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Registrierungsjungle und Behördenstress - Hab ich was verges

Verfasst: 11.07.2013, 13:34
von Psykomantis
Hallo zusammen,

ich wollte mich nur nochmal vergewissern ob ich alle Vorschriften/Gesetze eingehalten habe.
Leider haben es Verbandsgemeinde / Struktur Genehmigungsbehörde / untere Naturschutzbehörde auf mich abgesehen und versuchen mir wo sie nur können eins reinzuwürgen. (Grund dafür eine längere Geschichte)
Deshalb wollte ich bei euch nochmal nachfragen ob ich was vergessen habe oder alles Richtig und Behördedenkorrekt ist.

1. Betriebsnummer
Ich habe 2 Betriebsnummern erhalten, da die Ziegen auf meiner Fischzucht stehen und ich in einem anderen Ort und Verbandsgemeinde wohnhaft bin.
Eine ist für das "Unternehmen" in meinem Wohnort und die zweite für die Betriebsstätte auf der die Ziegen stehen.

2. Bestandsregister
Im Bestandsregister hab ich Zur Sicherheit beide Betriebsnummern eingetragen wobei ich vermute die der Betriebsstätte sollte ja die Richtige sein.
Da die Anmeldefrist für dieses Jahr eigentlich schon rum ist, hab ich die Ziegen telefonisch bei der Tierseuchenkasse angemeldet.
Von der Tierseuchenkasse RLP gibt es auch ein Onlineportal in dem ich Meldung machen kann und einsehen kann was aktuell bei mir gemeldet ist.
Mein Bestandsregister besteht aus 3 Teilen A/B/C
A - Angaben zum Betrieb und Anzahl der Tiere
B - Ersatz für Begleitdokumente (Welche Tiere von wo?)
C - Neu geborene / gestorbene Tiere

3. Landeskontrollverband
Laut der Aussage der Tierseuchenkasse, machen die auch die Meldung beim Landeskontrollverband. Jetzt gibt es dort ja auch die HI-Tier Datenbank, muss ich mich da trotzdem registrieren?
Oder reicht die Meldung über die Tierseuchenkasse? Zumal benötige ich ja zur Bestellung der Ohrmarken eine LKV-Ident Nummer und eine Registriernummer VVVO.
Sind wahrscheinlich auch wieder unterschiedliche Nummern wie die Nummer der Tierseuchenkasse und die Betriebsnummer.....

4. Ohrmarken
Ohrmarken haben alle Ziegen von den Vorbesitzern, da muss ich ja dann nichts tauschen, die "alten" Ohrmarken behalten ja Ihre Wirkung, müssen nur im Bestandsregister geführt werden.
Bzw. die Begleitdokumente müssen vorhanden sein (Ersatzweise Teil B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen ausgefüllt)

5. Unterstand
Hier wollte ich den offiziellen Weg gehen und einfach versuchen ob ich einen neuen Unterstand genehmigt bekomme.
Bauamt hätte es mir genehmigt hat aber dann festgestellt das es freies Land ist und damit nicht in die Zuständigkeit des Bauamtes fällt.
Also haben sie mich an die untere Naturschutzbehörde verwiesen, die mich ja schon gut kannten #falsch#
Die Kollegin dort hatte sich dann "kundig" gemacht und nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinärsamt entschieden, dass ein Unterstand nicht notwendig wäre für die Ziegen und demnach auch nicht genehmigt wird.
Grund hierfür seien die Bäume die um mein Grundstück stehen. Diese würden als Unterstand und Windschutz vollkommen ausreichend sein. *kein Kommentar* da redest du gegen eine Wand!!!
Was ich natürlich nicht erwähnt habe, dass auf dem Grundstück schon seit ca. 50 Jahren ein kleiner Unterstand steht. Ein wenig versteckt hinter Bäumen den ich jetzt restauriert habe.
Wenn sie mir da irgendwann blöd kommen und wollen das ich den abreise, werd ich dagegen vorgehen (Bestandsschutz usw...).
Notlösung wäre dann wieder ein "mobiler" Unterstand, der ja genehmigungsfrei ist.
Wobei auch hier die ach so gesetzeskundige Dame von der unteren Naturschutzbehörde behauptet das es bei "uns" anders gehandhabt wird und auch mobile Unterstände nicht erlaubt sind.... #wb# #wb#

6. Umzäunung
Hier habe ich das Grundstück (ca. 1000m²) mit 1.60m bzw. eine Stelle mit 2m Wildzaun umzäunt und auf Kniehöhe nochmal eine Litze innen entlang geführt.
Hier habe ich die Aussage der unteren Naturschutzbehörde bekommen das ich bis 2m ohne Genehmigung einzäunen dürfte.
Hab das ganze Gespräch nochmal schriftlich zusammengefasst und via Mail an die Beteiligten geschickt, mit der Bitte bei Einspruch zu antworten ansonsten würde ich es als genehmigt ansehen und die Umsetzung so durchführen.
Natürlich kam keine Antwort.
Selbstverständlich hab ich auch Schilder aufgestellt, die auf den Stromzaun hinweisen. Um das komplette Grundstück stehen aber nochmal Bäume und ein Bretter-Koppelzaun, auch dort sind alle paar Meter "Betreten Verboten" Schilder (Auch eine der 1000 Auflagen die ich erhalten habe).
Da machen die einen auf Natur und schöne Umgebung, wollen aber den halben Wald von mir mit gelben Plastikschildern zugekleistert haben. :?:

Hoffe ich hab nix vergessen und Biete meinen Freunden keine weitere Angriffsfläche....

Schonmal Danke für eure Hilfe

Gruß Martin

Haltung

Verfasst: 11.07.2013, 13:59
von Jörg Friedrichs
[font='Calibri']Hallo Martin,[/font]



[font='Calibri']hört sich ja wild an bei Dir.[/font]



[font='Calibri']So wie ich es in Erinnerung habe, musste ich die Tiere in der Seuchenkasse und dem VET Amt anmelden.[/font]

[font='Calibri']Von den habe ich dann den Zugang zur HIT Datenbank bekommen. Dazu benötigte ich auch einen TA der dort eingetragen wurde. Auf dieser Seite kann man auch den Link vom LKV anklicken. Dort gibt es dann auch die Ohrmarken.[/font]

[font='Calibri']Tier Karten kenne ich nur von den Rindern jedoch nicht von den Ziegen.[/font]

[font='Calibri']Wenn ich ein neues Tier mit Ohrmarke bekomme, muss ich diese nur bei mir einbuchen im HIT.[/font]

[font='Calibri']Alle anderen Tiere werden über eine Stichtagsmeldung erfasst. (NRW)[/font]



[font='Calibri']Keinen Stall?[/font]

[font='Calibri']Klar kann man die Ziegen eine kurze Zeit auch mal ohne Stall auf die Weide stellen – wenn es überwiegend trocken ist aber dauerhaft ohne Stall – das kann nicht gut für die Tiere sein. Sobald es regnet sind meine drin und es kommt auch den Klauen nicht zu gute. [/font]

[font='Calibri']Zur Not stellst Du eine Viehkarre hin. Wenn einer was sagen sollte kannst Du ja sagen die sollen Morgen wieder wo anders hin.[/font]



[font='Calibri']Viel Glück und Gruß[/font]



[font='Calibri']Jörg[/font]

Verfasst: 11.07.2013, 14:30
von Psykomantis
Hi Jörg,

danke für diene Antwort.
Ohja wild ist noch untertrieben, bekomme ca. alle 2 Wochen nen Brief mit anderen Ideen die sie haben.

Bei derTierseuchenkasse und beim VET Amt sind sie gemeldet.
Von denen hab ich aber nur den Zugang zu der Tierseuchenkasse RLP bekommen:

https://tsk.agrodata.de/webTSK/login.as ... rp&check=1


Muss ich mich als nochmal extra beim Landeskontrollverband anmelden?
Dann müsste ich ja auch Online 2 Sachen pflegen, einmal beim Landeskontrollverband und einmal bei der TSK??ß
Jemand aus RLP da der das weiß?

Ja das ist die Meinung des Veterinärsamt .....

Der Unterstand/Stall den ich habe ist denke ich schon ausreichend (5m x 4m und 2Meter hoch) überdacht/gedämmt/geschützt durch Bäume/windundurchlässig/Liegebretter/Heu/usw...
Zugang auf das Grundstück ist permanent offen...


So lange ich ihn noch haben darf ansonsten kommt ein Viehkarren hin und gut....

Gruß Martin

Verfasst: 11.07.2013, 14:43
von Jörg Friedrichs
Hallo Martin,

Melden musste ich mich zwei mal

aber der Bestand wird nur auf einer Site gepflegt.

Wie es in RLP ist, kann ich leider nicht sagen.



Mich wundert dass die Biologischestation da so komisch ist. Normal stehen die total auf Ziegen

Gruß



Jörg

Verfasst: 12.07.2013, 08:00
von Psykomantis
Hallo Jörg,

ja das hat mich auch stark gewundert, aber die haben dort einfach keine Ahnung, weder beim VA noch bei der unteren Naturschutzbehörde, ist traurig aber wahr.

einen Punkt hatte ich noch vergessen.... gibt es irgendwelche verpflichtenden Impfungen?


gruß Martin

Verfasst: 12.07.2013, 08:39
von Trisha88
Hallo Martin!

Also erstmal versteh ich das mit den zwei Betriebsnummern net! In BW hat man nur eine und wenn die Tiere wo anders stehen, dann wird das einfach vermerkt und sonst nichts!

Zur TSK kann ich dir nix sagen, da in meinem LK Ziegen nicht in der TSK versichert werden.

Fuer die HIT Datenbank meldet man sich bei uns mit ankreuzen des entsprechenden Kaestchens bei der Beantragung der Betriebsnummer an! Die Anmeldedaten schickt dann das Bundesministerium fuer Tralala, genauso wie die Betriebsnummer!

Zur Ohrmarkenbestellung brauchst du nur deine Betriebsnummer! Den Bestellkatalog gibts normalerweise online zum runterladen und ausdrucken.

Wenn du nicht in HIT Datenbank gemeldet bist, musst du beim LKV Meldekarten beantragen um Tierzugaenge zu melden!

Du darfst gar keine anderen Ohrmarken rein machen, die gelben werden zur Einzeltierkennzeichnung verwendet und sind prinzipiell vom Herkunftsbetrieb ein zu ziehen! Nur Laemmer die bei dir geboren werden bekommen deine Ohrmarken, da gibts die gelben fuer Tiere die erstmal nicht zur Schlachtung gedacht sind und somit individuell gekennzeichnet werden muessen und die weissen, dass sind Schlachtohrmarken, die tragen eine Betriebsspezifische Nummer und haben alle die selbe!

Mit dem Rest kann ich mich nur wundern und dir leider nicht weiter helfen!

LG Sara

Verfasst: 12.07.2013, 09:15
von Psykomantis
Hallo Sara,

Vielen Dank schonmal für deine Antwort.

Es ist schon erschreckend wie das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird...
Wieso kann man da kein einheitliches vorgehen definieren, dann wäre die Verwirrung sicherlich auch nicht so groß.

Hier werden die Betriebsnummern formlos telefonisch oder via Mail beantragt und als Antwort habe ich im Grunde nur ne Mail mit den beiden Nummern bekommen, fertig.
Also alles andere als ein klar definierter Beantragungsprozess....

Ich glaub ich ruf nochmal bei der TSK an, die Meldung dort ist bei uns wiederum verpflichtend. ?(
Aber ansonsten dürfte ja nichts fehlen oder? Alles notwendige beachtet? keine Impfung verpflichtend?


Gruß Martin

Verfasst: 12.07.2013, 10:30
von Trisha88
Wegen Impfpflicht hab ich grad gegoogelt, also Blauzunge musste 2009 geimpft werden und 2010 wurde die Pflicht wieder abgeschafft, da wars dann nur noch freiwillig! Aus dem letzten Jahr hab ich dann noch nen Bericht gefunden dass man anscheinend in BT freien Regionen (D gilt jetzt anscheinend als solche) nur noch unter bestimmten Bedingungen impfen DARF! In wie weit dieser Bericht nun aber stimmt kann ich nicht sagen!

Also soweit ich das sehe gibts keine Impfpflicht in RLP, aber z. Sicherheit fragst du am Besten beim Vet-Amt oder der TSK nochmal nach!

Ansonsten hast du eigentlich alles erledigt: Haltung ist registriert, TSK hast du angemeldet, Haltung ist erlaubt, OM brauchst du erst wenn du Laemmer hast, ja eigentlich alles notwendige erledigt!

LG Sara

Verfasst: 12.07.2013, 10:34
von Psykomantis
Das deckt sich auch mit meinen gefundenen Ergebnissen!
Super dann bin ich ja schonmal beruhigt, gilt es nur noch mit der HIT DB zu klären...

Vielen Dank!

Verfasst: 12.07.2013, 13:09
von Jörg Friedrichs
Ich glaube auch dass Du jetzt so weit alles hast.
Hier in NRW wüsste ich auch nichts von einer Impfpflicht im Moment und das mit der Blauzungenkrankheit war wie bei der Sara.
Denke mal wenn es eine Pflicht gäbe, würde das sicher in der HIT zu lesen sein bzw. müsste dort sogar der TA den Vollzug melden.
Mal abgesehen von Wurmkuren will ich den eh nix geben. Es sei den es ist explizit für eine Sache verschrieben und halt nicht flächendeckend.

LG

Jörg