[quote='Yougin','index.php?page=Thread&postID=195369#post195369']Der Ziegenbesitzer darf die Tiere nur mit Ohrmarken abgeben. Du könntest Probleme mit dem Veterinäramt bekommen!
Um Ohrmarken zu beantragen und auch um Nutztiere halten zu dürfen, brauchst du ne Betriebsnummer! Dafür einfach beim Vet-Amt anrufen und bescheid geben. Und die Tiere müssen zusätzlich bei der Tierseuchenkasse (tsk) gemeldet werden! Über den lkv kannst du Ohrmarken bestellen. Wenn man die Betriebsnummer bekommt und die Tiere bei der TSK gemeldet sind, gibt es Infoblätter mit dazu und die vom vet-Amt können dir auch genau sagen wie es bei euch im Bundesland ist![/quote]
Hihihi Betriebsnummer habe ich schon ganz lange, bin als Nebenerwerbslandwirtin mit Berechtigung für Pensionsstallbetreibung gemeldet. :thumbup:
Das dürfte also kein Problem werden.
Zu den Leuten vom Vet-Amt habsch GsD ganz gute Kontakte, weil ich schon so lange im Tierschutz tätig bin.
Aber klar, die müssen sich genauso an Gesetze halten, von daher gibts da kein Geschummel.
Problem ist also, daß er (der Besitzer) mir die Ziegen nur mit Ohrmarken verkaufen darf.
Oh mei, wie kriege ich das jetzt noch so schnell geregelt ?(
Am Ende laufen die Kleinen Gefahr, doch noch (und dann wohl eher illegal!) geschlachtet zu werden, weil er sie ja alle loswerden will u von daher sicherlich keinen weiteren Aufwand betreiben möchte.
Oh oh - - - - - :-o
... leider brauchen die Kleinen Ohrmarken bevor sie das alte Zuhause
verlassen, du machst dich strafbar wenn du sie ohne Ohrmarken
übernimmst.
Um sog. Nutztiere wie auch Ziegen zu halten müssen diese Tiere bei der
Tierseuchekasse gemeldet sein, sind sie das nicht könnte es für dich
ziemlichen Stress geben.
...
Ach Du Schreck, ich mache mich strafbar, wenn ich sie ohne Ohrmarken hole!?
(Rausreden auf Unwissenheit geht auch nicht - denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.)
Also ein fieses Dilemma, in dem ich gerade stecke. ;(
Das mit der TSK habe ich schon hier gelesen, ganz am Anfang; da weiß ich Bescheid, die Pferde waren ja auch gemeldet (bzw. sind es).
Danke für den Link, werde ihn gleich mal durchlesen!
Ergo helfen mir weder Kaufvertrag noch irgendwelche anderen papierenen Dokumente, die Ohrmarken müssen bei Abholung vorhanden sein, richtig?