Tierarzneimittel nur auf Rezept?

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schuehlw
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Tierarzneimittel nur auf Rezept?

Beitrag von schuehlw »

Hallo! Nach gefühlt 20 Jahren schreib ich auch mal wieder was.
Dieser Tage wollte ich bei meinem Tierarzt (wie schon immer) das Entwurmungsmittel meiner Wahl kaufen.
NöNö, sagte dessen Assistent. Dazu muss er die Tiere vorher gesehen haben, weil: Damit wird sehr viel Schindluder getrieben! (Ich könnte es ja auch selber saufen wollen ;) )
Dass ich seit 16 Jahren immer problemlos mein Zeug abgeholt habe, beantwortet er mit: Neue Verordnung seit Mai!
Was ein Aufwand: Ich fahr extra hin, TA fährt extra her, ich fahr wieder hin zum Abholen (weil er es erst bestellen muss...)
Verärgert habe ich den Fehler begangen, bei einer holländischen Firma www.petssupermart.com online zu bestellen.
Erst im Nachhinein auf Trustpilot die katastrophale Bewertung gelesen, werde ich über PayPal versuchen, mein Geld zurückzuholen.
Frage1: Kennt jemand diese neue Verordnung?
Frage2: Hat jemand mit diesem "Petssupermart" Erfahrungen gemacht? - Ich kann nur warnen!!! Finger weg!

Vor Jahren haben wir das Thema "Onlinebestellung" usw. ja schon durchgekaut, bin mir da schon über Risiken und Nebenwirkungen im Klaren.

Liebe Grüße - Ich hoff, es geht Euch allen gut! - Werner


"Du bist zeitlebens für das verantwortlich,
was du dir vertraut gemacht hast!"
sanhestar
Beiträge: 8258
Registriert: 17.03.2003, 11:56

Beitrag von sanhestar »

Ich habe nur eine Verschärfung für Antibiotika (!) ab März 2018 gefunden.

Da würde ich mir vom Assistenten doch mal die neue Verordnung mit Name und Paragraph nennen lassen.


Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Irene
Beiträge: 727
Registriert: 03.05.2003, 18:01

Beitrag von Irene »

HY Werner !

Das Problem kenne ich auch seit Mai : gibt es wegen der "Artenzulassung" :das heißt ein Präperat muß auf eine Tierart geprüft sein .
Also wenn die Zulassung nur für Kühe besteht darf es nicht für Ziegen verwendet werden (vielleicht blödes Beispiel) wegen der Rückstände ,Lebensmittelsicherheit,....
Der TA haftet für die sachgemäße Verwendung ,also kann es passieren ,daß das Medikament nur von einer "Fachkraft" verabreicht werden darf.
In Österreich gibt es die Möglichkeit als Mitglied des Tiergesundheitsdienstes Medikamente nach Schulung selbst zu verabreichen ….
Meine Pferde hat der TA trotzdem persönlich entwurmt ……

Wegen der Internet Bestellung kann ich Dir leider nicht helfen .

LG Irene


Bearbeitung:Sorry wenn ich für Verwirrung sorgte.
Ich wollte erst im Mai entwurmen und da brachte der TA das Mittel persönlich usw …..
Zuletzt geändert von Irene am 05.09.2018, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.


Wenn alles schief geht, kanns nur mehr besser werden!
schuehlw
Beiträge: 2139
Registriert: 24.02.2003, 22:40

Beitrag von schuehlw »

NöNö!
Keine Umwidmung etc.
Es geht ganz Schlicht um Panacur für Schafe und dafür soll es auch sein.
Danke für Eure AW und LG Werner


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Marlies112
Beiträge: 61
Registriert: 29.04.2018, 21:14

Beitrag von Marlies112 »

echt? Das soll wohl ein witz sein. Das hat mein vet nie erwähnt. Ausserdem kostet es kohle wenn er rausfährt zu uns. Bei dir nicht werner?
Für wurmkur.. nee. Das bekomm ich so.
Und ja über paypal bekommst du dein geld zurück! Keine ware.keine bezahlung. Dauert aber etwas. Ca. 4 wochen kannst du warten.
Kommt aber. Bleib hartnäckig und schreib viele emails an den verkäufer der nicht vorhandenen ware. Er wird dich hinhalten wollen.


Nadua
Beiträge: 208
Registriert: 02.02.2018, 10:33

Beitrag von Nadua »

Panacur ist verschreibungspflichtig (https://www.msd-tiergesundheit.de/produ ... chafe.aspx), und damit auch apothekenpflichtig.

Einfach so online bestellen, ohne ein Rezept einzureichen, dürfte da eigentlich nicht drin sein.

Wer Kanäle auftut, über die man die Verschreibung umgehen kann, sollte sich vielleicht fragen, ob das was er geliefert bekommt (falls überhaupt was kommt, und nicht nur das Geld futsch ist), wirklich das gewünschte Medikament ist. Der Handel mit Fälschungen ist ein lukrativer Geschäftszweig…



Was die Abgabe durch den Tierarzt angeht – da gab es dieses Jahr eine Verschärfung in der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV). Vielleicht bezieht sich die Tierarztpraxis darauf. Die neue Fassung ist zwar schon vom März, aber der Mai ist da ja nicht so weit weg ;-) Und inhaltlich geht es in die Richtung.


Dort hieß es in der alten Fassung:

§ 12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte

(1) Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder auf Grund ihres Verabreichungsweges oder ihrer Indikation apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden.

(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, daß nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft

1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind und
2. die Anwendung der Arzneimittel und der Behandlungserfolg vom Tierarzt kontrolliert werden.


Die aktuell gültige Fassung legt da noch eins drauf (Änderungen in Großbuchstaben hervorgehoben)


§ 12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte

(1) Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder auf Grund ihres Verabreichungsweges oder ihrer Indikation apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden.

(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, DASS nach den Regeln der VETERINÄRMEDIZINISCHEN Wissenschaft

1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang VOM TIERARZT untersucht worden sind,
2. die Anwendung der Arzneimittel und der Behandlungserfolg vom Tierarzt kontrolliert werden UND
3. IM FALLE DER BEHANDLUNG MIT EINEM ARZNEIMITTEL MIT ANTIBAKTERIELLER WIRKUNG EINE KLINISCHE UNTERSUCHUNG VOM TIERARZT DURCHGEFÜHRT WIRD.

(Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/3271/v211450-2018-03-01.htm)


Abschnitt (2) Satz 1 kann man durchaus so auslegen, dass ein apothekenpflichtiges Medikament nur an den Halter abgegeben werden darf, wenn der Tierarzt persönlich das Tier vorher gesehen und untersucht hat.
Zuletzt geändert von Nadua am 05.09.2018, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.


schuehlw
Beiträge: 2139
Registriert: 24.02.2003, 22:40

Beitrag von schuehlw »

Hallo Anja,
danke für die Mühe, die Du Dir gemacht hast.
Das ist aussagefähig!
Bedeutet aber im Schluss:
1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang VOM TIERARZT untersucht worden sind, er muss also den Verwurmungsstatus feststellen, incl. Art der Parasiten!!!
2. die Anwendung der Arzneimittel und der Behandlungserfolg vom Tierarzt kontrolliert werden, er muss also nach der Entwurmung (per Kotprobe?) den Erfolg kontrollieren.


Wer 20 Jahre kleine Wiederkäuer gehalten hat, dem ist zuzutrauen, dass er die Thematik beherrscht (wohl besser, als mancher Tierarzt)

Jeder weiß überdies, wie wenig aussagefähig eine punktuelle Kotuntersuchung ist (Momentaufnahme)

Wieder mal eine Maßnahme, die Schäfern und Haltern größerer Herden ihren Beruf verleiden.

Zu Deinen ersten beiden Sätzen möchte ich hier nicht öffentlich eingehen, darfst aber davon ausgehen, dass ich, wie Herr Dr. Weiß vom Vet.-Institut Heidelberg es formuliert hat,

"kein Hillibilly" bin!

LG Werner


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