt eigentlich, aber zentrale Erfassung ist doch auch schon nett, zumal in Schäfig-Holsten die Komm-Puter doch mit Windstrom tun...

lg
A.


Osiris

Beitrag von Osiris »

Moin moin Andreas, Recht hast Du ;-) , aber ... wenn hier ein Tier verendet, und man den Abdecker holen muss, dann bekommst Du hier nicht mal ´ne Bestätigung, es sei denn Du fordertst das vom Fahrer, der sich gar nicht auskennt ... Da fragt man sich natürlich, was der Behördenkrieg eigentlich soll. Ich musste mir anhören, dass die Ohrmarken unwichtig sind und nur bei Schafen mehr Wirbel gemacht wird. Na, denn auf ein frohes Zentralmelden... Gruß Marion


Fridolin
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Registriert: 26.02.2006, 22:26

Beitrag von Fridolin »

@Therapiehof

Nein, wir sind leider noch immer dabei und ich fürchte fast, dass das so bleiben wird.

Trotzdem unterscheidet man hierzulande offensichtlich zwischen betrieblicher und Hobbyhaltung und die Behörde rückt nicht aus, wenn sich einer eine Zwergziege hält.

Aber wie gesagt, ich will mich nun nicht wieder einmal zu weit hinauslehnen, Ihr Deutschen meldet bitte Eure Zwergziege an, weil`s Vorschrift ist.


Mountain Meadows
Beiträge: 405
Registriert: 12.02.2007, 16:50

Beitrag von Mountain Meadows »

Hallo!
Hi-Tier schön und gut, aber wie meldet man da ne Ziege ab?
Hab unseren Bock verkauft und versucht den da abzumelden... Da ist nichts aufgeführt, wo man angeben kann, dass man ein Tier verkauft hat... Nur wo man neue Tiere anmeldet... #ka#


Gun robh dion air t-ionmhag
(Möge das, was Du schätzest, sicher sein)

Tine
Therapiehof

Beitrag von Therapiehof »

@Tine, genau das ist ja der Witz. Du musst einmal jährlich deinen Bestand melden , dieses Jahr zum 15.3., dann immer zum 1.1 (und zwar binnen 14 Tagen, sonst wird der Staat böseböse). Geburten und Abgänge musst Du nicht melden, aber bei Verkauf Papiere erstellen..

so jedenfalls habs ich kapiert, es ist also nicht wie bei den Kühen, wo Du jede Bewegung melden musst.

lg
A.


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