Seite 1 von 4

Neue Transportverordnung seit 5. Januar 2007 in Kraft

Verfasst: 27.01.2007, 06:50
von sanhestar
Hallo,

aus aktuellem Anlass für alle zur Kenntnis:

die neue Transportverordnung der EU, betrifft nun auch alle Tierhalter, die ihre Tiere transportieren.

http://www.ulmer.de/MEIZ2DH2rC1UqC0NBGI ... DAF39F99B1

und

http://www.ulmer.de/MEIZ2DH2rC1UqAWNBGI ... DAF39F99B1

und

http://www.animals-angels.de/Transporte ... te,29.html

Wo, wo, wann, etc. man solch einen Sachkundenachweis braucht, wo man diesen ablegen kann, etc. wird natürlich "netterweise" nicht erwähnt.

Gruss

Verfasst: 27.01.2007, 07:47
von Jürgen
hallo sabine,

also den sachkundenachweis kann man über seinen amtsveterinär erfragen .

das andere dieser wird nur von personen gebraucht die gewerblich tiere transportieren , und nicht von bauern die ihre eigenen tiere transportieren , ansonsten bleibt eigentlich alles beim alten was schon immer so war im bereich tiertransport .

grüße jürgen

Verfasst: 27.01.2007, 07:54
von sanhestar
Hallo Jürgen,

leider sind nun auch die Landwirte/Tierhalter in der Pflicht. Greift zwar nicht, wenn man die Tiere "nur" in einem 50km Radius transportiert, aber z.B. schon wenn man mal auf eine Schau fährt (Bockauktion, Prämienmarkt, etc.) oder zur Bestandsauffrischung Tiere von weiter weg zukauft.

Gruss

transport...

Verfasst: 27.01.2007, 10:24
von Winnie23
hallo

in der schafzucht stehen 65kilometer nicht 50 kilometer raduis
mfg

Verfasst: 27.01.2007, 10:57
von Hitzewelle
1. Es sind 50 km Radius und 65 Straßenkilometer.

2. Es dürfen nur eigene Tiere im eigenen Fahrzeug transportiert werden

D.h. hole ich Zuchttiere z.B. über diese 65 km Beschränkung (oder liefere aus) oder ist auch nur EIN Tier vom Nachbarn dabei, dass die ganze Geschichte zum "Fremdtransport" werden läßt oder man leiht sich den Hänger vom Nachbarn für den Transport der Tiere - gelten dieselben Bedingungen wie für den gewerblichen Transport.

Dies bedeutet erstmal für den Tierhalter, dass er einen "Sachkundenachweis Tiertransporte" benötigt. Wenn man "landwirtschaftliche Fachkenntnis" (Ausbildung o. ä.) nachweisen kann, dann kann man den beim Landratsamt beantragen (hat immer mit Gebühren zu tun.

Wenn er also über 50 km Luftlinie oder fremde Tiere oder in einem fremden Fahrzeug transportiert und somit als gewerblich gilt - muss er den Transport beim Veterinäramt vorher anmelden.

Beim weiteren geht es um die max. Transportzeit von 8 Stunden (ohne Abladen/Tränken, ausser die Zeitüberschreitung ist unplanmäßig/Stau oder ins Ausland). 8 Stunden sind mit Ladezeiten gerechnet, also von da an, wenn das erste Tier den Transporter betritt.

Dazu gibts dann noch die üblichen Auflagen an die technische Ausstattung des Transportfahrzeuges und bitte immer Ladeflächen qm + Ladehöhe aussen anbringen und den Hinweis "Achtung lebende Tiere!".

Also so schaut die rechtliche Lage aus. Wie das jetzt umgesetzt werden soll?? Keine Ahnung.

Verfasst: 27.01.2007, 11:17
von MelanieSchw
Hallo Christine,
---hole ich Zuchttiere: das heißt aber, dass ich die Tiere vorher gekauft habe, und dann sind es meine eigenen.
Liebe Grüße
Melanie

Verfasst: 27.01.2007, 16:16
von Butterblume
das heißt also,das ich meine Jungziege nicht im PKW transportieren darf?
Versucht mal ein Viehtransporter zu mieten.Das habe ich schon durch-unmöglich! #stoned#

Verfasst: 27.01.2007, 19:25
von Jürgen
hi

also ich finde es eigentlich nicht mehr wie richtig das nun das ganze auch eingeschränkt wird , wenn ich manche höre wie sie tiere in den kofferaum oder im kombie einfach hinten rein stecken , muss ich sagen jeder der tiere transportiert sollte eine sachkunde haben .

das muss jeder lkw fahrer wenn er nur eine bestimmte menge an gefährlichen stoffen fährt auch haben .

und das transportzeiten eingehalten werden müßen is auch nichts mehr wie richtig .

erstens sind die meisten privaten garnicht in der lage solche langen strecken wie 8 stunden überhaupt zu fahren und das andere der stress und die belastung an die tiere ist auch enorm

also ich für mein teil begrüße diese ganze sache .

und werde natürlich , auch wenn ich es nicht brauchen werde , den sachkunde nachweis machen .

nach dem motto was man mal gelernt hat kann nicht schaden

grüße jürgen

Verfasst: 27.01.2007, 20:02
von Birgit
Hallo Jürgen,

was spricht dagegen eine Ziege im Kofferraum eines Kombis zu transportieren? Habe das schon mehrmals gemacht und die betreffenden Tiere sind gerne Auto gefahren, haben die ganze Zeit aus dem Fenster geschaut und die nachfahrenden Autofahrer amüsiert.
Fand ich allemal besser als letztes Mal, wo wir 4 Ziegen transportiert haben und das nur mit Viehanhänger ging.

Gruß, Birgit

Verfasst: 27.01.2007, 21:02
von Fridolin
Mit dieser Verordnung wird endlich gegen die Massentiertransporte von Schlachtvieh vorgegangen, wie sie teilweise in Österreich schon vor unserem unnötigen EU Beitritt gegolten haben. Als wir beigetreten waren, mussten etliche Regelungen die nicht im Sinne des freien Warenverkehrs waren, auf EU Niveau zurückgenommen werden. Wie es scheint, haben die Eurokraten ein wenig dazugelernt.

Diese Regelung betrifft also nicht den kleinen Landwirt, der mit einer Kuh über Land fährt, und schon gar nicht einen Hobbyziegenzüchter, der seine Ziege im Auto ausführt.