Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Eicherleo
Beiträge: 31
Registriert: 24.07.2004, 09:17

Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Beitrag von Eicherleo »

Hallo Experten,
ich habe heute wegen der Kennzeichnungspflicht meiner zu erwartenden Lämmer eine Betriebsnummer erhalten. Ein Kollege meint, ich würde nun auch zur Zahlung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft herangezogen. #bonk# Der Kollege betreibt allerdings keine Tierhaltung sondern Obstanbau.
Wer kann mir sagen unter welchen Vorraussetzungen ich im Land Rheinland-Pfalz Beiträge zur BG zahlen muss und wie hoch diese eventuell sind?

Gruss,
Dirk


Eifelhexe
Beiträge: 2059
Registriert: 26.05.2002, 00:00

Beitrag von Eifelhexe »

Hallo Dirk
ich wohne auch in Rheinland Pfalz und ich bin durch den kauf einer Weide zur BG gekommen.
Wie gesgt, wir kaufen eine Weide (1,6 ha ) und schon stehen die Lieben von der BG auf der Matte.
Ich habe Ihnen gesagt, das ich nur ein paar Tiere in Hobbyhaltung habe, aber.... Man sagte mir, das ich schon wenn ich einen grossen Garten habe und diesen bearbeite Beiträge zahlen muss. Eine Grenze in Bezug auf wieviel m² hat man mir nicht gesagt, nur wenn ich mein Land Geflügel zur Verfügung stelle (also nur dafür nutze und nicht mähe, sei auch mit nem Rasenmäher) bin befreit.
Also Hobby oder nicht, viel oder nicht viel!! Nutzt nix. Wäre auch interessiert an wirklichen Infos wie man dem aus dem Weg gehen kann bzw. es mi möglichst geringen Beiträgen ausleben kann.


Alles Liebe aus der Eifel,
Uli
PS: Die Natur ist der Balsam gegen die Leiden, die alle jene verursachen, die die Natur misshandeln.
Eicherleo
Beiträge: 31
Registriert: 24.07.2004, 09:17

Beitrag von Eicherleo »

Hallo Uli,
kannst Du mir sagen wie hoch die Beiträge sind, und wovon die Höhe abhängt (Weidefläche, Tieranzahl)?

Gruss,
Dirk


Eifelhexe
Beiträge: 2059
Registriert: 26.05.2002, 00:00

Beitrag von Eifelhexe »

Hallo Dirk
ich bezahle so um die 190 € und damit gehört man zur kleinsten Kategorie der Landbesitzer.
Noch mal die Aussage der BG: es muss keine Weidefläche sein!! es reicht das du dieses Land besitzt!!!! Auch wenn du nix drauf machst oder nur Möhren pflanzt bist du dran.
Wir haben den Bescheid bekommen, als wir durch den Kauf der Wiese 2 ha erreicht hatten (inclusive dem Baugrundstück auf dem unser Hof incl. befestigter Fläche steht).


Alles Liebe aus der Eifel,
Uli
PS: Die Natur ist der Balsam gegen die Leiden, die alle jene verursachen, die die Natur misshandeln.
Eicherleo
Beiträge: 31
Registriert: 24.07.2004, 09:17

Beitrag von Eicherleo »

Hallo Uli,
ich besitze leider keine 2 ha Land. *cry* Ist hier im engen Mittelrheintal fast unmöglich, oder man besitzt Weinberge. Vielleicht ist es in diesem Fall ja von Vorteil. Ich warte am besten einfach ab. Wenn ich zur Zahlung herangezogen werde, hab ich wohl sowieso keine Chance mich zu drücken.

Danke für Deine Antwort,
Dirk


Inge
Beiträge: 500
Registriert: 04.04.2003, 18:52

Beitrag von Inge »

Hallo zusammen,
bei uns zählt auch Pachtland - das Land muss nicht unbedingt dem "Ziegenbauern" gehören.
*?* Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?


Viele Grüße aus dem Spessart
Inge

**********************************
Wesemichshof
Alfred
Beiträge: 155
Registriert: 22.08.2001, 00:00

berufsgenossenschaft

Beitrag von Alfred »

hallo meine lieben betrogenen!!!
am besten ist es wenn ihr einen bekannten habt, der schon angemeldet ist, und euer land als seines ( er bearbeitet es) mit angibt, dann sind es nur centbetraege!
lieben gruss alfred.


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

in NRW ist es so, dass ein Beitrag zur Landwirtschaftkammer fällig wird, wenn der Einheitswert 750 € übersteigt.

Es hängt also davon ab, wieviel Land man besitzt.

Ich weiß allerdings nicht, ob es in anderen Bundesländern genauso ist.


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

Dazuzufügen ist noch, daß es sich um Land für "landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche " Zwecke
handelt, also als Acker/Weideland oder Wald ausgewiesen ist.
Auch wenn dieses Land nicht vom neuen Erwerber land- oder forstwirtschaflich genutzt wird, er wird als "Landwirt" zur Kasse gebeten,
hat aber z.B. für Bauten nicht die Privilegien eines "echten" Landwirts.

Fragt bitte nicht warum, leider ist' s so. #bonk#

Gruß Axel


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Na ja,

Landwirtschaftliche Umlage und bauen auf L+F Grundstücke sind 2 Paar Schuhe.

Das Eine hat mit dem Anderen ja nix zu tun.


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