Weidehaltung ist nicht tierschutzkonform
Weidehaltung ist nicht tierschutzkonform
Hallo!
Eigentlich wusste ich es ja schon - meine Haltung ist tierschutzgesetzwidrig - ich hab nicht auf allen Wiesen Unterständen (dort aber Bäume, oder sie werden nur bei schattiger Witterung beweidet). Und wenn ich Unterstände habe, dann nicht dreiseitig geschlossen. (Ausser bei Winterweiden). Alle meine Tiere können und werden bei schlechter Witterung schnell weggebracht (werden) - die Weiden sind max. 30 Gehminuten von meinem Hof entfernt ...
Abgesehen davon, dass ich nicht auf jeder Weide einen 25 qm Unterstand hinbrettern kann aus finanziellen Gründen, darf ich das ja auch aus naturschutzbehördlichen Gründen nicht (momentan liegt die Strafhöhe bei 1500 Euro plus Abreissen). Und ausserdem dürfte ich dann aus amaförderungstechnischen Gründen dort nicht einstreuen (Einbringen von Fremdmaterial verboten).
Auf meine Frage, wie ich das Problem lösen kann : Naja, es ist halt nicht überall Tierhaltung möglich :evil: :evil:
Aber all die Tiere im Stall - die sind ja super tierschutzmässig gehalten ... #heul#
Ich bilde mir ein, ich hätte mal gelesen, dass Tiere die bei schlechter Witterung zeitnah in einen Stall verbracht werden können, keinen Unterstand lt. Tierschutzgesetz brauchen ... nur find ich das grad nicht - weiss wer mehr???
Es geht mir hier um die österreichische Rechtslage.
lg
PS: mich interessiert hier die Rechtsseite, keine Haltungsdiskussionen - meine Tiere werden je nach Witterung und Wetterlage entsprechend gehalten - sprich im Sommer schlafen die auch mal nur unter Bäumen, bei angesagtem Dauerregen maschieren sie heim, bei bewölktem Wetter können auch schnell mal Gärten ohne Schatten und Unterstand beweidet werden, etc... Meine Tiere müssen nicht bei Wind und Wetter draussen überleben - aber ich habe nur Robustrassen - sogar meine Ziegen standen schon bei Starkregen draussen und grasten und freuten sich, dass die Flugvieher mal vorrübergehend ausser Betrieb waren ...
Eigentlich wusste ich es ja schon - meine Haltung ist tierschutzgesetzwidrig - ich hab nicht auf allen Wiesen Unterständen (dort aber Bäume, oder sie werden nur bei schattiger Witterung beweidet). Und wenn ich Unterstände habe, dann nicht dreiseitig geschlossen. (Ausser bei Winterweiden). Alle meine Tiere können und werden bei schlechter Witterung schnell weggebracht (werden) - die Weiden sind max. 30 Gehminuten von meinem Hof entfernt ...
Abgesehen davon, dass ich nicht auf jeder Weide einen 25 qm Unterstand hinbrettern kann aus finanziellen Gründen, darf ich das ja auch aus naturschutzbehördlichen Gründen nicht (momentan liegt die Strafhöhe bei 1500 Euro plus Abreissen). Und ausserdem dürfte ich dann aus amaförderungstechnischen Gründen dort nicht einstreuen (Einbringen von Fremdmaterial verboten).
Auf meine Frage, wie ich das Problem lösen kann : Naja, es ist halt nicht überall Tierhaltung möglich :evil: :evil:
Aber all die Tiere im Stall - die sind ja super tierschutzmässig gehalten ... #heul#
Ich bilde mir ein, ich hätte mal gelesen, dass Tiere die bei schlechter Witterung zeitnah in einen Stall verbracht werden können, keinen Unterstand lt. Tierschutzgesetz brauchen ... nur find ich das grad nicht - weiss wer mehr???
Es geht mir hier um die österreichische Rechtslage.
lg
PS: mich interessiert hier die Rechtsseite, keine Haltungsdiskussionen - meine Tiere werden je nach Witterung und Wetterlage entsprechend gehalten - sprich im Sommer schlafen die auch mal nur unter Bäumen, bei angesagtem Dauerregen maschieren sie heim, bei bewölktem Wetter können auch schnell mal Gärten ohne Schatten und Unterstand beweidet werden, etc... Meine Tiere müssen nicht bei Wind und Wetter draussen überleben - aber ich habe nur Robustrassen - sogar meine Ziegen standen schon bei Starkregen draussen und grasten und freuten sich, dass die Flugvieher mal vorrübergehend ausser Betrieb waren ...
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Cirkle-B-Ranch
Gibt´s auf den Almen Unterstände? Wohl eher nicht.
Wenn dir hier jemand rechtlich Druck macht, muss derjenige doch zeigen/beweisen, wo das steht, daß deine Haltung tierschutzwidrig ist.
In Deutschland gilt meines Wissens die Halterempfehlung für Schafe und Ziegen der TiHo Hannover als Richtlinie für die Veterinärämter.
VG Heidi
Wenn dir hier jemand rechtlich Druck macht, muss derjenige doch zeigen/beweisen, wo das steht, daß deine Haltung tierschutzwidrig ist.
In Deutschland gilt meines Wissens die Halterempfehlung für Schafe und Ziegen der TiHo Hannover als Richtlinie für die Veterinärämter.
VG Heidi
Hallo Schneeflo,
also ich habe beim googeln nach dem Österreichischen Tierschutzgesetz immer nur nur diesen Passus gefunden Zit.": 2.9. ALMWIRTSCHAFT
Sofern bei der Haltung auf Almen, Asten, Vorsäßen und dergleichen ein täglicher Weidegang erfolgt, finden die Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen an Ställe keine Anwendung."(Zit.Ende)
Wenn Du irgendwie in der Richtung argumentieren könntest....? Wenns bei Dir bergig ist, ist Almwirtschaft vielleicht ein Argument? *oops*
Ansonsten gebe ich Dir Recht, Anbindehaltung ist ja wohl noch nicht verboten worden bei Euch... :-o
Auch dort rauskopiert:
2.2. BEWEGUNGSFREIHEIT
Die dauernde Anbindehaltung ist zulässig, wenn und insoweit eine Unterbrechung der Anbindehaltung gemäß Â§ 16 Abs. 4 TSchG für den Tierhalter aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Zwingende rechtliche oder technische Gründe, die der Gewährung von geeigneter Bewegungsfreiheit durch Auslauf oder Weidegang entgegenstehen können, sind folgende Gegebenheiten:
1.
Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen :-o :-o :-o :-o oder
2.
bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder
3.
Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere.
Die Anbindevorrichtungen müssen dem Tier in der Längsrichtung mindestens 60,00 cm und in der Querrichtung mindestens 40,00 cm Bewegungsfreiheit bieten sowie genügend Spiel in der Vertikalen geben, damit ein ungehindertes Stehen, Abliegen, Aufstehen, Ruhen, Fressen und Zurücktreten möglich ist...... NA BRAVO.
#falsch# #falsch# #falsch#
Meine Ziegen sind auch oftmals freiwillig ( Offenstall) in strömendem Regen draußen. Sie sind kerngesund und freuen sich über soviel Freiheit. Ich drücke die Daumen, dass sich bei Euch mal die Gesetzeslage ändern möge!
LG Elli #freunde#
also ich habe beim googeln nach dem Österreichischen Tierschutzgesetz immer nur nur diesen Passus gefunden Zit.": 2.9. ALMWIRTSCHAFT
Sofern bei der Haltung auf Almen, Asten, Vorsäßen und dergleichen ein täglicher Weidegang erfolgt, finden die Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen an Ställe keine Anwendung."(Zit.Ende)
Wenn Du irgendwie in der Richtung argumentieren könntest....? Wenns bei Dir bergig ist, ist Almwirtschaft vielleicht ein Argument? *oops*
Ansonsten gebe ich Dir Recht, Anbindehaltung ist ja wohl noch nicht verboten worden bei Euch... :-o
Auch dort rauskopiert:
2.2. BEWEGUNGSFREIHEIT
Die dauernde Anbindehaltung ist zulässig, wenn und insoweit eine Unterbrechung der Anbindehaltung gemäß Â§ 16 Abs. 4 TSchG für den Tierhalter aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Zwingende rechtliche oder technische Gründe, die der Gewährung von geeigneter Bewegungsfreiheit durch Auslauf oder Weidegang entgegenstehen können, sind folgende Gegebenheiten:
1.
Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen :-o :-o :-o :-o oder
2.
bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder
3.
Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere.
Die Anbindevorrichtungen müssen dem Tier in der Längsrichtung mindestens 60,00 cm und in der Querrichtung mindestens 40,00 cm Bewegungsfreiheit bieten sowie genügend Spiel in der Vertikalen geben, damit ein ungehindertes Stehen, Abliegen, Aufstehen, Ruhen, Fressen und Zurücktreten möglich ist...... NA BRAVO.
#falsch# #falsch# #falsch#
Meine Ziegen sind auch oftmals freiwillig ( Offenstall) in strömendem Regen draußen. Sie sind kerngesund und freuen sich über soviel Freiheit. Ich drücke die Daumen, dass sich bei Euch mal die Gesetzeslage ändern möge!
LG Elli #freunde#
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Cirkle-B-Ranch
Nur steht im TschG nur folgendes
§ 2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
1.
hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.
an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,
3.
hinsichtlich der Lichtverhältnisse und des Raumklimas bei der Unterbringung der Tiere,
usw...
LG
§ 2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
1.
hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.
an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,
3.
hinsichtlich der Lichtverhältnisse und des Raumklimas bei der Unterbringung der Tiere,
usw...
LG
auf die Schnelle habe ich die von der TiHo Hannover nicht gefunden, aber z.B. hier von Ganter
http://www.thueringertierseuchenkasse.d ... 2-40-5.pdf
http://www.thueringertierseuchenkasse.d ... 2-40-5.pdf
[quote='Cirkle-B-Ranch','index.php?page=Thread&postID=187820#post187820']wenn du es weißt, dass deine haltung gesetzeswidrig ist -
warum hältst du dann tiere ...... ?( ?( ?([/quote]
#falsch#
@ schneeflo: gabs da bei dir ärger? So gesehen dürfte hier niemand mehr Tiere auf der Weide halten...
warum hältst du dann tiere ...... ?( ?( ?([/quote]
#falsch#
@ schneeflo: gabs da bei dir ärger? So gesehen dürfte hier niemand mehr Tiere auf der Weide halten...
Viele Grüße
Haarriss
Haarriss
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Cirkle-B-Ranch
@ haarrriss,
warum #falsch#
wenn ich weiß, dass ich tieren nicht mal das bieten kann, was lt. gesetz gefordert ist (und das sind nur mindestanforderungen),
darf ich keine halten. es wird sich hier über schlechte haltung und massentierhaltung aufgeregt - aber gesetzeswidrige haltung ist ok ???
mindestanforderung ist nun mal ein unterstand für ziegen - und wenn es ein alter viehanhänger ist . ziegen mögen keinen regen - wissen wir alle.
hier wird neuen forenmitgliedern immer "eingebläut", das zumindest ein unterstand vorhanden sein muß - dann sollte das doch für alle gelten.
ich möchte hier niemanden kritisieren, oder streit anfangen - aber wenn es um das wohl der tiere geht,
sollte man den tieren zumindest die gesetzlichen mindestanforderungen bieten.
warum #falsch#
wenn ich weiß, dass ich tieren nicht mal das bieten kann, was lt. gesetz gefordert ist (und das sind nur mindestanforderungen),
darf ich keine halten. es wird sich hier über schlechte haltung und massentierhaltung aufgeregt - aber gesetzeswidrige haltung ist ok ???
mindestanforderung ist nun mal ein unterstand für ziegen - und wenn es ein alter viehanhänger ist . ziegen mögen keinen regen - wissen wir alle.
hier wird neuen forenmitgliedern immer "eingebläut", das zumindest ein unterstand vorhanden sein muß - dann sollte das doch für alle gelten.
ich möchte hier niemanden kritisieren, oder streit anfangen - aber wenn es um das wohl der tiere geht,
sollte man den tieren zumindest die gesetzlichen mindestanforderungen bieten.
Zuletzt geändert von Cirkle-B-Ranch am 22.11.2014, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.
