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Ziege gestorben - was dann?

Verfasst: 13.11.2004, 07:25
von Anonymous
Aaalso, ich muss etwas ausholen. Meine Frage ist rein hypotetischer Natur.
Als im Sommer ein Ziegenlämmchen sich im Netz erdrosselt hatte (*heul*) und der Abdecker es abholen sollte, fragte er, ob die Ziege jünger als 1/2 Jahr war. War sie.
Was bedeutet es denn, wenn eine Ziege (ohne Ohrmarke *bibber*), die älter als ein Jahr ist vom TA eingeschläfert wird und abgeholt werden soll? Wie, wenn die Ziege einfach eingeschlafen ist - muss ich den TA dann erst die Todesursache feststellen lassen?
Bürokratie?

Viele Grüße - Torsten

Verfasst: 14.11.2004, 08:26
von Ines
Hallo Torsten, schwere Frage!
Nein "Totenschein" nicht.
Aber das Wohin war wohl eigentlich Landesrecht, man darf nicht seinen Hund auf dem eignen Grundstück begraben.
Da ist jetzt wohl aber was ausgelaufen und ich habe gesagt bekommen, daß EU- Recht höher steht. Und nach diesem darf man wohl auch wen begraben, wenn es denn nicht grad der Nachbar ist :-)

Verfasst: 14.11.2004, 14:31
von xandra68
Hallo Torsten,
wenn eines deiner Tiere Stirbt, und es abgeholt werden muss dann bekommst Du normalerweise keine Probleme wegen Ohrmarken.
Also ich hatte schon mal eine Fall, da hatte das Tier keine Ohrmarke, dann wollte der Mann lediglich die Betriebsnummer wissen.
Wenn es sich allerdings um ein älteres Tier handelt, dann wird das Hirn Entvernt bevor das Tier ins Loch kommt, und wird Untersucht.
Aber mehr Auskunft musste ich noch nie geben.
Liebe Grüsse
Alex

Entsorgung toter Ziegen

Verfasst: 14.11.2004, 19:55
von Anonymous
Hallo Torsten,

das Problem mit der Entsorgung einer toten Ziege hatte ich auch schon einmal. Im Februar d.J. mußte ich ein Tier vom "Zweckverband der Tierkörperbeseitigung" abholen lassen. Da diese Leute nicht in den Stall gehen dürfen, mußt du den Kadaver vom Stall entfernt zur Abholung bereit halten. Das war allerdings kostenlos, soll sich aber in nächster Zeit ändern.

Dann tritt das Problem ja auch wieder nach dem Schlachten auf. Ich bringe die Schlachtabfälle nun zu unserem Schlachthof. Dort muß ich je Kg Abfall eine Gebühr von 0,25 € entrichten.

Verendete Tiere könnte ich dort auf meine Nachfrage hin auch abgeben.
Ich hoffe, Dir und anderen damit geholfen zu haben.

Verfasst: 14.11.2004, 20:52
von Anonymous
hi, ich möchte mich ganz herzlich für die Antworten bedanken. Ich werde mich dann hier auch noch einmal schlau machen, denn wenn ich Svens schöne Ohrmarkenbroschüre lese, dann kommt mir so langsam der Verdacht, dass einem der Spass an der Sache nicht wirklich gegönnt wird. Formular A zum Erhalt des Formblattes F10 usw....
Also - vielen Dank - Torsten

Verfasst: 14.11.2004, 21:35
von Ines
Hey Torsten, ruhig bleiben! Krieg der Tage ne 1000 € Strafe wegen LöschwASSER; FÜR DAS ICH AUCH NICHT RICHTIG KANN:Aber ist besser, als die Zisterne , die ich bauen soll.
Leckt mich doch....
Deutschland ist...... planlos?der richtige Ausdruck?
Laßt uns han´deln gegen Idioten.

Verfasst: 14.11.2004, 22:22
von schuehlw
Hallo zusammen!
Bin gespannt, wann Schlachtabfälle auch eine "Ohrmarke" bekommen müssen. Dieser Tage hat mein Metzger versucht, von 2 Schafen diese an den Schlachthof abzuliefern (Gedärme+Innereien).
Wegen BSE, hieß es, dürfen die nicht angenommen werden.
Irgendwie, mit Trinkgeld, ist es ihm gelungen, woanders loszuwerden.

Gruß Werner