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Ausnahmen Kennzeichnungspflicht mit Ohrenmanrken

Verfasst: 28.10.2006, 23:25
von Akela
Hallöchen,
ich weiß, über das leidige Thema "Ohrenmarken" ist hier viel geschrieben worden - ich hab's auch zum großen Teil gelesen. Gibt es nicht auch die Möglichkeit, Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht durch Plastikohrenmarken zu erreichen? In der Viehverkehrsordnung heißt es unter § 24: "Für kennzeichnungspflichtiges Vieh, das in Zoos, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten wird, kann die zuständige Behörde andere Kennzeichnungen erlauben, wenn die jederzeitige Ablesbarkeit gewährleistet wird." Zugegeben, wir haben hier weder einen Zoo noch einen Zirkus, aber vielleicht einen Streichelzoo??? Die Bezeichnung "ähnliche Einrichtungen" ist doch sicher dehnbar, oder? In reinen Hobbyhaltungen mit "Kuschelziegen" sieht der Fall doch sicher anders aus als in Betrieben.
Noch etwas zum Thema "Betrieb". Als Hobbyhalterin von zwei Tieren bin ich doch kein "Betrieb"? Was ist überhaupt ein Betrieb? Nicht jeder, der "Nutztiere" hält, hat doch automatisch auch einen Betrieb, oder? Ich halte Enten, habe diese auch gezwungenermaßen beim Vetamt registriert, aber keine Betriebsnummer bekommen.
Wie machen das denn andere HobbyhalterInnen? Die Variante mit Ohrenmarken in der Schublade gefällt mir noch am besten.
Grüßlis von Akela

Verfasst: 28.10.2006, 23:26
von Sven
Hallo Akela,

interessanter Ansatz mit dieser "dehnbaren Gesetzeslücke" ... Bin gespannt, was sich entwickelt!

Viele Grüße,
Sven

Ausnahmen Kennzeichnungspflicht - Ohrmarken

Verfasst: 29.10.2006, 20:07
von Mimoka
Hallo zusammen,

auch ich bin stolze Besitzerin von zwei kastrierten Zwergziegenböcken. Als ich meine Tiere angemeldet habe, habe ich auch gleichzeitig nachgefragt, ob es denn wirklich nötig ist die beiden mit Ohrmarken zu versehen. Die waren zwar geteilter Meinung, aber zum Schluss meinten die solange ich bei einer Überprüfung die Marken vorweisen könnte, bräuchte ich denen keine Marken an die Ohren machen.

LG Andrea