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Ziegenhaltung auf jedem Grundstück erlaubt?

Verfasst: 17.03.2008, 18:41
von Nami
Hallo zusammen!

Ich hab mal eine Frage, die bestimmt schon oft gestellt wurde: Ist eigenlich auf jedem Grundstück die Ziegenhaltung erlaubt?
Ich mein, wenn ich genügend Platz hab, darf ich mir dann ohne weiteres Ziegen anschaffen? Wie ist das denn rechtlich wenn zum Beispiel die Nachbarn nicht einverstanden sind?

Ich hab schon die Suche benutzt aber nichts Passendes gefunden...

Grüße

Verfasst: 17.03.2008, 19:12
von Axel
Hallo Nami,

hier steht etwas über Zwergziegenhaltung in reinem Wohngebiet. Es betrifft zwar hier Zwergziegen,
kann aber für alle Ziegenrassen gelten. Sanhestar hatte vor einiger Zeit das kurz und genau beschrieben,
worauf Du achten solltest, leider finde ich ihren Beitrag nicht.

Viele Grüße Axel

Verfasst: 17.03.2008, 19:23
von Nami
Hi Axel,

danke für die schnelle Antwort! #daumen_hoch*
Also erkundige ich mich am besten bei den Ämtern in meiner Gemeinde ob/wo Nutztierhaltung erlaubt ist?!

Aber kann man auf so einem Grundstück dann auch wohnen? Ich muss nämlich dieses Jahr sowieso noch umziehen. Und nachdem es hier in Mittelfranken auch jede Menge ländliche Gebiete gibt, wollte ich halt mal schauen, ob ich nicht 'einfach' gleich wohin ziehe wo es mir erlaubt ist Ziegen zu halten... Landwirte wohnen ja beispielsweise auch meist auf dem Grundstück wo sich auch der (Wirtschafts-)Hof befindet.

Grüße

Verfasst: 17.03.2008, 19:35
von DasBastet
Bei uns musst man sich auch erkundigen, nur wo Landwirtschaft erlaubt ist, dürfen Ziegen gehalten werden.
Bei uns selbst dürften wir drei Hühner halten und ansonsten nichts.
Warum drei hühner habe ich nie verstanden, und warum genau diese Anzahl.

erkundige dich an deiner Gemeinde.

Tine

Verfasst: 19.03.2008, 17:06
von SirQuickly
@Nami,

ich würde mir an Deiner Stelle eine - BALIS Nummer - geben lassen, die bekommst Du beim zuständigen ALF (Amt für Landwirtschaft und Forsten)
Das Kürzel für die Tierhaltung nicht vergessen ! (Sachbearbeiter)

Es ist eine ldw. Betriebsnummer, mit der Du als Ldw. Betrieb mit Tierhaltung in der EDV geführt wirst, und so manchem Problem (Nachbarn, Neidern, usw. ) aus dem Weg gehen kannst.

Viele Fragen, u.a. die Größe Deines zu gründenden Betriebes, Geographische Lage, Tieranzahl usw. sollten Dich nicht abschrecken lassen, dieses Unterfangen durchzuziehen, es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters dies zu erfassen, und auf solide Fundamente zu stellen


Bei mir war es zumindest so,
mein Vater hat die Landwirtschaft NE
von meinem Großvater nicht übernommen
so musste ich diese neu anmelden.
Alles zurück auf Anfang und los (...)

Viel Erfolg !! #daumen_hoch*

Verfasst: 27.03.2008, 00:26
von Nami
Hi Sir Quickly!

Vielen Dank für den heißen Tipp! #daumen_hoch*

Verfasst: 27.03.2008, 13:08
von SirQuickly
#damdidam# #damdidam# #damdidam#

Gruß

Huey