Ausnahmen Kennzeichnungspflicht mit Ohrenmanrken
Verfasst: 28.10.2006, 23:25
Hallöchen,
ich weiß, über das leidige Thema "Ohrenmarken" ist hier viel geschrieben worden - ich hab's auch zum großen Teil gelesen. Gibt es nicht auch die Möglichkeit, Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht durch Plastikohrenmarken zu erreichen? In der Viehverkehrsordnung heißt es unter § 24: "Für kennzeichnungspflichtiges Vieh, das in Zoos, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten wird, kann die zuständige Behörde andere Kennzeichnungen erlauben, wenn die jederzeitige Ablesbarkeit gewährleistet wird." Zugegeben, wir haben hier weder einen Zoo noch einen Zirkus, aber vielleicht einen Streichelzoo??? Die Bezeichnung "ähnliche Einrichtungen" ist doch sicher dehnbar, oder? In reinen Hobbyhaltungen mit "Kuschelziegen" sieht der Fall doch sicher anders aus als in Betrieben.
Noch etwas zum Thema "Betrieb". Als Hobbyhalterin von zwei Tieren bin ich doch kein "Betrieb"? Was ist überhaupt ein Betrieb? Nicht jeder, der "Nutztiere" hält, hat doch automatisch auch einen Betrieb, oder? Ich halte Enten, habe diese auch gezwungenermaßen beim Vetamt registriert, aber keine Betriebsnummer bekommen.
Wie machen das denn andere HobbyhalterInnen? Die Variante mit Ohrenmarken in der Schublade gefällt mir noch am besten.
Grüßlis von Akela
ich weiß, über das leidige Thema "Ohrenmarken" ist hier viel geschrieben worden - ich hab's auch zum großen Teil gelesen. Gibt es nicht auch die Möglichkeit, Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht durch Plastikohrenmarken zu erreichen? In der Viehverkehrsordnung heißt es unter § 24: "Für kennzeichnungspflichtiges Vieh, das in Zoos, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten wird, kann die zuständige Behörde andere Kennzeichnungen erlauben, wenn die jederzeitige Ablesbarkeit gewährleistet wird." Zugegeben, wir haben hier weder einen Zoo noch einen Zirkus, aber vielleicht einen Streichelzoo??? Die Bezeichnung "ähnliche Einrichtungen" ist doch sicher dehnbar, oder? In reinen Hobbyhaltungen mit "Kuschelziegen" sieht der Fall doch sicher anders aus als in Betrieben.
Noch etwas zum Thema "Betrieb". Als Hobbyhalterin von zwei Tieren bin ich doch kein "Betrieb"? Was ist überhaupt ein Betrieb? Nicht jeder, der "Nutztiere" hält, hat doch automatisch auch einen Betrieb, oder? Ich halte Enten, habe diese auch gezwungenermaßen beim Vetamt registriert, aber keine Betriebsnummer bekommen.
Wie machen das denn andere HobbyhalterInnen? Die Variante mit Ohrenmarken in der Schublade gefällt mir noch am besten.
Grüßlis von Akela