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Die lieben Nachbarn - rechtliche Fragen

Verfasst: 16.06.2007, 19:01
von Birgit
Hallo,

meine Ziegen stehen auf einem Pachtgrundstück (im städtischen Besitz), an das eine Schrebergartenanlage angrenzt. Ich habe die liebsten Ziegen auf Erden, sie haben noch nie Blödsinn gemacht und sie sind eingezäunt mit Maschendraht/Schafsdraht, Höhe 1,80m ohne Strom. Nun haben wir neue Nachbarn und die füttern die Ziegen ständig, was meinen Bock nun schon mehrfach zum Klettern animiert hat. Ich habe es ihnen selbstverständlich verboten, auch erklärt, dass der Ausbruch nur daran liegt - sie streiten es ab. Es ist aber nicht nur so, dass ich zum Teil noch Reste (Gartenabfälle) sehen kann, auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sehen die Leute öfter, dass gefüttert wird, wenn ich nicht da bin.
Nun werdet ihr sicher sagen, da muss ein Zaun her, der die Nachbarn von den Ziegen abhält (ich sehe das weniger umgekehrt). Es ist aber so, dass die Schrebergärtner im Herbst für die Kanalisation ihrer Toiletten auf meinem Grundstück graben wollen. Ich bin damit selbstverständlich nicht einverstanden, denn ich wurde nicht um Einverständnis gefragt, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt. Wenn ich also nun einen Zaun baue - dabei schwebt mir ein solider Holzzaun vor, der nicht nur hoch genug ist, sondern auch Sichtschutz bietet - kann es sein, dass mir in ein paar Monaten alles abgerissen wird.

Nun meine Fragen:
Kann ich den Nachbarn anzeigen, weil er meine Ziegen füttert (dürfte ja kein Strafbestand sein, sofern die Ziegen nicht vergiftet werden)?
Hat der Nachbar durch das Füttern eine Mitschuld, was den Schadensersatzanspruch mindert?
Habe ich als Pächter den Anspruch, die Kanalisationsarbeiten abzulehnen? Es ist lediglich geplant, den Urzustand wieder her zu stellen, aber mir entstehen sehr viele Unannehmlichkeiten: Beengung der Tiere, Ziegen können in der Zeit nicht mehr zum Fressgitter, wahrscheinlich jede Menge Matsche in der Folgezeit, weil der Boden nicht mehr so verfestigt ist und und und...

Wäre schön, wenn ihr mir eure Gedanken dazu mitteilt.

Verfasst: 16.06.2007, 19:26
von Moritz
Nun:
Will Dir den ersten Gedanken mitteilen, der sich mir beim frühen Lesen einstellte. "Ganz schön verworren, der Text!" Denselben Gedanken hatte ich beim Weiterlesen noch drei- bis viermal.
Dann wird eine Rechtsberatung ("Gedanken"), denn darauf läuft es hinaus, im Baurecht (hoher Holz-Zaun), Strafrecht (?), Zivilrecht (Schadenersatz, wer gegen wen?, Duldung von Baumaßnahmen) auf solcher Textbasis erwünscht?
Dr. Schreber war Nervenarzt (deshalb sagt man heute Kleing.)
Im Herbst hattest Du doch die Kleingärtner gebeten, Dir ihre Abfälle zukommen zu lassen. Meine Warnungen wurden damals ziemlich heftig abgeschmettert.

Für mich sieht das nach frühem Leid aus.
Liebe Birgit, da hast Du Dir was vorgenommen, was langen Atem braucht.
Drücke Dir die Daumen (mit 4 D: DDdD) MO

Verfasst: 16.06.2007, 19:35
von Birgit
Hallo Moritz,

habe zwar jetzt nur knapp die Hälfte von dem verstanden, was du mir mitzuteilen versucht hast, aber eines sei schon mal klar gestellt: Mit den Schrebergärtnern stand ich schon immer auf Kriegsfuß und diese notorischen Giftspritzer habe ich niemals um ihren Müll gebeten. Was ich damals fragte, war welche Pflanzen aus Gärten ungiftig sind. Ich habe nämlich selber einen und dazu ein paar gärtnernde Freunde, die mir jene, damals hier eingestellte Liste von Sträuchern gaben, die sie dringend beschneiden wollten. Also dachte ich: erst mal fragen, dann wegschmeißen. Mit meinem nachbarschaftlichen Problem hat das aber rein gar nichts zu tun.

Über Texte kann man sicherlich streiten, aber deinen finde ich mindestens ebenso verworren.

Verfasst: 16.06.2007, 20:33
von Locura
Hast Du Deinen Nachbarn erklärt, dass falsche und/ oder zu starke Fütterung die Ziegen krank macht?

Falls ja, wäre mein nächster Schritt, Ihnen schriftlich mitzuteilen, dass sie sich ggf. dann gerne an den Tieraztkosten beteiligen "dürfen".

Des weiteren ist es im weitesten Sinn, falls es sich wirklich um Gartenabfälle o.ä. handelt, um eine Abfallentsorgung auf fremdem Grundstück. Dies kannst Du durch ein anwaltliches Schreiben (Kostenpunkt ca. 50 Euro) unterbinden.

Ich hatte ein ähnliches Problem: Mein Nachbar hat seine Küchenabfälle immer in meinen Vorgarten gepfeffert, damit meine Hunde was zu Naschen haben. :evil:
Nach diversen freundlichen Hinweisen, dass meine Hunde keine lebenden Mülltonnen sind, habe ich die Wurst-, Brot- und was für Reste auch immer über mehrere Tage gesammelt und anschließend in seinen Briefkasten geprummelt. - Sicherlich nicht der beste Weg, aber anders hat er es offenbar nicht verstanden und nu' ist Ruhe!

Verfasst: 16.06.2007, 22:39
von Birgit
Hallo Locura,

ja, alles schon erklärt, aber die wissen ja alles besser und stellen dich so hin, als wüsstest du nichts. Außerdem will's ja keiner gewesen sein. Glücklicherweise haben die Nachbarn vom Haus gegenüber es gesehen, sodass ich zur Not Beweise hätte.
Tja, das kann ich wirklich noch mal schriftlich mitteilen, es ist eh noch ein Anwaltsschreiben offen. Allerdings haben sie noch nie was Giftiges gefüttert, Wicken und Gras. Für mich ist es ja vor allem deswegen ärgerlich, weil es die Ziegen zum Klettern anregt.
Leider kenne ich die Briefkästen der Betreffenden nicht, denn das ist sicherlich eine Sprache, die solche Leute besser verstehen.

Verfasst: 16.06.2007, 22:55
von Locura
Schmeiß doch einfach irgend'nen Kram auf ihr Grundstück! :D

Verfasst: 17.06.2007, 00:31
von Fridolin
Servus Birgit

Ich würde auf jeden Fall noch einmal das Gespräch suchen! Feindselige Nachbarn können Dir nämlich das Leben zur Hölle machen. Gerade weil Du Tiere hältst, sitzt Du auf dem kürzeren Ast. Sie können Dich wegen jeder Kleinigkeit anzeigen - Geruchs- und Lärmbelästigung, Haltung von "Nutzvieh" in der Kleingartensiedlung etc.

Erkläre Ihnen, dass Ziegen zwar alles fressen, aber nicht alles gesund für sie ist Brot z.B. vor allem wenn es noch nicht hart oder sogar verschimmelt ist. Andererseits fände ich nun nichts dabei, wenn unsere Nachbarn unbedenkliche Gartenabfälle über den Zaun werfen. Das tun wir von unserer Seite aus auch. Erkläre Ihnen, welche Pflanzen sie auf keinen Fall über das Ziegengehege entsorgen dürfen - Thujen z.B. - anderseits freuen sich Deine Ziegen sicherlich über Äste und Laub von Apfelbäumen.

Sie sollten dabei aber nicht durch den Zaun, sondern über den Zaun füttern und dabei möglichst in hohem Bogen, sodass die Ziegen nicht daran gewöhnt werden, am Zaun hochzusteigen.

Beziehe die Nachbarn auch ein wenig in Dein Hobby ein - sie könnten Dir von großem Nutzen sein, falls Du einmal nicht Zeit für die Tiere hast. Sobald sie etwas Verantwortung mitübernehmen, werden sie umsichtiger zu den Ziegen sein. Indem sie Deine Ziegen füttern, zeigen sie, dass ihnen diese nicht egal sind und sie vor allem nichts gegen sie haben.

Ein Schreiben vom Anwalt wäre jedenfalls das Falscheste was Du zur Nachbarschaftspflege leisten könntest!

Liebe Grüße und mach bitte nichts falsch!

Verfasst: 17.06.2007, 01:00
von Locura
Hallo Fridolin,

sicherlich ist das der bessere und langfristigere Weg - nur nutzt er leider nicht immer.

Ich würde es aber trotzdem, wie ich schon vorhin schrieb, auch erst mit diversen Gesprächen und Erklärungen versuchen.
Begründungen, weshalb man ggf. keine Fütterun möchte, sind besser als blanke Verbote...

Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass eine Einigung zu finden ist!

Verfasst: 17.06.2007, 14:28
von Zotti
Hallo Birgit
Kann ich den Nachbarn anzeigen, weil er meine Ziegen füttert (dürfte ja kein Strafbestand sein, sofern die Ziegen nicht vergiftet werden)?
Hat der Nachbar durch das Füttern eine Mitschuld, was den Schadensersatzanspruch mindert?
Habe ich als Pächter den Anspruch, die Kanalisationsarbeiten abzulehnen? Es ist lediglich geplant, den Urzustand wieder her zu stellen, aber mir entstehen sehr viele Unannehmlichkeiten: Beengung der Tiere, Ziegen können in der Zeit nicht mehr zum Fressgitter, wahrscheinlich jede Menge Matsche in der Folgezeit, weil der Boden nicht mehr so verfestigt ist und und und
Du kannst es ihm verbieten und wenn er weitermacht, ihn per Einschreiben darauf hinweisen, daß er für fütterungsbedingte Krankheiten (durch sein Zufüttern) sowie für den Ausbruch der Tiere, (durch seine Fütterung animiert) aufkommen muß.

Nein, als Pächter nicht, das kann nur der Grundstücksbesitzer. Du kannst aber während dieser Zeit die Pacht kürzen, bzw. die Zahlung ganz einstellen, das mußt Du mit dem Grundstücksbesitzer abklären. Evt. müssen die Übergrabenden die Pacht dem Grundstücksbesitzer ersetzen.

Bei uns wurde Schadenersatz an den Grundstücksbesitzer von den Übergrabenden bezahlt und dafür hat der Pächter keine Pacht gezahlt, bis der Urzustand wieder hergestellt war.

Gruß Zotti

Verfasst: 17.06.2007, 19:28
von Inge
Hallo Birgit,
bei einer eventuellen gutnachbarschaftlichen Lösung des Problems wäre es evtl. möglich, die Nachbarn darum zu bitten, nur in Deiner Anwesenheit und mit Deiner Erlaubnis zu füttern.
Wenn das nicht (mehr) möglich ist: Einschreibebrief mit Rückschein schreiben...