Enthornung von Ziegen - in Österreich verboten
Verfasst: 11.10.2004, 10:04
Mit dem BGBl 118/2004 wurde am 28. September 2004 ein neues für gesamt Österreich gültiges Tierschutzgesetz erlassen. Das mit seinen wesentlichen Bestimmungen am 1. Jänner 2005 in Kraft treten wird.
Den Text des Gesetzes könnt ihr hier abfragen.
Dazugehörende Verordnungen müssen erst erlassen werden. Liegen aber bereits im Entwurf vor. Die wichtigste für uns Ziegenhalter ist die 1. Tierhaltungsverordnung mit den dazugehörenden Anlagen
In der Anlage 4 (Ziegen) zur Tierhaltungsverordnung wurde unter Punkt 2.11., EINGRIFFE, folgende Regelung aufgenommen:
Der einzige zulässige Eingriff ist die Kastration, sofern der Eingriff durch einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird.
Damit wird künftig die Enthornung von Ziegen in Österreich per Gesetz verboten!
Vielleicht werden die Befürworter der Enthornung mir grollen, aber es ist für mich ein persönlicher Erfolg, dass Vernunft und Achtung der Tierethologie in unsere Gesetz (zumindest in diesem Punkt) Einzug gefunden haben.
Einige Forenteilnehmer werden sich noch an meine Argumente (2001/2002) erinnern. Ich habe Fachliteratur und wissenschaftliche Arbeiten zur Enthornung gesammelt und in vielen Briefen bei Tierzuchtexperten und Entscheidungsträgern meine Argumente deponiert.
Bei dem Unwesen der Ohrmarken konnte ich mich (noch) nicht gegen die Bürokraten durchsetzen. Anscheinend ist aber auch hier ein Umdenken im Gange - es geht in Richtung Chip.
Auf die Problematik, dass sich die Natur mit Zwittergeburten bei der Zucht mit genetisch hornlosen Elternteilen wehrt, werde ich nicht müde werden, weiter hinzuweisen. Wenn Tierhaltung an die Tiere angepasst wird und nicht umgekehrt, wird auch die Zucht hornloser Ziegen nicht notwendig und Tiere sowie Produkte weniger "denaturiert" sein.
Albert
Den Text des Gesetzes könnt ihr hier abfragen.
Dazugehörende Verordnungen müssen erst erlassen werden. Liegen aber bereits im Entwurf vor. Die wichtigste für uns Ziegenhalter ist die 1. Tierhaltungsverordnung mit den dazugehörenden Anlagen
In der Anlage 4 (Ziegen) zur Tierhaltungsverordnung wurde unter Punkt 2.11., EINGRIFFE, folgende Regelung aufgenommen:
Der einzige zulässige Eingriff ist die Kastration, sofern der Eingriff durch einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird.
Damit wird künftig die Enthornung von Ziegen in Österreich per Gesetz verboten!
Vielleicht werden die Befürworter der Enthornung mir grollen, aber es ist für mich ein persönlicher Erfolg, dass Vernunft und Achtung der Tierethologie in unsere Gesetz (zumindest in diesem Punkt) Einzug gefunden haben.
Einige Forenteilnehmer werden sich noch an meine Argumente (2001/2002) erinnern. Ich habe Fachliteratur und wissenschaftliche Arbeiten zur Enthornung gesammelt und in vielen Briefen bei Tierzuchtexperten und Entscheidungsträgern meine Argumente deponiert.
Bei dem Unwesen der Ohrmarken konnte ich mich (noch) nicht gegen die Bürokraten durchsetzen. Anscheinend ist aber auch hier ein Umdenken im Gange - es geht in Richtung Chip.
Auf die Problematik, dass sich die Natur mit Zwittergeburten bei der Zucht mit genetisch hornlosen Elternteilen wehrt, werde ich nicht müde werden, weiter hinzuweisen. Wenn Tierhaltung an die Tiere angepasst wird und nicht umgekehrt, wird auch die Zucht hornloser Ziegen nicht notwendig und Tiere sowie Produkte weniger "denaturiert" sein.
Albert