Weidehaltung ist nicht tierschutzkonform
Verfasst: 21.11.2014, 18:26
Hallo!
Eigentlich wusste ich es ja schon - meine Haltung ist tierschutzgesetzwidrig - ich hab nicht auf allen Wiesen Unterständen (dort aber Bäume, oder sie werden nur bei schattiger Witterung beweidet). Und wenn ich Unterstände habe, dann nicht dreiseitig geschlossen. (Ausser bei Winterweiden). Alle meine Tiere können und werden bei schlechter Witterung schnell weggebracht (werden) - die Weiden sind max. 30 Gehminuten von meinem Hof entfernt ...
Abgesehen davon, dass ich nicht auf jeder Weide einen 25 qm Unterstand hinbrettern kann aus finanziellen Gründen, darf ich das ja auch aus naturschutzbehördlichen Gründen nicht (momentan liegt die Strafhöhe bei 1500 Euro plus Abreissen). Und ausserdem dürfte ich dann aus amaförderungstechnischen Gründen dort nicht einstreuen (Einbringen von Fremdmaterial verboten).
Auf meine Frage, wie ich das Problem lösen kann : Naja, es ist halt nicht überall Tierhaltung möglich :evil: :evil:
Aber all die Tiere im Stall - die sind ja super tierschutzmässig gehalten ... #heul#
Ich bilde mir ein, ich hätte mal gelesen, dass Tiere die bei schlechter Witterung zeitnah in einen Stall verbracht werden können, keinen Unterstand lt. Tierschutzgesetz brauchen ... nur find ich das grad nicht - weiss wer mehr???
Es geht mir hier um die österreichische Rechtslage.
lg
PS: mich interessiert hier die Rechtsseite, keine Haltungsdiskussionen - meine Tiere werden je nach Witterung und Wetterlage entsprechend gehalten - sprich im Sommer schlafen die auch mal nur unter Bäumen, bei angesagtem Dauerregen maschieren sie heim, bei bewölktem Wetter können auch schnell mal Gärten ohne Schatten und Unterstand beweidet werden, etc... Meine Tiere müssen nicht bei Wind und Wetter draussen überleben - aber ich habe nur Robustrassen - sogar meine Ziegen standen schon bei Starkregen draussen und grasten und freuten sich, dass die Flugvieher mal vorrübergehend ausser Betrieb waren ...
Eigentlich wusste ich es ja schon - meine Haltung ist tierschutzgesetzwidrig - ich hab nicht auf allen Wiesen Unterständen (dort aber Bäume, oder sie werden nur bei schattiger Witterung beweidet). Und wenn ich Unterstände habe, dann nicht dreiseitig geschlossen. (Ausser bei Winterweiden). Alle meine Tiere können und werden bei schlechter Witterung schnell weggebracht (werden) - die Weiden sind max. 30 Gehminuten von meinem Hof entfernt ...
Abgesehen davon, dass ich nicht auf jeder Weide einen 25 qm Unterstand hinbrettern kann aus finanziellen Gründen, darf ich das ja auch aus naturschutzbehördlichen Gründen nicht (momentan liegt die Strafhöhe bei 1500 Euro plus Abreissen). Und ausserdem dürfte ich dann aus amaförderungstechnischen Gründen dort nicht einstreuen (Einbringen von Fremdmaterial verboten).
Auf meine Frage, wie ich das Problem lösen kann : Naja, es ist halt nicht überall Tierhaltung möglich :evil: :evil:
Aber all die Tiere im Stall - die sind ja super tierschutzmässig gehalten ... #heul#
Ich bilde mir ein, ich hätte mal gelesen, dass Tiere die bei schlechter Witterung zeitnah in einen Stall verbracht werden können, keinen Unterstand lt. Tierschutzgesetz brauchen ... nur find ich das grad nicht - weiss wer mehr???
Es geht mir hier um die österreichische Rechtslage.
lg
PS: mich interessiert hier die Rechtsseite, keine Haltungsdiskussionen - meine Tiere werden je nach Witterung und Wetterlage entsprechend gehalten - sprich im Sommer schlafen die auch mal nur unter Bäumen, bei angesagtem Dauerregen maschieren sie heim, bei bewölktem Wetter können auch schnell mal Gärten ohne Schatten und Unterstand beweidet werden, etc... Meine Tiere müssen nicht bei Wind und Wetter draussen überleben - aber ich habe nur Robustrassen - sogar meine Ziegen standen schon bei Starkregen draussen und grasten und freuten sich, dass die Flugvieher mal vorrübergehend ausser Betrieb waren ...