Registrierungsjungle und Behördenstress - Hab ich was verges
Verfasst: 11.07.2013, 13:34
Hallo zusammen,
ich wollte mich nur nochmal vergewissern ob ich alle Vorschriften/Gesetze eingehalten habe.
Leider haben es Verbandsgemeinde / Struktur Genehmigungsbehörde / untere Naturschutzbehörde auf mich abgesehen und versuchen mir wo sie nur können eins reinzuwürgen. (Grund dafür eine längere Geschichte)
Deshalb wollte ich bei euch nochmal nachfragen ob ich was vergessen habe oder alles Richtig und Behördedenkorrekt ist.
1. Betriebsnummer
Ich habe 2 Betriebsnummern erhalten, da die Ziegen auf meiner Fischzucht stehen und ich in einem anderen Ort und Verbandsgemeinde wohnhaft bin.
Eine ist für das "Unternehmen" in meinem Wohnort und die zweite für die Betriebsstätte auf der die Ziegen stehen.
2. Bestandsregister
Im Bestandsregister hab ich Zur Sicherheit beide Betriebsnummern eingetragen wobei ich vermute die der Betriebsstätte sollte ja die Richtige sein.
Da die Anmeldefrist für dieses Jahr eigentlich schon rum ist, hab ich die Ziegen telefonisch bei der Tierseuchenkasse angemeldet.
Von der Tierseuchenkasse RLP gibt es auch ein Onlineportal in dem ich Meldung machen kann und einsehen kann was aktuell bei mir gemeldet ist.
Mein Bestandsregister besteht aus 3 Teilen A/B/C
A - Angaben zum Betrieb und Anzahl der Tiere
B - Ersatz für Begleitdokumente (Welche Tiere von wo?)
C - Neu geborene / gestorbene Tiere
3. Landeskontrollverband
Laut der Aussage der Tierseuchenkasse, machen die auch die Meldung beim Landeskontrollverband. Jetzt gibt es dort ja auch die HI-Tier Datenbank, muss ich mich da trotzdem registrieren?
Oder reicht die Meldung über die Tierseuchenkasse? Zumal benötige ich ja zur Bestellung der Ohrmarken eine LKV-Ident Nummer und eine Registriernummer VVVO.
Sind wahrscheinlich auch wieder unterschiedliche Nummern wie die Nummer der Tierseuchenkasse und die Betriebsnummer.....
4. Ohrmarken
Ohrmarken haben alle Ziegen von den Vorbesitzern, da muss ich ja dann nichts tauschen, die "alten" Ohrmarken behalten ja Ihre Wirkung, müssen nur im Bestandsregister geführt werden.
Bzw. die Begleitdokumente müssen vorhanden sein (Ersatzweise Teil B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen ausgefüllt)
5. Unterstand
Hier wollte ich den offiziellen Weg gehen und einfach versuchen ob ich einen neuen Unterstand genehmigt bekomme.
Bauamt hätte es mir genehmigt hat aber dann festgestellt das es freies Land ist und damit nicht in die Zuständigkeit des Bauamtes fällt.
Also haben sie mich an die untere Naturschutzbehörde verwiesen, die mich ja schon gut kannten #falsch#
Die Kollegin dort hatte sich dann "kundig" gemacht und nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinärsamt entschieden, dass ein Unterstand nicht notwendig wäre für die Ziegen und demnach auch nicht genehmigt wird.
Grund hierfür seien die Bäume die um mein Grundstück stehen. Diese würden als Unterstand und Windschutz vollkommen ausreichend sein. *kein Kommentar* da redest du gegen eine Wand!!!
Was ich natürlich nicht erwähnt habe, dass auf dem Grundstück schon seit ca. 50 Jahren ein kleiner Unterstand steht. Ein wenig versteckt hinter Bäumen den ich jetzt restauriert habe.
Wenn sie mir da irgendwann blöd kommen und wollen das ich den abreise, werd ich dagegen vorgehen (Bestandsschutz usw...).
Notlösung wäre dann wieder ein "mobiler" Unterstand, der ja genehmigungsfrei ist.
Wobei auch hier die ach so gesetzeskundige Dame von der unteren Naturschutzbehörde behauptet das es bei "uns" anders gehandhabt wird und auch mobile Unterstände nicht erlaubt sind.... #wb# #wb#
6. Umzäunung
Hier habe ich das Grundstück (ca. 1000m²) mit 1.60m bzw. eine Stelle mit 2m Wildzaun umzäunt und auf Kniehöhe nochmal eine Litze innen entlang geführt.
Hier habe ich die Aussage der unteren Naturschutzbehörde bekommen das ich bis 2m ohne Genehmigung einzäunen dürfte.
Hab das ganze Gespräch nochmal schriftlich zusammengefasst und via Mail an die Beteiligten geschickt, mit der Bitte bei Einspruch zu antworten ansonsten würde ich es als genehmigt ansehen und die Umsetzung so durchführen.
Natürlich kam keine Antwort.
Selbstverständlich hab ich auch Schilder aufgestellt, die auf den Stromzaun hinweisen. Um das komplette Grundstück stehen aber nochmal Bäume und ein Bretter-Koppelzaun, auch dort sind alle paar Meter "Betreten Verboten" Schilder (Auch eine der 1000 Auflagen die ich erhalten habe).
Da machen die einen auf Natur und schöne Umgebung, wollen aber den halben Wald von mir mit gelben Plastikschildern zugekleistert haben. :?:
Hoffe ich hab nix vergessen und Biete meinen Freunden keine weitere Angriffsfläche....
Schonmal Danke für eure Hilfe
Gruß Martin
ich wollte mich nur nochmal vergewissern ob ich alle Vorschriften/Gesetze eingehalten habe.
Leider haben es Verbandsgemeinde / Struktur Genehmigungsbehörde / untere Naturschutzbehörde auf mich abgesehen und versuchen mir wo sie nur können eins reinzuwürgen. (Grund dafür eine längere Geschichte)
Deshalb wollte ich bei euch nochmal nachfragen ob ich was vergessen habe oder alles Richtig und Behördedenkorrekt ist.
1. Betriebsnummer
Ich habe 2 Betriebsnummern erhalten, da die Ziegen auf meiner Fischzucht stehen und ich in einem anderen Ort und Verbandsgemeinde wohnhaft bin.
Eine ist für das "Unternehmen" in meinem Wohnort und die zweite für die Betriebsstätte auf der die Ziegen stehen.
2. Bestandsregister
Im Bestandsregister hab ich Zur Sicherheit beide Betriebsnummern eingetragen wobei ich vermute die der Betriebsstätte sollte ja die Richtige sein.
Da die Anmeldefrist für dieses Jahr eigentlich schon rum ist, hab ich die Ziegen telefonisch bei der Tierseuchenkasse angemeldet.
Von der Tierseuchenkasse RLP gibt es auch ein Onlineportal in dem ich Meldung machen kann und einsehen kann was aktuell bei mir gemeldet ist.
Mein Bestandsregister besteht aus 3 Teilen A/B/C
A - Angaben zum Betrieb und Anzahl der Tiere
B - Ersatz für Begleitdokumente (Welche Tiere von wo?)
C - Neu geborene / gestorbene Tiere
3. Landeskontrollverband
Laut der Aussage der Tierseuchenkasse, machen die auch die Meldung beim Landeskontrollverband. Jetzt gibt es dort ja auch die HI-Tier Datenbank, muss ich mich da trotzdem registrieren?
Oder reicht die Meldung über die Tierseuchenkasse? Zumal benötige ich ja zur Bestellung der Ohrmarken eine LKV-Ident Nummer und eine Registriernummer VVVO.
Sind wahrscheinlich auch wieder unterschiedliche Nummern wie die Nummer der Tierseuchenkasse und die Betriebsnummer.....
4. Ohrmarken
Ohrmarken haben alle Ziegen von den Vorbesitzern, da muss ich ja dann nichts tauschen, die "alten" Ohrmarken behalten ja Ihre Wirkung, müssen nur im Bestandsregister geführt werden.
Bzw. die Begleitdokumente müssen vorhanden sein (Ersatzweise Teil B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen ausgefüllt)
5. Unterstand
Hier wollte ich den offiziellen Weg gehen und einfach versuchen ob ich einen neuen Unterstand genehmigt bekomme.
Bauamt hätte es mir genehmigt hat aber dann festgestellt das es freies Land ist und damit nicht in die Zuständigkeit des Bauamtes fällt.
Also haben sie mich an die untere Naturschutzbehörde verwiesen, die mich ja schon gut kannten #falsch#
Die Kollegin dort hatte sich dann "kundig" gemacht und nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinärsamt entschieden, dass ein Unterstand nicht notwendig wäre für die Ziegen und demnach auch nicht genehmigt wird.
Grund hierfür seien die Bäume die um mein Grundstück stehen. Diese würden als Unterstand und Windschutz vollkommen ausreichend sein. *kein Kommentar* da redest du gegen eine Wand!!!
Was ich natürlich nicht erwähnt habe, dass auf dem Grundstück schon seit ca. 50 Jahren ein kleiner Unterstand steht. Ein wenig versteckt hinter Bäumen den ich jetzt restauriert habe.
Wenn sie mir da irgendwann blöd kommen und wollen das ich den abreise, werd ich dagegen vorgehen (Bestandsschutz usw...).
Notlösung wäre dann wieder ein "mobiler" Unterstand, der ja genehmigungsfrei ist.
Wobei auch hier die ach so gesetzeskundige Dame von der unteren Naturschutzbehörde behauptet das es bei "uns" anders gehandhabt wird und auch mobile Unterstände nicht erlaubt sind.... #wb# #wb#
6. Umzäunung
Hier habe ich das Grundstück (ca. 1000m²) mit 1.60m bzw. eine Stelle mit 2m Wildzaun umzäunt und auf Kniehöhe nochmal eine Litze innen entlang geführt.
Hier habe ich die Aussage der unteren Naturschutzbehörde bekommen das ich bis 2m ohne Genehmigung einzäunen dürfte.
Hab das ganze Gespräch nochmal schriftlich zusammengefasst und via Mail an die Beteiligten geschickt, mit der Bitte bei Einspruch zu antworten ansonsten würde ich es als genehmigt ansehen und die Umsetzung so durchführen.
Natürlich kam keine Antwort.
Selbstverständlich hab ich auch Schilder aufgestellt, die auf den Stromzaun hinweisen. Um das komplette Grundstück stehen aber nochmal Bäume und ein Bretter-Koppelzaun, auch dort sind alle paar Meter "Betreten Verboten" Schilder (Auch eine der 1000 Auflagen die ich erhalten habe).
Da machen die einen auf Natur und schöne Umgebung, wollen aber den halben Wald von mir mit gelben Plastikschildern zugekleistert haben. :?:
Hoffe ich hab nix vergessen und Biete meinen Freunden keine weitere Angriffsfläche....
Schonmal Danke für eure Hilfe
Gruß Martin